12.49
Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie Leonore Gewessler, BA: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte und geschätzte Abgeordnete! Liebe Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich werde jetzt nicht die energiepolitische Debatte der Aktuellen Europastunde wiederholen. Ich glaube, wir haben sie dort erschöpfend behandelt und auch in einer konstruktiven Art und Weise argumentiert und diskutiert, warum wir da europäische Lösungen brauchen. Darum möchte ich mich auf die Anträge, die heute vor Ihnen liegen, und die Tagesordnungspunkte, die mein Ressort betreffen, konzentrieren.
Da geht es zuerst einmal um die ElWOG-Novelle. Ich glaube, das Ziel dieses Antrages ist eines, das wir alle teilen: Wir wollen, dass die Menschen in Österreich wieder leichter mit ihrem Geld auskommen. Das war ja auch ein zentrales Thema der Aktuellen Europastunde im Plenum. Die Preise auf den Großhandelsmärkten – sowohl auf den Stromgroßhandelsmärkten als auch auf den Gashandelsgroßmärkten – sinken wie gesagt. Sie sind aber noch immer vergleichsweise hoch. Etliches des Gases, etliches des Stromes, das jetzt verbraucht wird, wurde bereits zu höheren Preisen beschafft. Es wird auch einige Zeit brauchen, bis die gesunkenen Preise bei den Endkundinnen und Endkunden ankommen. Das betrifft natürlich auch die Netzentgelte, das betrifft die Stromnetzentgelte in diesem Jahr. Ohne die vorliegende Novelle, die Sie heute hier hoffentlich mit breiter Mehrheit auf den Weg schicken, würden diese in diesem Jahr deutlich steigen.
Ich bin aber wie viele von Ihnen auch der Überzeugung, dass in dieser schwierigen Zeit diese Mehrkosten nicht von den Haushalten übernommen werden können. Deshalb bin ich froh, dass man in diesem Haus im vergangenen Jahr bereits beschlossen hat, einen Teil dieser Mehrkosten zu übernehmen. Angesichts der Größe der Herausforderungen, vor denen wir stehen, wollen wir diesen Anteil, den der Bund übernimmt, aber noch einmal deutlich steigern und so 558 Millionen Euro für 2023 zur Verfügung stellen und damit den größten Teil der sonst unweigerlich anfallenden Extrakosten abfedern. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Ganz konkret heißt das, dass das Bundesbudget 80 Prozent der gestiegenen Kosten abfedert, wenn Sie diese Novelle des ElWOG beschließen, und zwar für das ganze Jahr 2023 und nicht nur für ein halbes Jahr, wie im Dezember beschlossen wurde.
Auf die Frage von Frau Abgeordneter Doppelbauer – sie hat es vorhin angesprochen, ich sehe sie jetzt gerade nicht –: Wir sind da im regulierten Bereich der E-Control. Das heißt, die Behörde handelt eigenständig und unabhängig, ist da in der Prognose, in der Berechnung der Netzverlustentgelte, die per Bescheid vorgeschrieben werden, natürlich auf Daten der APG angewiesen. Diese hat erfreulicherweise jetzt für das kommende Jahr niedrigere voraussichtliche Kosten angemeldet. Selbstverständlich wird das aber auch durch die zuständige Behörde, die E-Control, kontrolliert. Die Kosten werden im darauffolgenden Jahr auch aufgerollt, um sicherzustellen, dass da auch alles weitergegeben wird beziehungsweise da nur die tatsächlich anfallenden Kosten verrechnet werden. (Abg. Wurm: Wie schaut es mit der Grundversorgung aus, Frau Minister?)
Ich möchte aber eines noch einmal klarstellen, weil Abgeordneter Schroll unter anderem darauf hingewiesen hat: Der Nationalrat hat die Bundesregierung aufgefordert, dass wir unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens bis April 2023 eine systemische Lösung – also einen Vorschlag für eine systemische Lösung – für die Beschaffung und Finanzierung der Netzverlustentgelte erarbeiten sollen. Ich kann Ihnen zusichern, wir arbeiten auch daran. Wir stehen zu diesem Wort. Wir erfüllen selbstverständlich auch Ihren Auftrag. Wir werden die Energiesprecher und -sprecherinnen der Parteien auch sehr bald zu ersten Gesprächen dazu einladen.
Es ist nur leider nicht ganz trivial – das habe ich auch im Ausschuss letzte Woche ausgeführt –: Es muss unionsrechtlich halten, es muss inhaltlich sinnvoll sein, es muss nachhaltig wirken, danach ja auch noch durch die Begutachtung, durch den parlamentarischen Prozess – inklusive Ausschuss, Nationalrat und Bundesrat – und dann auch noch immer europarechtlich halten. Daher wollten wir mit dieser Novelle sicherstellen, dass unabhängig von diesem Prozess die erhöhten Beschaffungskosten, die Netzverlustentgelte auch für das zweite Halbjahr 2023 abgefedert werden können, damit wir da eben Haushalte und Unternehmen entlasten. – Ich darf Sie daher wirklich bitten, dieser Novelle auch mit breiter Mehrheit Ihre Zustimmung zu erteilen. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
Noch ganz kurz zum zweiten Punkt, zur Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes: Wir legen hier eine Novelle vor, die nach den vielen, vielen Maßnahmen, die wir im letzten Jahr zur Erhöhung der Versorgungssicherheit getroffen haben, ein weiterer Baustein dafür ist. Es geht da um die Zertifizierung von Speicheranlagen, vor allem aber – das ist mir ein besonderes Anliegen – um die bessere Absicherung der Haushaltskunden und da insbesondere der Fernwärmekunden. Das ist ein großes Thema, vor allem in den großen Städten in Österreich. Diese Novelle werden wir weiter diskutieren, es liegt ein Antrag dazu vor. Ich freue mich auf die konstruktiven Gespräche dazu. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von Grünen und ÖVP.)
12.55
Präsidentin Doris Bures: Danke vielmals.
Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Gabriel Obernosterer. – Bitte sehr.