11.11.01

Abgeordneter Erwin Angerer (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Geschätzte Damen und Herren! Es ist viel von der Würde des Hauses und vom Umgang miteinander gesprochen worden. Das ist heute schon angesprochen worden. Der respektvolle Umgang miteinander, Herr Kollege Wöginger, bezieht sich nicht nur auf die Ausführun­gen vom Rednerpult aus. Ein guter Umgang miteinander ist auch die rechtzeitige Vorlage von Gesetzen. Wenn man wie heute das Stromkostenzuschussgesetz in der Früh noch einmal mit einer Abänderung übermittelt bekommt, nachdem zuvor ein Antrag mit 1 Seite eingebracht wurde, dann 13 Seiten vorgelegt wer­den, dann ist das kein respektvoller Umgang mit dem Parlamentarismus hier in diesem Haus. (Beifall bei der FPÖ sowie des Abg. Stöger.)

Ich kann Ihnen auch gleich sagen, warum wir diesem Gesetz zustimmen. Wir stimmen dem Gesetz deshalb zu, weil die Menschen damit zumindest einen Teil des Geldes, das ihr ihnen in Österreich aus der Tasche zieht, wieder zurück­kriegen und ihr damit keinen Blödsinn macht, wie irgendwelche Kriege oder Sanktionen gegen Russland zu finanzieren. Das geht zumindest zurück an die Leute, denen es zuvor aus der Tasche gezogen wurde. (Beifall bei der FPÖ.)

Es bleibt aber dabei: Das ist reine Symptombekämpfung, ihr geht nicht an die Ursachen. Axel Kassegger hat es schon ausgeführt. Es ist wieder nur eine Symptombekämpfung. Mit der Gießkanne wird Geld verteilt: Geld – ich wieder­hole es –, das man den Menschen in diesem Land zuvor aus der Tasche gezogen hat.

Diese Regierung hat uns von einer Krise in die nächste geführt: von der Corona­krise in die Energiekrise. Da, Frau Gewessler, bin ich ganz anderer Meinung als Sie. Sie haben uns mit Ihrer Politik genau in diese Abhängigkeit geführt, sie haben uns von einer Abhängigkeit in die nächste geführt. Raus aus der fossilen Energie: Das ist wirtschaftlich und sozial unverträglich. Die Zeche zahlen heute die Leute mit Wohlstandsverlust, mit Inflation und Teuerung. Das ist die Politik, die Sie gemacht haben! Das ist die grüne Inflation, die ihr zu verantwor­ten habt! Wir kommen von einer Abhängigkeit in die nächste, und alle anderen reiben sich die Hände. (Beifall bei der FPÖ.)

Die großen Gewinner sind heute die Chinesen, die Amerikaner und die Großkon­zerne. Das sind die großen Gewinner dieser Krise, und die Zahler sind die kleinen Leute mit ihrer Stromrechnung zu Hause. – Das ist Ihre Politik, die Sie gemacht haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieses Stromkostenzuschussgesetz wäre ja gar nicht notwendig. Ihr braucht den Leuten nur zu sagen: Beantragt Grundversorgung! (Zwischenruf des Abg. Wurm.) Das haben wir in Kärnten durchgesetzt. Wir haben das in Kärnten durchgesetzt. Die Kelag bietet jetzt einen Grundversorgungstarif an. Heute zahlt ein Neukunde bei der Kelag aktuell – wir haben es uns heute in der Früh angeschaut, das kann jeder auf der Homepage nachschauen – 42 Cent. Wenn er Grundversorgung beantragt – und das steht jedem Österreicher zu – 13 Cent.

Auch da waren die Roten immer dabei, Herr Landeshauptmann Kaiser in Kärnten war bei dieser Geschichte dabei, auch Frau Schaunig: Die wollte sogar gegen die Kunden vorgehen und noch für die Kelag Klagen einbringen, dass das eben nicht jeder, sondern nur Bedürftige kriegen. Sie hat am Schluss aber einlenken müs­sen. Es steht jedem zu! Und deswegen ist dieses Stromkostenzuschussgesetz eine reine Querfinanzierung für die Stromkonzerne, die eh schon Milliardenge­winne machen – diese werden mit Steuergeld querfinanziert. (Beifall bei der FPÖ.)

Kurz zu den Inhalten des Gesetzes: Auf die Ausweitung auf Gewerbebetriebe und auf landwirtschaftliche Betriebe haben wir schon von Anfang an hin­gewiesen. – Ja no na net! Gott sei Dank seid ihr als ehemalige Bauernpartei und Wirtschaftspartei draufgekommen. (Heiterkeit des Redners sowie des Abg. Wöginger.)

Die „Vereinfachung“ – sage ich jetzt einmal unter Anführungszeichen – bedeu­tet, dass man jetzt, Frau Minister Gewessler, halbjährlich nachweisen muss, dass man den Hauptwohnsitz noch hat, dass man einen aufrechten Stromliefervertrag hat, damit man diese von Ihnen angesprochenen 52 Euro oder übers Jahr dann 105 Euro bekommt. Das ist ein riesiger Verwaltungsaufwand, an dem zwei Minis­terien und das Bundesrechenzentrum, das die Daten noch abgleichen muss, beteiligt sind.

Wir bauen also einen riesigen Verwaltungsapparat auf, und – das ist das Kurioseste – es werden auch Personen berücksichtigt, die keinen Zählpunkt im Haus haben. Das heißt, wenn jemand keinen eigenen Zähler hat, dann kriegt beispielsweise der Vermieter den Stromkostenzuschuss, und der muss ihn dann angemessen an die Mieter verteilen. – Was ist angemessen? Die Raggers (Heiterkeit des Redners) und alle anderen Rechtsanwälte dieses Landes freuen sich schon auf die Streitereien, weil zivilrechtlich einzuklagen sein wird, wer dann diesen Stromkostenzuschuss bekommt und wer wie viel bekommt – wie viel von dem Stromkostenzuschuss für den Einzelnen angemessen ist.

Es fallen leider wieder Leute durch den Rost, und deswegen bringe ich wieder einen Entschließungsantrag ein, dass noch andere Gruppen berücksichtigt werden, die es wirklich notwendig hätten, und zwar eben Haushalte, die über keinen gesonderten Stromliefervertrag verfügen, weiters Menschen mit Behinderung, die aufgrund der technischen Geräte, die sie brauchen, erhöhte Stromkosten haben – auch die sind nicht berücksichtigt. Und Haushalte, die auf Wärmepumpen umstellen – das ist in den letzten Jahren immer groß propagiert worden, das ist eine dieser Maßnahmen, die uns in die heile Welt, in die Zukunft führen –, sind auch wieder nicht berücksichtigt worden, sollten aber berücksichtigt werden. (Abg. Wöginger: Stimmt nicht!)

Deshalb stelle ich einen entsprechenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Erwin Angerer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Gerechtigkeit im Stromkostenzuschussgesetz herstellen!“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die die Umsetzung insbesondere nachstehender Forderungen“

beinhaltet, die ich schon erläutert habe. (Präsident Sobotka nickt. – Abg. Wöginger – in Richtung Abg. Tanja Graf –: Tanja, das stimmt nicht! Die Wärmepumpen kannst du ... mitnehmen in der Strompreisbremse!) – Der Präsident nickt, dann lese ich es nicht noch einmal vor, dann ersparen wir uns das.

Geschätzte Damen und Herren – jetzt spreche ich Sie vor den Bildschirmen an –, am Sonntag haben Sie die Möglichkeit, diesem Treiben in Niederösterreich ein Ende zu setzen, am 5. März in Kärnten und am 23. April in Salzburg. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, diese Erläuterung entspricht nicht den Bestimmungen unserer Geschäftsordnung. Ich bitte, das vollständig zu verlesen. Bitte.

Abgeordneter Erwin Angerer (fortsetzend): Selbstverständlich, Herr Präsident, ich lese sie gerne vor:

„- Stromkostenzuschuss auch für Haushalte, die über keinen gesonderten Stromlieferungsvertrag verfügen, aber dennoch die Stromkosten des Haushalts zu tragen haben.

- Erhöhung des Grundkontingents gemäß Stromkostenzuschussgesetz für Menschen mit Behinderung, die auf stromintensive technische Assistenz ange­wiesen sind

- Besondere Berücksichtigung von Haushalten mit Wärmepumpen im Strom­kostenzuschussgesetz“

*****

Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

11.17

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

betreffend Gerechtigkeit im Stromkostenzuschussgesetz herstellen!

eingebracht im Zuge der Debatte zu Top 1.) Antrag 3023/A der Abgeordneten Tanja Graf, Ing. Martin Litschauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Stromkostenzuschussgesetz geändert wird, eingebracht in der 193. Sitzung des Nationalrates am Mittwoch, den 25. Jänner 2023

Auch wenn es mit dem gegenständlichen Stromkostenzuschussgesetz zu einer gewissen Entlastung der Stromkunden kommt, offenbart dieses Gesetzes einmal mehr, dass man auch hier mit enormer Verspätung Symptombekämpfung betreibt und darüber hinaus wieder eine Vielzahl an Haushalten, wie zum Beispiel viele Mieter, Heimbewohner etc., vom Bezug des Stromkostenzuschusses ausschließt.

Denn weiterhin aber zählen jene Personen nicht zum direkt begünstigten Perso­nenkreis, die keinen auf ihren Namen lautenden Stromliefervertrag haben bzw. wo mehrere Haushalte nur einen Zählpunkt haben bzw. die Stromkosten über einen Subzähler abgelesen werden, wie dies unter anderem auch in einer Stellungnahme von Univ. Ass. Dr. Peter Denk (Institut für Finanzrecht/Rechtswissenschaftliche Fakultät/Universität Wien) zum Gesetzes-entwurf kritisiert wird:

Die Anknüpfung an Zählpunkte bzw. Stromlieferungsverträge erscheint nachvoll­ziehbar. Dabei darf aber nicht übersehen werden, dass in der Praxis durchaus auch Konstellationen bestehen, in denen mehrere (getrennte) Haushalte bloß über einen Zählpunkt und daher über keinen gesonderten Stromlieferungsvertrag verfügen.

Solche Konstellationen werden vom SKZG derzeit nicht erfasst.

Dazu kommt, dass die Stützung des Strompreises in der Regel mit einem Jahres­verbrauch von 2.900 Kilowattstunden gedeckelt ist, was dazu führt, dass insbesondere Menschen mit Behinderung, die stromintensive technische Assistenz benötigen, hier benachteiligt werden.

Dies gilt darüber hinaus auch für Haushalte, die ihre Energieversorgung auf Wärm­pumpen umgestellt und dadurch einen stark erhöhten Stromverbrauch haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher im Sinne der Herstellung von Gerechtigkeit und der derzeit bestehenden Ungleichbehandlung verschiedener Bevölkerungsgruppen folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungs-vorlage zuzuleiten, die die Umsetzung insbesondere nachstehender Forderungen sicherstellt:

•          Stromkostenzuschuss auch für Haushalte, die über keinen gesonderten Stromlieferungsvertrag verfügen, aber dennoch die Stromkosten des Haushalts zu tragen haben.

•          Erhöhung des Grundkontingents gemäß Stromkostenzuschussgesetz für Menschen mit Behinderung, die auf stromintensive technische Assistenz angewiesen sind

•          Besondere Berücksichtigung von Haushalten mit Wärmepumpen im Stromkostenzuschussgesetz“

*****

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: So, jetzt ist es ganz korrekt. Der Ent­schließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht somit mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Graf. – Bitte.