Abgeordnete Maria Großbauer (ÖVP): Herr Präsident! Guten Morgen, Herr Vizekanzler und Kulturminister! Die Causa prima in der Kultur ist ja nach wie vor der Fall des Schauspielers Florian Teichtmeister. Missbrauch ist natürlich in der Kultur seit Jahrzehnten immer wieder Thema: generell Missbrauch, Machtmissbrauch, sexueller Missbrauch, sexuelle Belästigung.
Immer wieder beginnen diese Themen auch durch Gerüchte die Runde zu machen. Die Szene ist eine recht kleine, umso mehr, wenn man es auf Genres herunterbricht. Die Filmszene kennt sich, die Opernszene kennt sich, es wird miteinander gesprochen. Man muss natürlich mit Gerüchten dieser Art und Kategorie auch sehr sensibel umgehen, aber dennoch muss man sich, glaube ich, ein paar grundsätzliche Dinge überlegen, wie etwa, welche Berichtspflichten et cetera es im öffentlichen Bereich gibt.
Sie haben jetzt schon einige Fragen dazu beantwortet, und es gibt ein neues Gewaltschutzpaket für Kinder, aber meine konkrete Frage an Sie ist:
„Was kann man tun, um Vorkommnisse wie im Fall Teichtmeister im Kunst- und Kulturbetrieb nach Möglichkeit hintanzuhalten?“
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Vizekanzler.
Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport Vizekanzler Mag. Werner Kogler: Danke, Frau Abgeordnete! Ich habe es schon gesagt: Diese schrecklichen Phänomene sind ja nicht nur im Kunst- und Kulturbereich anzutreffen, aber dort gibt es natürlich eine bestimmte Umgebung, die das möglich macht, wenn man mit Kindern zu tun hat und ein entsprechendes Machtgefälle vorliegt. Wir kennen das ganz analog vom Sport und so weiter, deshalb gibt es ja die Vertrauensstelle Vera*, die da für beide Bereiche arbeiten kann. Es geht ja bei diesem schlimmen Thema nicht nur um Kinder, und Vera* ist da noch wesentlich umfassender unterwegs. Da passiert also wie gesagt schon etwas.
Bei diesem schlimmen Fall Teichtmeister muss man aber allerdings, damit das nicht durcheinanderkommt, schon hinzufügen: Dieses Vergehen ist im privaten Bereich passiert. Ob und inwieweit das durch andere Arbeitsverhältnisse hätte verhindert werden können, sei dahingestellt. Dort aber, wo man etwas tun kann – und wir haben dieses große Paket jetzt angesprochen, da wird eben im Kanzleramt die entsprechende Stelle eingerichtet, die Kinderschutzkonzepte werden zunehmend in mehreren Bereichen verpflichtend, jedenfalls in der Kultur, das war ja Ihr engeres Thema –, wird das dann so vorgegeben.
Es ist aber natürlich noch mehr drinnen, das gilt dann auch für den Kulturbereich. Die Verständigungspflichten spielen eine Rolle – das war ja, glaube ich, Ihrer Fraktion auch immer sehr wichtig –, das wird nachgeschärft. In all diesen Bereichen gibt es Einlassungen, die sich natürlich auch auf Kunst und Kultur auswirken, aber ein paar Dinge werden dort besonders gemacht, wie zum Beispiel in der Filmförderung, bei der unmittelbar bevorsteht, dass diese verpflichtenden Kinderschutzkonzepte Voraussetzung sind, um überhaupt eine Bundesförderung zu bekommen.
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Nein, das ist nicht der Fall.
Dann darf ich mich beim Herrn Vizekanzler recht herzlich für die Beantwortung der Fragen und fürs Kommen bedanken.
Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt, daher erkläre ich diese Fragestunde für beendet. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)