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Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Volksanwältin! Herren Volksanwälte! Kolleginnen und Kollegen! 113 Jugend­liche, also unter 18-Jährige, sind 2022 im Strafvollzug gewesen, dazu noch 337 junge Erwachsene – das sind die bis 21-Jährigen. Das Jugendgerichtsgesetz sieht für diese Strafhäftlinge ganz besondere Regelungen vor, und es ist extrem wichtig – dafür möchte ich der Volksanwaltschaft wirklich sehr danken –, dass genau überprüft wird, ob diese besonderen Regelungen, die eben für jugendliche Strafhäftlinge gelten, auch tatsächlich eingehalten werden, ob die Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um für jugendliche Straftäter durch einen adäquaten Strafvollzug die Grundlage dafür zu schaffen, dass sie wieder den Weg in unsere Gesellschaft zurückfinden, dass sie von weiteren Straftaten Abstand nehmen.

Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt in sehr eindrücklicher Form auf, wo da die Probleme liegen. Das hat sehr viel damit zu tun, dass halt auch im Bereich der Justizwache Personalmangel herrscht und es nicht immer möglich ist, alle diese Vorgaben, die das Jugendgerichtsgesetz macht, wie beispielsweise die strikte Tren­nung von erwachsenen Straftätern oder die durchgehende Öffnung der Hafträume, zu erfüllen. Insbesondere an den Wochenenden ergeben sich schwie­rige Situationen, weil zu wenig Personal vorhanden ist, um das zu gewähr­leisten.

Der Bericht der Volksanwaltschaft soll uns wirklich aufrütteln, dass wir alle Ressourcen zur Verfügung stellen, dass wir insbesondere auch im Gespräch mit dem Justizministerium darauf drängen, dass es wirklich notwendig ist, dieses Kapital für die Gesellschaft, das in den Jugendlichen liegt und das eben durch Straffälligkeit irgendwo gefährdet ist, nicht verloren gehen zu lassen und diesen jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, wieder den Weg zurück zu finden, weil es für die Gesundheit der Gesellschaft einfach extrem wichtig ist, dass wir diese unselige Kette – einmal Straftäter, immer Straftäter – durchbrechen.

Wie gesagt, der Bericht der Volksanwaltschaft ist extrem wertvoll, weil er eben aufzeigt, welche Möglichkeiten diesbezüglich bestehen. Mit zu bedenken ist natürlich auch ein Problem, das unmittelbar nach einer Verurteilung immer an die Verteidiger herangetragen wird, nämlich die Frage: Was machen wir jetzt? Kommt unser Kind jetzt ins Gefängnis, und wenn ja, wohin? – Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt auf, dass diese Frage, die für das soziale Umfeld extrem wichtig ist, viel zu lange unbeantwortet bleibt, die Klassifizierungen dauern zu lange. Und die Konsequenz ist dann natürlich oft, dass die Jugendlichen an einen entfernten Ort verlegt werden. Auch da ist zu überlegen, wie man Möglichkeiten schafft, um trotzdem die sozialen Kontakte zur Familie, zum verwandtschaft­lichen Umfeld zu pflegen.

Es gibt viel zu tun. Der Bericht der Volksanwaltschaft zeigt Maßnahmen auf, die alle zu unterstützen sind. In diesem Sinne sollten wir uns diesen Bericht nicht nur heute hier zur Brust nehmen, sondern ihn uns eigentlich, wenn wir Justizpolitik betreiben wollen, unter den Kopfpolster legen und tagtäglich studieren, damit wir nicht vergessen, dass wir hier im Interesse eines adäquaten Jugendstraf­voll­zu­ges ständig Druck machen wollen. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS.)

0.50

Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Volksanwältin Gabriela Schwarz zu Wort gemeldet. – Bitte.