15.42

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir reparieren heute unter diesem Tagesordnungspunkt einerseits einen Fehler im Zusammenhang mit der Direktzahlung für Pensionist:innen, andererseits beschließen wir das Aussetzen der Aliquotierung für die nächsten zwei Jahre.

Doch kommen wir zuerst zum ersten Punkt: Im Rahmen der Pensionserhöhung für das Jahr 2023 war ja auch eine Direktzahlung von bis zu 500 Euro für Bezieher:innen kleiner und mittlerer Pensionen vorgesehen, die im März 2023 auch ausbezahlt worden ist. Dabei wurde auch angekündigt, dass es für Bezieher:innen einer Ausgleichszulage – das ist so etwas wie die haushaltsbe­zogene Mindestpension – eine Direktzahlung von 330 Euro geben soll.

Leider ist im Zuge des Gesetzgebungsprozesses eine Regelung beschlossen worden, die so weder beabsichtigt noch angekündigt war, was bedauer­licherweise aber nicht entdeckt wurde. Die Direktzahlung wurde nämlich nur von der Eigenpension berechnet und nicht von der Ausgleichszulage.

Wir stehen nicht an, uns bei den Betroffenen, bei denen Unsicherheit geherrscht hat, dafür zu entschuldigen, dass das passiert ist! Es tut uns wirklich sehr leid; darum auch heute die Korrektur dieses Fehlers: Wir werden heute beschließen, dass die Direktzahlung natürlich auf Basis der gesamten Pension inklusive Ausgleichszulage berechnet wird und dass der Differenzbetrag zwischen dem, was bereits ausgezahlt worden ist, und dem, was noch offen ist, in den nächsten Monaten, und zwar bis Ende Juni 2023 – das ist auch mit der Pensionsver­sicherungsanstalt so vereinbart und besprochen –, ausbezahlt wird.

Ich möchte mich auch beim Pensionistenverband dafür bedanken, dass er uns auf diesen Fehler hingewiesen hat. Das ist ganz wichtig, da merkt man, wie wichtig Interessenvertretungen in dieser Republik sind. – Und lieber Kollege Loacker, davon profitieren 200 000 der ärmsten Pensionist:innen in diesem Land, das heißt, das ist eine sehr zielgerichtete Maßnahme, die hier gesetzt wird. (Abg. Loacker: Ja, aber die reichen auch, nicht nur die armen!)

Gleichzeitig möchte ich den Abänderungsantrag der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales in 1995 der Beilagen über den Antrag 3241/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn-Pensionsgesetz geändert werden, einbringen.

Worum geht es in diesem Antrag? – Es geht in diesem Antrag um das Aussetzen der sogenannten Aliquotierung der Erstpension für die Jahre 2024 und 2025 – gestern bereits ausführlich besprochen. Es soll damit sichergestellt werden, dass Menschen, die heuer, im Jahr 2023, und im Jahr 2024 in Pension gehen, auf jeden Fall die Inflation voll abgegolten bekommen, weil eben für die nächsten Jahre eine überdurchschnittlich hohe Inflation prognostiziert wird. Wir haben heute die Zahlen des Wifo bekommen: Für 2023 werden 7,1 Prozent prognostiziert, für 2024 3,8 Prozent. Damit unabhängig davon, in welchem Monat der:die Betroffene in Pension geht, eine entsprechende volle Wertsicherung enthalten und gewährleistet ist, wird eben die Aliquotierung für diese zwei Jahre ausgesetzt.

Nichts anderes haben wir eigentlich gestern und auch heute hier besprochen und gesagt, dass es so ist. Das ist eine notwendige Lösung, das ist eine sehr pragmatische Lösung, die natürlich unsererseits voll und ganz unterstützt wird.

Was dann 2025 folgt, das auszuverhandeln wird die Aufgabe der nächsten Regierungsparteien sein. Ich verstehe überhaupt nicht, warum da auf einmal so eine derartige Nervosität herrscht. Genau dafür gibt es Regierungsverhand­lungen, da kann dann besprochen werden, wie es weitergehen soll, nachdem wir für zwei Jahre einmal ganz klar abgesichert haben, was passiert. (Zwischenruf der Abg. Cornelia Ecker.)

Weiters hat ja die Sozialdemokratie angekündigt, eine VfGH-Klage betreffend die Aliquotierung einzubringen. (Abg. Loacker: Verantwortung für die nächste Generation!) Man wird auch da sehen, ob der Verfassungsgerichtshof die Aliquotierung aufhebt oder nicht (Abg. Loacker: Weitblick bis zur Tischkante!), das Urteil muss natürlich dementsprechend umgesetzt werden.

Was für uns als Grüne auf keinen Fall in Frage kommt, ist das, was die NEOS fordern und in der Vergangenheit immer wieder von ÖVP, SPÖ und FPÖ in unterschiedlichen Konstellationen beschlossen worden ist, nämlich die komplette Abschaffung der Erstvalorisierung! Und da muss keiner so tun, als ob es diese nie gegeben hätte – nein, das waren teilweise sehr lange Perioden. Da wäre es auch einmal sehr interessant, sich anzuschauen, wie groß denn die Pensionsverluste der damaligen Kolleginnen und Kollegen, die in Pension gegangen sind, hochge­rechnet tatsächlich sind. Das wird nämlich interessanterweise nie berechnet, nie gesagt. Wir auf jeden Fall sichern jetzt einmal ab, dass die Menschen die Wertsicherung jetzt bekommen.

Noch einmal ganz kurz: Was würde es wirklich bedeuten, wenn die Idee der NEOS umgesetzt werden würde?– Es kann auch sein, dass die erste Valorisierung überhaupt erst 23 Monate – 23 Monate! – nach Pensionsantritt stattfindet. Das ist in Zeiten einer derartigen Inflation in Wirklichkeit ein dramatischer Wertverlust für die Pensionen. (Abg. Loacker schüttelt den Kopf.) Deswegen gibt es von uns ein klares Nein zu derartigen Plänen, und ich bitte um möglichst breite Zustimmung zu unserem Antrag. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.47

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten August Wöginger, Markus Koza

und Kolleginnen und Kollegen

zum Gesetzentwurf im Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales 1995 der Beilagen über den Antrag 3241/A betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz, das Pensionsgesetz 1965, das Bundestheaterpensionsgesetz und das Bundesbahn Pensionsgesetz geändert werden

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs bezeichnete Gesetzentwurf wird wie folgt geändert:

Art. 1 (Änderung des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Dem § 783 in der Fassung der Z 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 108h Abs. 1a ist bei den Pensionsanpassungen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.“

Art. 2 (Änderung des Gewerblichen Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Dem § 407 in der Fassung der Z 4 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 50 Abs. 1a ist bei den Pensionsanpassungen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.“

Art. 3 (Änderung des Bauern-Sozialversicherungsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Dem § 402 in der Fassung der Z 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) § 46 Abs. 1a ist bei den Pensionsanpassungen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.“

Art. 5 (Änderung des Pensionsgesetzes 1965) wird wie folgt geändert:

Die Anordnung erhält die Bezeichnung „1.“ und folgende Z 2 wird angefügt:

»2. Dem § 109 wird folgender Abs. 93 angefügt:

„(93) § 41 Abs. 2 ist - mit Ausnahme des ersten Satzes - bei den Pensionsanpas­sungen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.“«

Art. 6 lautet:

»Artikel 6

Änderung des Bundestheaterpensionsgesetzes

Das Bundestheaterpensionsgesetz – BThPG, BGBl. Nr. 159/1958, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 205/2022, wird wie folgt geändert:

Dem § 22 wird folgender Abs. 52 angefügt:

„(52) § 11 Abs. 1 ist - mit Ausnahme des ersten Satzes - bei den Pensionsanpas­sungen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.“«

Art. 7 (Änderung des Bundesbahn-Pensionsgesetzes) wird wie folgt geändert:

Die Anordnung erhält die Bezeichnung „1.“ und folgende Z 2 wird angefügt:

»2. Dem § 60 wird folgender Abs. 21 angefügt:

„(21) § 37 Abs. 2 ist - mit Ausnahme des ersten Satzes - bei den Pensionsanpas­sungen für die Kalenderjahre 2024 und 2025 nicht anzuwenden.“«

Begründung

Zu den Art. 1 bis 3 (§ 783 Abs. 3 ASVG; § 407 Abs. 3 GSVG; § 402 Abs. 3 BSVG):

Im Hinblick auf die außerordentlich hohen Inflationsraten in den letzten beiden Jahren soll die Aliquotierung bei der erstmaligen Pensionsanpassung für die Kalenderjahre 2024 und 2025 ausgesetzt werden. Dies ist erforderlich, da die Aliquotierung bei derart hoher Inflation besonders negative Effekte auf die Pensionshöhe nach sich ziehen kann, die auch für den weiteren Bezugszeitraum der Pension maßgeblich sind.

Zu den Art. 5 bis 7 (§ 109 Abs. 93 PG 1965, § 22 Abs. 52 BThPG; § 60 Abs. 21 BB-PG):

Auch in den die Pensionen der Beamtinnen und Beamten des Bundes, der Bundes­theaterbediensteten und der „ÖBB-Beamten“ und deren Hinterbliebenen betreffenden Gesetzen soll die Aliquotierung bei der erstmaligen Pensionsanpassung für die Kalenderjahre 2024 und 2025 ausgesetzt werden.

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Präsident Ing. Norbert Hofer: Der Abänderungsantrag wird im Saal verteilt. Er ist ordnungsgemäß eingebracht und steht somit auch mit in Verhandlung.

Zu einer Stellungnahme hat sich nun Herr Bundesminister Johannes Rauch zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Bundesminister.