18.36

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem vorliegenden Entwurf sollen unter anderem aufgrund der Erfahrungen des Schuljahres 2022/23 Anpassungen in den Regelungen zum häuslichen Unterricht vorgenommen werden. Es sind Anpassungen, die vor allem für Rechtsklarheit und somit Nachvollziehbarkeit sorgen sollen. Sie dienen in erster Linie dem Verständnis der Eltern beziehungsweise der Erziehungsbe­rechtigten, denn es ist wichtig, dass gerade die Eltern/Erziehungsberech­tigten klar erkennen können, welche Informationen eine Anzeige des häuslichen Unterrichts jedenfalls enthalten muss.

Dass jetzt ein pädagogisches Konzept verpflichtend vorzulegen ist, soll den Schulbehörden eine gute Prognoseentscheidung ermöglichen, ob denn der vorgesehene häusliche Unterricht den Anforderungen im Sinne des Kindes entspricht. Es geht vor allem darum, erkennen zu können, ob die Kinder und Jugendlichen den nötigen Bildungszuwachs im kommenden Schuljahr errei­chen werden. Ziel all dieser Maßnahmen ist es vor allem, sicherzustellen, dass niemand in den individuellen Bildungsmöglichkeiten zurückbleibt und auch im häuslichen Unterricht die bestmögliche Förderung der Kinder und Jugend­lichen gewährleistet ist. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Als weiteren Teil der Novelle – auch darauf möchte ich kurz hinweisen – will ich für Studierende sicherstellen, dass trotz des generellen Entfalls jeglicher Covid-Regelungen mit 20. Juni die Verlängerung der Anspruchsdauer für eine Studienbeihilfe jedenfalls aufrecht bleibt, denn die Verlängerung der An­spruchsdauer ist für Studierende, die im Studienjahr 2019/2020 ein achtsemes­triges Studium – das sind vor allem Bachelorstudien für das Lehramt – begon­nen haben, noch bis zum Ende des Wintersemesters 2024/25 relevant. Daher sollen die bestehenden hochschul- und studienförderungsrechtlichen Sondervorschriften erst mit 28. Februar 2025 außer Kraft treten.

Die Novelle soll auch ermöglichen, dass Berufsschulunterricht in Pflegeas­sistenzberufen in fachtheoretischen und praktischen Unterrichtsgegenständen auch unter Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen von Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege durchgeführt werden kann. Damit sind die Grundlagen gelegt, dass die Pflegelehre als wichtiger Bestandteil der im vergangenen Jahr vorgestellten Pflegereform der Bundesregierung bestmöglich umgesetzt werden kann.

Zuletzt darf ich noch erwähnen, dass die Mika-D-Regelung flexibilisiert wird. Dadurch wird ermöglicht, dass die Feststellung der erforderlichen Sprachkompetenz durch eine Mika-D-Testung stattfinden kann, wenn zu erwarten ist, dass diese Testung die Erfüllung des Lehrplans ergibt und eine Umstufung der Schülerin oder des Schülers vorgenommen werden kann. Auch das ist im Interesse der betroffenen Jugendlichen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP. –Abg. Kucharowits: Abgeschafft müssen sie werden! Abgeschafft!)

18.39

Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Christian Oxonitsch zu Wort. – Bitte.