13.16
Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Justizministerin! Ich glaube – und da sind wir uns im Plenum, glaube ich, einig –, dass es im Grunde genommen egal ist, wer das initiiert oder umgesetzt hat, das Wichtige ist am Ende des Tages, dass die Frau Justizministerin die Zeichen der Zeit erkannt hat, sodass uns dieser Gesetzentwurf heute vorliegt.
Ich glaube aber trotzdem, dass dieses Gesetz erst der erste Schritt ist. Wenn wir eine Gesamtbetrachtung bezüglich dieses Themas des Kredites für ältere Menschen anstellen, dann zeigt sich, dass die nächsten Schritte, die zu setzen sind, die Frage der Ingerentenhaftung betreffen, das heißt: Sind auch ältere Menschen, die eine Bürgschaft für einen älteren Menschen abgeben, nämlich als Sicherheit, damit umfasst?
Eine weitere Frage ist – und das wird natürlich den Lobbyisten im Bankenbereich sauer aufstoßen –: Über die letzten Jahre haben sich die Banken letztendlich ihr Geld bei den Spesen, bei den Kosten, bei den Buchungszeilen, bei der Kontoführung und auch bei der Zinsoptimierung geholt. Das heißt, ich erwarte mir, wenn es um solche gesetzliche Regelungen für ältere Menschen geht, dass man auch in diesem Bereich – und das gilt nicht nur für Senioren, sondern generell – mit den Banken eine Regelung trifft, dass – da jetzt die Zinsen ja massiv anziehen und dadurch letztendlich ohnedies die Belastung für die Österreicher und Österreicherinnen so hoch ist – auch diese Sätze, mit denen sie in den letzten zehn Jahren Geld verdient haben, ganz klar geregelt werden.
Im Grunde genommen ist dieses Antidiskriminierungsgesetz für die Senioren und Seniorinnen längst überfällig gewesen, denn: Wie kommt man dazu, wenn man sein Leben lang gearbeitet hat, heute in eine solche Lage zu geraten? Ich habe vor Kurzem zwei Fälle gehabt, in denen Leute ihr Haus verkauft und sich dann ein neues, flaches Gebäude errichtet haben. Sie haben fast ihre gesamten Eigenmittel aufgebraucht, und zum Schluss hat ihnen noch ein Kredit gefehlt, und diesen haben sie von der Bank nicht bekommen, weil sie alt sind.
Also wenn das der Fall ist – dass man eben am Ende seines Lebenszyklus sagt, man baut um, macht sich ein behindertengerechtes Haus und investiert dafür letztendlich über weite Etappen sein eigenes Geld, dann am Ende des Tages aber diskriminiert wird, weil die Bank sagt: Aufgrund dessen, dass die Rückzahlungsmöglichkeiten, weil du vielleicht in Kürze versterben könntest, nicht gegeben sind, gibt es keine Kreditgewährung! –, dann kann man nur sagen, es ist längst an der Zeit gewesen, dieses Gesetz umzusetzen.
Ein Danke der Justizministerin, die das vollzogen hat, und natürlich wird es dafür einen einstimmigen Beschluss geben. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)
13.19
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Michaela Steinacker. – Bitte.