11.07
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft Mag. Norbert Totschnig, MSc: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir messen uns an den Besten der Welt und helfen der Bevölkerung mit raschen, unbürokratischen Maßnahmen, wie die Strompreisbremse zeigt.
Was macht die Bundesregierung? – Wir deckeln die Stromrechnung, indem wir rasch und unbürokratisch die Mittel zur Verfügung stellen, und das seit Dezember vergangenen Jahres. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Zugleich knüpfen wir mit diesem System an einen Vorschlag von Wifo-Chef Felbermayr an, um auch Anreize für das Stromsparen zu setzen. Bekanntlich liegt der Durchschnittsverbrauch von einem Haushalt ungefähr bei 2 900 Kilowattstunden. Bis dorthin reicht die Strompreisbremse. Es gibt also einen Anreiz zum Stromsparen.
Was sind die Inhalte dieses Initiativantrages? – Wir haben es gehört: Einerseits geht es um eine Zusatzförderung für Haushalte, in denen mehr als drei Personen hauptgemeldet sind. Diese erhalten einen Pauschalbetrag. Für jene Haushalte also, in denen mehr Personen leben, gibt es eine gezielte Förderung, es wird gezielt unter die Arme gegriffen. Das sind über 700 000 Haushalte in Österreich. Wir haben im Herbst angekündigt, dass es diese Entlastung geben wird. Mit dieser Novelle erfüllen wir unser Versprechen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Des Weiteren wird eine Antragsmöglichkeit für Haushalte geschaffen, die bisher noch nicht durch das Gesetz begünstigt waren, nämlich Einzelpersonen und Familien, die ihren Haushaltsstrom über gewerbliche und landwirtschaftliche Lastprofile beziehen.
Es ist die Gefahr der Doppelförderung angesprochen worden. Das Gesetz und auch der Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft sind so gebaut, dass keine Doppelförderung möglich ist.
Zur Kostenbelastung der letzten Jahre muss man sagen, die Hilfsmaßnahmen – die 110 Millionen Euro Versorgungssicherungsbeitrag, die 120 Millionen Euro Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft – sind Maßnahmen, die auf zwei Jahre ausgelegt sind. Insgesamt hatten wir letztes Jahr allein in der Landwirtschaft eine Mehrkostenbelastung von über 1 Milliarde Euro. Von einer Überförderung kann da überhaupt keine Rede sein. Es geht einfach darum, dass die Lebensmittelproduktion weiterhin sichergestellt wird, denn eines wissen wir: Ohne Strom gibt es keine Lebensmittel, es funktioniert keine Molkerei, es funktionieren keine Kühlketten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
Wir brauchen die Unterstützung für die Landwirtschaft, und es ist natürlich auch im Sinne der Gerechtigkeit, dass auch die bäuerlichen Haushalte, genauso wie die unternehmerischen und gewerblichen Haushalte, diese Unterstützung, diese Strompreisbremse in Anspruch nehmen können. Genau das wird durch dieses Gesetz ermöglicht. Wir lassen die Bäuerinnen und Bauern, die Unternehmerinnen und Unternehmer in diesem Land nicht im Stich. – Danke für die Ausarbeitung dieses Abänderungsantrages! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
Vielleicht noch kurz zu den Fristen: Die Antragstellung ist bis 31. Mai 2023 möglich. Ab 1. Juni 2023 wird das Antragsmodell für eine Dauer von 19 Monaten wirksam.
Abschließend noch ein Danke an die Energiesprecher für die Verhandlungen, an die Klubobleute und an alle, die im Ministerium mitgewirkt haben, für die rasche Ausarbeitung dieses gerechten Entlastungsmodells! (Beifall bei ÖVP und Grünen.)
11.10
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Angerer. – Bitte sehr, Herr Abgeordneter.