8. Punkt
Antrag der Abgeordneten Dr. Christian Stocker, Mag. Georg Bürstmayr, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über einen befristeten Kostenersatz des Bundes an die Länder für finanzielle Aufwendungen als Teuerungsausgleich im Rahmen der Grundversorgung (3116/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen zum 8. Punkt der Tagesordnung.
Hinsichtlich dieses Antrages wurde dem Ausschuss für innere Angelegenheiten eine Frist zur Berichterstattung bis 27. Februar 2023 gesetzt.
Ein Wunsch auf eine mündliche Berichterstattung im Sinne des § 44 Abs. 4 der Geschäftsordnung liegt nicht vor.
Zu Wort gelangt Mag. Hannes Amesbauer. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.