13.35
Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Ich danke für die einführenden Worte von Kollegen Scherak und möchte eine ganz kurze historische Reise zum Beginn dieses Gesetzes machen, das 2014 einer EU-Richtlinie entsprang, wobei eine Fraktion im Haus unbedingt mehr als alle anderen umsetzen wollte. Eigentlich waren sich alle Rechtsexperten einig, dass diese Verbraucherschutzrichtlinie bereits im Konsumentenschutzgesetz implementiert war. Es hätte leichte Nachschärfungen gebraucht, aber, meine Damen und Herren, die Fraktion der Sozialdemokraten hat den Konsumentenschutz hochgehoben und wollte um jeden Preis die bestmögliche, schärfste Regelung, die es gibt.
Die Legisten und Experten, auch ein heute bereits genannter, haben damals schon mit leicht schiefem Blick darauf hingewiesen, dass dieser § 9 kritisch werden könnte, spätestens für jene, die 55 Jahre alt sind, doch alle kritischen Stimmen sind verhallt.
Mit großem Interesse habe ich vor etwa einem Jahr verfolgt, wie du, lieber Christian (in Richtung Abg. Drobits) – der du damals natürlich nicht dabei warst, aber dafür heute die Sache umso intensiver diskutierst –, durch alle Ausschüsse gelaufen bist und gesagt hast: Um Gottes willen, die Banken diskriminieren unsere älteren Mitbürger!
Es gibt eine Diskriminierung der Älteren, aber um die ist es nie gegangen. Es ist um ein legistisches Problem gegangen, meine Damen und Herren, gepaart mit vielen, vielen anderen Regeln, die die Europäische Union und wir in diesem Haus setzen. Ich habe zunächst sofort auf dieses Gesetz hingewiesen. Ich habe vorher noch alle anderen Möglichkeiten abgeklopft, um festzustellen, wo denn der Fehler liegen könnte. Mit einem milden, zufriedenen inneren Lächeln habe ich dann festgestellt, dass ihr gemeinsam mit der Frau Bundesminister eine Pressekonferenz gegeben habt, in der ihr gesagt habt, dass ihr dieses Gesetz ändern wollt.
Wir ändern dieses Gesetz jetzt. Meiner Meinung nach hätte es gereicht, wenn man einen Teil dieses Paragrafen gestrichen hätte. Das ist aber dem österreichischen Gesetzgeber und unserem bürokratischen Habitus nicht innewohnend (Zwischenruf des Abg. Matznetter), weshalb wir zwei Absätze dazutun. Was deren Bestimmtheit betrifft, so sind darin einige für meine Branche, jene der Rechtsanwälte, durchaus interessante Begrifflichkeiten enthalten. Ob das ausreichen wird, das, was ihr als Altersdiskriminierung bezeichnet, aufzuheben, sei jetzt einmal dahingestellt, denn wir schaffen es ja auf vielen anderen Ebenen dank unheimlich bedeutender Institutionen wie EZB, Europäische Bankenaufsicht, FMA, Baseler Runde und sonstige Dinge, die Banken mit teilweise fast lebensfremden und einander widersprechenden Regelungen zu knechten, sodass sie eigentlich keine Kredite mehr vergeben können, denn sie dürfen so oder so die Grundstücke, die die Kredite heute besichern sollen und von denen wir hoffen, dass sie mit diesen Krediten, die wir heute ermöglichen, auch bezahlt werden, nicht zu 100 Prozent, sondern nur zu 90, zu 80, jetzt zu 70 Prozent unterlegen. Gleichzeitig haben wir wieder ein Gremium, das Kreditregeln in Österreich beschließt, die wiederum im Widerspruch zu dem stehen, was wir heute machen.
Ich will daher hier ein ganz klares Plädoyer dafür halten, dass wir nicht alles regeln müssen. Mit jedem Stück Recht, das wir hier setzen, laufen wir mittlerweile Gefahr, uns im Widerspruch mit anderem Recht zu befinden. Wir sind stets in Gefahr, all diese Dinge mit einer ganzen Menge an Regeln zu verbürokratisieren. Ich weiß nicht, ob wir, meine Damen und Herren, mit dem, was wir heute gemacht haben, Rechtssicherheit schaffen. Das werden wir uns genau anschauen und gut beobachten. Ich möchte jedenfalls nur eines mitgeben, meine Damen und Herren: Es wird nicht besser, wenn wir alles regeln, aber manches wird sicher besser sein, wenn wir es nicht regeln. (Beifall bei der ÖVP.)
13.39
Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Agnes Sirkka Prammer. – Bitte sehr.