13.02
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Eine Fundrechts-Novelle klingt nach einem Nischenthema, sie ist aber in der Praxis gar nicht so unbedeutend, wenn man sich vergegenwärtigt, dass allein im Jahr 2021 an die 170 000 Fundgegenstände in den österreichischen Fundämtern abgegeben worden sind. Zudem – und das berührt mich als Jurist – ändern wir mit dieser Regierungsvorlage das altehrwürdige ABGB, und so etwas will ja immer schon besonders überlegt sein. Dass es überlegt war und dass es begründet ist, diese Änderung vorzunehmen, hat meine Vorrednerin Kollegin Zopf bereits ausgeführt.
Ich möchte diese Gelegenheit nutzen, um ergänzend noch auf Folgendes hinzuweisen: Das Fundrecht ist ja nicht so ganz ohne. Die Zahlen zeigen, dass es leicht einmal passiert, dass man etwas verliert, und umso glücklicher ist man, wenn die Menschen das Fundrecht beachten, welches vorsieht, dass man bei einem Fundgegenstand, wenn er mehr als 10 Euro wert oder erkennbar ist, dass er für den Besitzer, der ihn verloren hat, einen großen Wert darstellt, erstens den Fund melden und zweitens die Sache abgeben muss. Das ist eine gesetzliche Verpflichtung.
Mit dieser Novelle führen wir jetzt mit dem gemeinen Wert zum Zeitpunkt des Fundes von 100 Euro eine weitere Wertgrenze ein. Das heißt, in einem solchen Fall sind die Fundämter nur mehr sechs Monate lang verpflichtet, die bei ihnen abgegebenen Fundgegenstände aufzubewahren. Das bringt eine Erleichterung mit sich und ist sicher eine praxisgerechte Regelung.
Nicht unwesentlich ist und noch erwähnt werden soll Folgendes: Es gibt einen Anspruch auf Finderlohn. Der ehrliche Finder, der die Sache abgibt, hat Anspruch auf 10 Prozent des Wertes der gefundenen Sache. Da unterscheidet das Gesetz interessanterweise zwischen verlorener Sache und vergessener Sache, denn bei der vergessenen Sache gibt es nur den halben Finderlohn. Worin der Unterschied zwischen verloren und vergessen besteht, würde ich gerne ausführen, aber die Zeit reicht nicht mehr dafür. Ich stehe aber jederzeit für entsprechende Auskünfte zur Verfügung. (Heiterkeit der Abg. Krisper.) – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
13.05
Präsidentin Doris Bures: Danke, Herr Abgeordneter.
Jetzt gelangt Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort. – Bitte.