Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zu den Abstimmungen.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 1942 der Bei­lagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Alois Schroll, Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolle­ginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die von diesem Abänderungsantrag betroffenen Teile des Gesetzentwurfes und schließlich über die restlichen, noch nicht ab­gestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Ab­stimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen An­zahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Alois Schroll, Lukas Hammer, Tanja Graf, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Ziffer 7 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht ab­gestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer spricht sich dafür aus? – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich wieder die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittel­mehrheit fest. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung beschlossen.