15.56

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete, Zuseherinnen und Zuseher! Vielleicht zuerst zum Antrag, um den es im Tagesordnungspunkt 14 geht. Es gibt dieses Bundesverfassungsgesetz, das vorgibt, dass die Altersgrenze mit 1. Jänner 2024 zu erhöhen ist, und ja, es gibt die Möglichkeit, das in die eine oder andere Richtung auszulegen. Wir haben uns ganz bewusst für jene Aus­legung entschieden – und das sage ich dazu –, die den Frauen zugutekommt. Ich halte das für vertretbar. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir haben uns des Weiteren dafür entschieden, die wie wir meinen verfassungs­konforme Variante zu wählen. Wenn es eine Option gibt, verfassungskonform zu sein und im Zweifel eine Regelung zu treffen, die den Frauen zugutekommt, die sich ja in den letzten 20, 30 Jahren nun wirklich nicht über eine Bevorteilung freuen konnten, dann werden wir eben diese Variante wählen – und haben sie auch gewählt.

Zur zweiten Debatte: Also die Bandbreite zwischen dem, was Kollege Loacker fordert, und dem, was Kollege Muchitsch fordert, ist beträchtlich. (Abg. Leichtfried: Das ist aber normal! – Heiterkeit bei SPÖ und Grünen.) Dem einen ist es viel zu viel, dem anderen ist es viel zu wenig. Ich werde jetzt zu erläutern versuchen, warum wir bei der Pensionsanpassung und auch bei den Teue­rungsabgeltungen versuchen, die Balance zwischen sozialer Gerechtigkeit (Abg. Belakowitsch: Nein, nichts von sozialer Gerechtigkeit!) und Hilfe für jene zu halten, die sie brauchen, aber auch auf das Budget zu schauen.

Es ist unbestritten, dass bei Pensionserhöhungen – und darum geht es ja bei der Frage der Aliquotierungen – bei einer hohen Inflation die Aliquotierungsregelung zu Benachteiligungen führen kann. Das war exakt der Grund, warum wir das im heurigen Jahr bei der Pensionserhöhung berücksichtigt haben, zur Hälfte abge­golten haben (Abg. Belakowitsch: Hält leider nicht nachhaltig!) und zusätzlich noch im heurigen März eine Auszahlung von bis zu 400 Euro erfolgt, um die zusätzlichen Inflationskosten und auch die Heizkosten abzugelten.

Ich darf Ihnen mitteilen, dass eine durchschnittliche Pensionistin und ein durch­schnittlicher Pensionist in Österreich aufgrund der Zahlungen der Regierung 1 400 Euro zusätzlich bekommt, und damit ist die Inflation weitestgehend abge­golten. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

Wir sind uns bewusst, dass im heurigen Jahr die Durchrechnung vom letzten Sommer bis zum heurigen Sommer auch eine hohe Inflationsrate ergeben wird. Wir sind uns auch bewusst, dass deshalb diese nachteiligen Effekte, die wir heuer hatten, auch entstehen werden. Wir werden uns deswegen im Rahmen der nächsten Pensionsanpassung, also der heurigen, auch da um eine Lösung bemühen.

Jetzt noch einen Satz dazu, weil auch sehr oft die Rede davon ist, wir hätten als Bundesregierung viel zu wenig auf die Teuerungsentwicklungen und die Krisensituationen reagiert: Wir haben das jetzt noch einmal zusammengetragen, und ich würde es Ihnen gerne in aller Kürze nur überblicksmäßig noch einmal vor Augen führen.

Das erste Antiteuerungspakt im Jänner 2022 hatte ein Volumen von 1,7 Milliarden Euro. Darin enthalten waren der Energiekostenausgleich, die 300 Euro Teuerungsausgleich für die vulnerablen Gruppen, der Entfall des Ökostromförderbetrages et cetera pp.

Das zweite Antiteuerungspaket vom März 2022 hatte ein Volumen von 2,2 Milliarden Euro. Es beinhaltete die Erhöhung des kleinen und großen Pendlerpauschales, die Senkung der Elektrizitätsabgabe, Preissenkungen im öffentlichen Verkehr und anderes mehr.

Das dritte Antiteuerungspaket vom Juni 2022 hatte ein Volumen von 17,3 Mil­liarden Euro. Sie kennen es, es war umfangreichst – angefangen von der Familienbeihilfe, dem Familienbonus bis hin zum Teuerungsabsetzbetrag und Ähnlichem mehr.

Dazu kommen die Abschaffung der kalten Progression und die weiteren Ent­lastungsmaßnahmen wie die Stromkostenbreme im Dezember 2022 mit 3,8 Milliarden Euro bis 2024, der Wohn- und Heizkostenzuschuss mit rund 450 Millionen Euro, die Aufstockung beim Wohnschirm plus die Valo­risierung der Sozial- und Familienleistungen ab 1.1.2023.

Wenn Sie diese Zahlungen der Bundesregierung einem internationalen Vergleich zuführen – das haben wir gemacht –, dann zeigt sich, dass Österreich im europäischen Vergleich unter den top drei aller Mitgliedstaaten der Europä­ischen Union liegt. Nur Luxemburg hat mehr ausgegeben, nach uns kommt Italien. Wir sind da im Spitzenfeld der europäischen Staaten, was die Abgeltung der Teuerungen angeht. Das ist Geld, das bei den Menschen spürbar ankommt, und ich wage zu behaupten, wir haben die sozialpolitische Verant­wortung in dieser Situation auch wahrgenommen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.01

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hammer. – Bitte. (Abg. Leichtfried: Einmal eine reguläre Wortmeldung vom Abge­ordneten Hammer, schau!)