13.12
Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren auf der Galerie und zu Hause vor den Fernsehschirmen! Keine Sorge, liebe SPÖ, ich bin jetzt nicht herausgekommen, um jetzt wieder anzufangen, etwas richtigzustellen. Im Ausschuss, Herr Kollege Stöger, haben wir darüber genug diskutiert, nur ist der Gesetzestext nicht auf Punkt und Beistrich fertig gewesen (Abg. Krainer: Lies den Antrag vor!), aber es ist nicht so, dass wir darüber nicht geredet hätten. Ihr Beitrag ist jetzt ganz der gleiche wie im Ausschuss gewesen, was auch okay ist, aber es ist nicht okay, zu sagen, wir hätten darüber nicht geredet, man habe sich im Ausschuss nicht damit befasst. Das ist einfach nicht korrekt. (Abg. Krainer: Lies den Antrag vor!)
Ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich folgenden Abänderungsantrag einbringe:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz – FFGG) geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Z 2 wird in § 5 Abs. 2 nach dem Verweis auf Abs. 1 Z 4 die Wortfolge „für Abwicklungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 9“ eingefügt.
*****
Nur zur Erklärung für die Zuschauer zu Hause: In dieser Abänderung geht es um gar nichts anderes als um einen Wortlaut, sie soll bewirken, dass das Kerngeschäft der FFG nicht behindert wird. Das ist alles. Das ist kein neues Gesetz oder sonst irgendetwas. Manchmal kommen so kurzfristig Anträge herein, weil, nachdem die Gesetzesanträge von der Verfassungsabteilung durchgeschaut wurden, da oder dort noch eine Kleinigkeit zu ergänzen ist, aber vom Inhalt her ändert sich nichts. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)
13.14
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Gabriel Obernosterer, Mag. Dr. Jakob Schwarz
Kolleginnen und Kollegen
zum Bericht und Antrag des Budgetausschusses über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz zur Errichtung der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (Forschungsförderungsgesellschaftsgesetz – FFGG) geändert wird (1918 d.B.) (TOP 2)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
In Z 2 wird in § 5 Abs. 2 nach dem Verweis auf Abs. 1 Z 4 die Wortfolge „für Abwicklungen gemäß § 3 Abs. 2 Z 9“ eingefügt.
Begründung
Die vorgeschlagene Änderung im Text des neuen §5 Abs.2 soll bewirken, dass das Kerngeschäft der FFG, nämlich die Förderung von Forschung, Technologie, Entwicklung, Innovation und Digitalisierung, nicht eingeschränkt wird. Die Notwendigkeit einer expliziten einvernehmlichen Zustimmung des Bundesministeriums für Arbeit und Wirtschaft und des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie für Beauftragungsverträge wäre nur für außerhalb dieses Kerngeschäfts gelegene Abwicklungen gem. §3 Abs. 2 Z 9 FFGG notwendig.
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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, er steht somit auch in Verhandlung.
Zu Wort gemeldet ist Eva Maria Holzleitner. – Bitte, Frau Abgeordnete.