Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bevor ich den nächsten Redner aufrufe, darf ich bekannt geben, dass die Abgeordneten Hafenecker, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 33 Abs. 1 der Geschäftsordnung einen Antrag, 5/US, auf Ein­setzung eines Untersuchungsausschusses betreffend „die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses [...] zur Untersuchung der politischen Verantwortung in Zusammenhang mit sämtlichen Corona-Maßnahmen zur tatsächlichen oder vorgeblichen Bekämpfung der Covid-19-Pandemie im Zeitraum vom 7. Jän­ner 2020 bis zum 28. Juni 2022“ eingebracht haben.

Dieser wird gemäß § 33 Abs. 2 der Geschäftsordnung an alle Abgeordneten verteilt.

Die Zuweisung des gegenständlichen Antrages an den Geschäftsordnungs­ausschuss erfolgt dann gemäß § 33 Abs. 6 der Geschäftsordnung am Schluss dieser Sitzung.