14.43

Abgeordneter Hermann Weratschnig, MBA MSc (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Wäh­rend Herr Abgeordneter Kollege Alois Stöger über Autonummern und Ziele im Verkehr redet, nehme ich die Gelegenheit wahr, um die drei wichtigen Säulen der vorliegenden Novelle des Kraftfahrgesetzes zu erklären und dar­zulegen. Es sind drei zentrale Punkte, drei zentrale Bereiche, nämlich: Verkehrssicherheit, Klimacheck berücksichtigen und Erleichterungen für Fahrschulen. Und – ich werde dann noch dazukommen – in diesem Kraftfahrgesetz sind auch noch weitere Bereiche enthalten.

Zur Verkehrssicherheit, ich glaube, das ist ein wesentlicher Punkt und ganz wichtig: Wir wissen, ein Hauptgrund für Unfälle, vor allem mit tödli­chem Ausgang, ist nicht nur das zu schnelle Fahren, sondern auch die Ablenkung im Straßenverkehr. Deshalb ist es essenziell und wichtig, bei Benützung vom Handy am Steuer und bei Verstößen gegen die Gurten- und Sturzhelm­pflicht das Strafausmaß dementsprechend zu erhöhen.

Vielleicht einen kurzen historischen Abriss betreffend Gurtenpflicht: Seit 1976 gibt es in Österreich schon die Gurtenpflicht – und, das möchte ich damit sagen, es ist immer noch notwendig und immer wieder notwendig, zu kampagni­sieren, zu informieren, aufmerksam zu machen. Bei beinahe einem Drittel der Unfälle mit tödlichem Ausgang waren die Opfer nicht ange­schnallt. Das heißt, die Themen Gurtenpflicht und Sturzhelmpflicht sind für das Allgemeinwohl, für die Sicherheit im Verkehr von essenzieller Bedeutung, deshalb, glaube ich, ist es auch dieses Paket im Kraftfahrgesetz. (Beifall bei den Grünen.)

Der zweite Punkt: Für Fahrschulen bedeutet die Novelle raschere Ausbildung von Fahrlehrer:innen, es gibt einen Fahrlehrer:innenausweis im Scheck­kartenformat und es muss eine schriftliche Ausbildungsvereinbarung zwischen Fahrschule und Auszubildenden abgeschlossen werden. Es geht dabei um eine Erhöhung von Qualität.

Ein weiterer Punkt: Die Exekutive wird bei den Sondertransporten entlastet. Zukünftig sollen auch Organe der Asfinag die Kontrollen von Sondertransporten durchführen können. Insbesondere bei der komplexen Verwiegung bringt das Vorteile und entlastet unsere Exekutive.

Ein weiterer Punkt: Auch beim Chiptuning und Auf- oder Abfrisieren – wie auch immer man das nennt – von Motoren, in der Motorensteuerung sollte es klare Maßnahmen geben. Es darf zu keiner Zunahme von CO2-Emissionen kom­men. Leistungsveränderungen, leistungsverändernde Eingriffe in die Motor­steuerung können nicht dazu führen, dass mehr Schadstoffe hinausgebla­sen werden, deshalb gibt es auch dazu einen klaren Verweis im Bundesgesetz.

Herr Abgeordneter Ottenschläger und ich haben noch im Ausschuss gemeinsam einen Abänderungsantrag eingebracht, in dem es um die Ausgleichsbeiträ­ge von Tankstellen geht. Das sind jene Beiträge, die zu entrichten sind, wenn Ver­pflichtungen zur Substitution, insbesondere bei Benzin und Diesel – anders gesprochen: wenn es um diese Beimischquotierungen geht –, nicht eingehalten werden. Es kommt dann zu Ausgleichsbeiträgen, die zukünftig zweckge­bunden sein sollten, zweckgebunden für Maßnahmen zur Dekarbonisierung, zur Flottenumstellung auf saubere Fahrzeuge.

Zu guter Letzt: Auch das Geld für die Kostentragung, insbesondere von kleineren Tankstellen, betreffend Beprobungen von Treibstoffen steht zur Verfügung. Auch das bedeutet, so glaube ich, eine Entlastung vor allem für jene Betriebe im ländlichen Raum, die wir für die Daseinsvorsorge brauchen.

Zu guter Allerletzt die Klarstellung der Grenzen zwischen den Fahrzeugen Kfz und Fahrräder: Da gibt es klare Abgrenzungskriterien, die jetzt über die Nenndauerleistung zu definieren sind. Natürlich bleiben weiterhin die 25 km/h. Ich glaube, auch da geht es um Verkehrssicherheit, darum, was auf Rad­wegen, auf gemischten Rad- und Fußwegen passiert und was auf der Straße pas­siert. Da braucht es eine klare Abgrenzung, und das KFG schafft diese not­wendige Klärung. (Beifall bei den Grünen.)

Ein Punkt fällt mir noch ein, nämlich die Strafbarkeit von Fahrzeugherstellern für Verstöße gegen EU-Recht. Da wird das Strafausmaß von 5 000 Euro auf 10 000 Euro erhöht.

Es ist also eine Novellierung mit sehr vielen Punkten. Ich bedanke mich bei den zuständigen Beamtinnen und Beamten und hoffe auf eine sehr breite Zu­stimmung. Es geht um weit mehr, als hier zu Beginn angesprochen wurde, man hat sehr intensiv daran gearbeitet. In diesem Sinne hoffe ich auf eine brei­te Zustimmung zu dieser Gesetzesvorlage. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich begrüße Herrn Bundesminister Johannes Rauch im Hohen Haus.

Ich darf Dipl.-Ing. Gerhard Deimek als nächsten Redner zum Rednerpult bitten. – Bitte, Herr Abgeordneter.