13.34

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Besucherinnen und Besucher! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Ich habe mich bei meiner Rede bewusst für den Tagesord­nungspunkt 7 entschieden, weil man beim Begriff Anpassung von bestehen­den Doppelbesteuerungsabkommen vermuten könnte, dass dahinter eine technische Fragestellung steckt. In Wirklichkeit behandelt das eine große und wichtige politische Frage, auf die man damit versucht, eine Teilant­wort zu geben.

Worum geht es? – Steuern sind natürlich nationales Recht, und es gibt natürlich global, international gesehen auch einen Wettbewerb auf diesem Markt. Das heißt, Konzerne, große Konzerne werden als Unternehmenssitz natürlich jenen Standort wählen, der im Bereich der Körperschaftsteuer die gerings­ten Steuersätze hat. Wir kennen das in Europa: Es gibt die Situation in Irland, es gibt die Situation in den Niederlanden, in Luxemburg.

Natürlich gibt es zum Zweiten die Situation, dass das digitale Geschäftsmodell immer wichtiger wird. Das heißt, wo ein Unternehmen seine Betriebs­stätte hat, wo es dann auch besteuert werden kann, ist nicht mehr so wichtig, und es gibt dann schon auch digitale Modelle, die dazu führen, dass die Gewinnsteuern in jenen Ländern bezahlt werden, in denen es niedrige Körper­schaftsteuersätze gibt, und nicht dort, wo die Wertschöpfung passiert. Das ureigenste Ziel dieser Anpassungen der Doppelbesteuerungsabkommen ist nun ganz einfach, dass dort, wo die Wertschöpfung passiert, auch die Gewinne besteuert werden sollen. Das ist ein erster Schritt.

Ich möchte schon die Gelegenheit nutzen, einmal darauf hinzuweisen, dass da in der letzten Zeit auch viel passiert ist. Aus meiner Sicht hat es 2021 einen historischen Meilenstein gegeben: 140 Länder haben sich über die Organisation der OECD darauf verständigt, dass es in Zukunft Mindeststeuersätze für Kapitalgesellschaften geben soll. Auf der europäischen Ebene war es so, dass das dann nach längeren Verhandlungen mittlerweile auch im Rat beschlossen worden ist, und wir erwarten jetzt auch die nationale Umsetzung 2023. Ich möchte ausdrücklich betonen, dass Österreich in dieser Frage immer ein Vorreiter war, weil es natürlich diesen Ausgleich auf der internationalen Ebene auch braucht.

Das ist schon ein großes, ein riesiges Thema: Wir reden weltweit von 250 Milliarden Dollar, die damit an zusätzlichen Steuern generiert werden sollen. Man schätzt das Aufkommen in Europa auf 50 Milliarden Euro, also das ist schon ein wichtiger Aspekt dieser Doppelbesteuerungsabkommen. Diese Anpas­sung dazu ist ein erster Schritt, und ich freue mich sehr, dass Österreich da immer als Vorreiter vorangeht. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

13.36

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Angela Baumgartner. – Bitte, Frau Abgeordnete.