Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir kommen nun – da kein weiterer Redner mehr zu Wort gemeldet ist und damit die Debatte geschlossen ist und auch die Berichterstattung kein Schlusswort wünscht – zur Abstimmung, die ich über je­den Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über das Wirk­samwerden der Verordnung (EU) 2015/751 über Interbankenentgelte für kar­tengebundene Zahlungsvorgänge erlassen und das E-Geldgesetz, das Wettbewerbsgesetz und das Zahlungsdienstegesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 1991 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir kommen zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Le­sung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: Antrag des Finanzausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Über­einkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung, in 1847 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dazu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.