Präsidentin Doris Bures: Bevor wir dazu kommen, haben wir noch eine Reihe von Abstimmungen.
Die vier Abänderungsanträge sind ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher auch mit in Verhandlung.
Mir liegt nun dazu keine Wortmeldung mehr vor. Damit ist die Debatte geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Abg. Hörl: Schade!)
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 31: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, in 2020 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Schrangl, Sirkka Prammer, Scherak einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da es sich beim vorliegenden Gesetzentwurf um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes handelt, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Abstimmung über den Abänderungsantrag betreffend Z 3, eingebracht wie bereits verlesen: Ich ersuche um Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.
Ich stelle auch die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.
Wir kommen zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig angenommen.
Gemäß § 108 der Geschäftsordnung kann die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Verhältnismäßigkeitsprüfungs-Gesetz geändert wird, in 2021 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Schrangl, Sirkka Prammer, Scherak einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Da auch dieser vorliegende Gesetzentwurf und der erwähnte Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.
Abstimmung über den Abänderungsantrag betreffend Z 5: Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer gibt dem die Zustimmung? – Das ist einstimmig so angenommen.
Wie eingangs bereits angekündigt, schlage ich vereinbarungsgemäß vor, die dritte Lesung gemäß § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu vertagen.
Ich bitte hier um Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.
Damit ist die dritte Lesung somit auch vertagt.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 33: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Geschäftsordnungsgesetz geändert wird, in 2022 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Schrangl, Sirkka Prammer, Scherak einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde daher zunächst wie immer über den durch den erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile abstimmen lassen.
Auch bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich um eine Änderung des Geschäftsordnungsgesetzes, dafür stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 2 der Geschäftsordnung auch jetzt wieder die Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten ausdrücklich fest.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag betreffend Z 2.
Wer dem die Zustimmung gibt, den ersuche ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte um Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen.
Gemäß § 108 der Geschäftsordnung kann auch da die dritte Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfes frühestens 24 Stunden nach Abschluss der zweiten Lesung stattfinden.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 34: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Klubfinanzierungsgesetz geändert wird, in 2023 der Beilagen.
Hiezu haben wieder die Abgeordneten Gerstl, Leichtfried, Schrangl, Sirkka Prammer, Scherak einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich werde die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich die restlichen Teile abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag betreffend Z 2.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig so angenommen.
Schließlich kommen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Auch das ist einstimmig so angenommen.
Wiederum schlage ich vor, die dritte Lesung gemäß § 74 Abs. 1 der Geschäftsordnung zu vertagen.
Da bitte ich jetzt um Zustimmung. – Auch diese Vertagung ist jetzt einstimmig angenommen.
Damit findet die dritte Lesung später statt.