12.31

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, danke, Frau Präsidentin, und ich darf mit dem Dank eigentlich gleich fortfahren, und zwar danke an die Initiatoren und an die über eine halbe Million Österreicherinnen und Österreicher, die das Volksbegehren unterschrieben haben. Es – unter Anführungszeichen – „zwingt“ uns als Politik, uns mit einem Thema auseinanderzusetzen, auch in die Tiefe gehend, das vielen Bürgern unter den Nägeln brennt, und das sind die Fragen: Wie komme ich zu meinem Bargeld? Wird mein Bargeld überhaupt angenommen? Wie lange gibt es noch Bargeld? – Vielen Dank dafür.

Es war sehr interessant. Ich glaube, wir haben fast zu wenig Zeit dafür verwendet, denn es gibt noch einige Aspekte betreffend das Bargeld, weshalb wir uns durchaus noch einmal hätten treffen können – auch noch mit anderen Experten –, vor allem wenn es um Datenschutz geht. Es war aber trotzdem, glaube ich, für uns alle sehr interessant.

Besonders spannend habe ich gefunden, dass wir uns an und für sich, zumindest rhetorisch (Abg. Wurm: Rhetorisch – nur!), alle sehr, sehr nahe sind und es wenige Unterschiede zwischen den Parteien gibt. Leider hat es dann nicht die Zeit und vielleicht auch nicht den Willen von allen gegeben, dass wir hier gemeinsam einen Bericht machen und auch die politischen Konsequenzen aus dieser Debatte, die wir im Ausschuss geführt haben, und aus den Expertengesprächen ziehen. Meines Wissens gibt es nicht einmal einen Entschließungsantrag der Regierungsparteien (Abg. Wurm: Aber unseren gibt’s, Herr Kollege, da könnts einmal mitstimmen!), was ehrlich gesagt ein Armutszeugnis ist und was ehrlich gesagt auch für die halbe Million Menschen, die das unterschrieben haben, nicht gut sein kann.

Was macht die Politik jetzt mit diesem Volksbegehren? – Wir haben einen Entschließungsantrag, den ich hiermit auch einbringen darf, nämlich betreffend „Sicherung der Bargeldversorgung und der Annahmepflicht von Bargeld“.

Es geht darin um vier wesentliche Punkte. Der erste ist: Wie komme ich überhaupt zu meinem Bargeld? – Jetzt muss man sagen, dass wir im Vergleich zu vielen anderen europäischen Staaten, die schon ganze Landstriche haben, in denen es gar keine Bank und nicht einmal mehr einen Bankomaten gibt, in Österreich noch immer ein sehr, sehr gutes Banken- und auch Bankomatnetz haben. In Österreich gibt es aber auch erste Lücken in diesem Netz und erste Gemeinden, in denen es gar keinen Bankomaten mehr gibt, wobei teilweise dann die Gemeinde dafür zahlt, dass es überhaupt einen Bankomaten gibt.

Wir sehen, wie das Länder machen, in denen die Lücken schon so groß sind, dass sie diese stopfen müssen. Sie verpflichten entweder die Geschäftsbanken dazu, das zu machen, oder ihre jeweilige Nationalbank muss diese Aufgabe übernehmen. Ich glaube, man darf nicht so lange warten, bis es Lücken gibt, sondern man muss jetzt gesetzlich dafür sorgen, dass entweder die Geschäftsbanken verpflichtet werden, ein Mindestmaß an Bankomaten, wie zum Beispiel pro Gemeinde mindestens einen, zur Verfügung zu stellen, oder dass, wenn diese das nicht schaffen, dann der Staat einspringen muss. Das ist so: Wenn der Markt etwas nicht schafft, dann muss es der Staat machen, dann muss eben die Oesterreichische Nationalbank diese Bargeldversorgung in Österreich sicherstellen.

Deswegen – erster Teil des Entschließungsantrages – „eine wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch Bankomaten durch die Geschäftsbanken, bzw. soweit diese das nicht leisten können, durch die Oesterreichische Nationalbank“. – Das ist der erste Punkt: die Versorgung mit Bargeld.

Der zweite Punkt, der genauso wichtig ist: Wird das Bargeld überhaupt angenommen? – Es gibt ein Gesetz, durch das es an und für sich eine Annahmeverpflichtung gibt. Das ist im Nationalbankgesetz, ich glaube, in § 61, geregelt. Wir wissen aber, dass es in der Praxis Einschränkungen gibt, die teilweise für uns alle nachvollziehbar sind. In Wien muss zum Beispiel ein Taxifahrer aus Sicherheits-, aus logistischen Gründen und dergleichen nicht mehr als einen Fünfzigeuroschein wechseln können – das verstehen wir alle.

Es gibt in der Praxis aber auch Einschränkungen bei Sportveranstaltungen, bei Konzertveranstaltungen, bei denen man gar nicht mehr mit Bargeld zahlen kann, sondern ausschließlich mit Karte. Da muss man einfach klären: Wird das Gesetz von der Regierung nicht vollzogen, ist es an und für sich stark genug oder müssen wir diese Annahmepflicht gesetzlich verstärken, damit wir nicht in die Situation kommen, in der manche Länder sind, nämlich dass es ganze Supermarktketten gibt, in denen man gar nicht mehr mit Bargeld zahlen kann? – Diese Frage wird von den Regierungsparteien leider hier auch nicht beantwortet, aber in unserem Entschließungsantrag schon:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, dass [...] die bestehende Annahmeverpflichtung durchgesetzt wird oder gegebenenfalls eine Gesetzesänderung dem Parlament vorzulegen ist, wodurch die Annahmeverpflichtung in der Praxis durchgesetzt werden kann und die nachvollziehbaren Ausnahmen“ klar geregelt „werden“. – Diese Arbeit steht vor dem politischen System, das wäre der Auftrag an Sie.

Der dritte Bereich, und das ist ein wesentlicher Bereich, betrifft die Geldwäsche. Wir hatten ein Hearing mit Frau Dr. Brigitte Unger, einer Koryphäe auf ihrem Gebiet. Sie forscht seit zwei Jahrzehnten darüber, wie die Drogenmafia jedes Jahr Milliarden Euro wäscht, weil sie immer das Geld in bar einnimmt und dieses Geld ins Finanzsystem bringt. Wir haben eine der europaweit führenden Geldwäscheexpert:innen hier gehabt, wobei es vor allem um Drogenhandel geht, und sie hat klar gesagt: Keine Grenzen beim Bargeld, keine Einschränkungen beim Bargeld zu haben, bedeutet, wir verlieren den Kampf gegen die Drogenmafia – nicht nur gegen diese, aber gegen diese ganz sicher. Deswegen hat sie auch klar gesagt: Wir brauchen nicht unbedingt Bargeldobergrenzen, aber wir brauchen jedenfalls Legitimationspflichten. Weil: Was nicht geht, ist, dass wir das Kind mit dem Bade ausschütten und hier zwar Bargeld in die Verfassung schreiben wollen, aber in Wahrheit Schwarz- und Drogengeld in die Verfassung schreiben. (Abg. Wurm: Geh, Kollege Krainer!) Das kann niemand von uns wollen. (Beifall bei der SPÖ.)

Deswegen der uns ganz wichtige Punkt, dass die „Legitimations- und Sorgfaltspflichten notwendig sind, um den Missbrauch, vor allem durch die organisierte Kriminalität, zu verhindern“.

Der vierte Punkt ist der Punkt Datenschutz. Es klingt manchmal ein bisschen so durch: Wer mit Bargeld zahlt, bleibt anonym, wer bargeldlos zahlt, ist der gläserne Mensch. – Na so kann es ja auch nicht sein. Das Recht auf Datenschutz muss doch auch für all jene gelten, die bargeldlos zahlen. (Abg. Wurm: In der Theorie!) Da sind wir schon auch verpflichtet, die Datenschutzgesetze so zu klären, dass nämlich die Zahlungsdaten nicht in die USA kommen – Facebook hat gerade eine Milliardenstrafe dafür bekommen –, und wir müssen das auch durchsetzen. Der Datenschutz muss für alle in Österreich gelten, vollkommen egal, ob man mit Bargeld oder bargeldlos zahlt.

Deswegen der vierte Punkt des Entschließungsantrages, dass der „Datenschutz unabhängig von der Bezahlform für alle Bürger:innen gewährleistet sein muss“ – ein wichtiger Punkt.

*****

Ich muss jetzt doch noch einmal zur ÖVP und zu Herrn Haubner kommen, weil er hier eine Umfrage erwähnt hat, und zu der Art und Weise, wie die ÖVP in Wahrheit mit diesem Thema Bargeld und Umfragen umgeht. Ihr Vorgänger (in Richtung Bundesminister Brunner), ein gewisser Mag. Blümel – er ist Ihnen ja nicht unbekannt –, hat eine Umfrage in Auftrag gegeben: „Einstellung zum Bargeld. Umfrage im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen“.

Wir sehen uns diese Umfrage an: Sie zitieren heute daraus, aber Ihnen ist nicht aufgefallen, dass das eine zensurierte – und zwar eine parteipolitisch zensurierte – Umfrage ist. Da sind Fragen und Antworten herausgenommen worden, weil sie der ÖVP nicht passen. Die Frage, die drinnen gelassen wurde, war nämlich: „Sieht man Bargeldobergrenzen skeptisch oder begrüßenswert?“ – Diese ist drinnen geblieben, weil 47 Prozent skeptisch sind und 35 Prozent das als begrüßenswert sehen. Die Frage, die dann gekommen ist, nämlich: Kennen Sie denn die Vorschläge der Europäischen Kommission, eine fixe Bargeldgrenze einzuziehen? – 60 Prozent sagen Ja, 40 Prozent sagen Nein –, wird von der ÖVP zensuriert. Das dürfen wir gar nicht sehen.

Und die nächste Frage – das kann für Sie unangenehm sein (Abg. Schmidhofer – auf seine Armbanduhr weisend –: Redezeit!) –: Finden Sie Bargeldobergrenzen richtig, wenn es um Geldwäsche geht? – Dazu sagen 47 Prozent Ja und 41 Prozent Nein. Und die ÖVP zensuriert diese Information!

Liebe Österreicherinnen und Österreicher, Sie zahlen diese Umfrage, aber die ÖVP stellt nur jene Sachen online, die ihr parteipolitisch passen. Jene Antworten, die Sie ihr geben, die ihr nicht passen, werden zensuriert – von Finanzminister Blümel, aber auch von seinem Nachfolger Brunner.

Ich habe nämlich eine Anfrage an ihn gestellt und konkret gefragt, was der Inhalt dieser Fragen (ein Schriftstück in die Höhe haltend) war. Er hat uns genau dieselben zensurierten – zensurierte! – Umfrageergebnisse geschickt, wie sie Minister Blümel online gestellt hat. Sie zensurieren die Antworten der Österreicher. – Sie bezahlen das, und Sie verheimlichen die Antworten nur, weil Ihnen diese parteipolitisch nicht passen. Das wurde veröffentlicht mit (erneut das Schriftstück in die Höhe haltend): Die Österreicher wollen keine Bargeldobergrenzen, deswegen stimmen wir in Brüssel nicht zu! Der Minister hat noch im Dezember gesagt, er ist auch gegen Bargeldobergrenzen, obwohl die Österreicher:innen dafür sind, aber die ÖVP will nicht, dass wir das wissen. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Brunner.) Das ist der Umgang der ÖVP mit unserem Steuergeld.

Sie haben gesagt, Sie werden transparent sein! Sie haben gesagt, Sie werden transparent sein (Zwischenrufe bei der ÖVP) und Sie werden mit dem Vertuschen und mit der parteipolitischen Manipulation durch Umfragen aufhören. Sie machen aber genau dort weiter, wo Kurz und Blümel aufgehört haben. (Zwischenbemerkung von Bundesminister Brunner.) Danke an die Initiatoren für das Volksbegehren! Lieber Herr Minister Blümel – ah Blümel sage ich schon –, Herr Brunner und ÖVP: Danke für gar nichts. (Beifall bei der SPÖ.)

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Krainer! Ich mache Sie darauf aufmerksam, dass – und Sie haben jetzt noch die Möglichkeit – entsprechend der parlamentarischen Praxis ein eingebrachter Entschließungsantrag in seinem gesamten Text, nicht mit Erläuterungen dazwischen, anzuführen ist. Ich werte ihn auch nur dann als ordnungsgemäß eingebracht, wenn Sie das so tun, wie es der parlamentarischen Praxis entspricht. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Abgeordneter Kai Jan Krainer (fortsetzend): Also zum Entschließungsantrag: Ich habe ihn bereits vorgelesen (ein Schriftstück in Richtung Präsidentin Bures haltend), in vier Teilen.

Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter, leider nicht. Den dritten Punkt haben Sie nicht verlesen (Abg. Haubner: Der war zensuriert! weitere Zwischenrufe bei der ÖVP), und die parlamentarische Praxis ist nicht, ihn in den Grundzügen zu erläutern und dazwischen Erklärungen abzugeben, sondern – um das auch in einer besseren Verständlichkeit zu haben – ihn zu verlesen, so wie wir das ja kennen und Sie auch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (fortsetzend): Selbstverständlich, Frau Präsidentin! Ich kann das gerne formell auch noch so einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Sicherung der Bargeldversorgung und der Annahmepflicht von Bargeld“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, dass

1. eine wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch die Geschäftsbanken, bzw. soweit diese das nicht leisten können, durch die Oesterreichische Nationalbank, durch Bankomaten sichergestellt wird;

2. die bestehende Annahmeverpflichtung durchgesetzt wird oder gegebenenfalls eine Gesetzesänderung dem Parlament vorzulegen ist, wodurch die Annahmeverpflichtung in der Praxis durchgesetzt werden kann und die nachvollziehbaren Ausnahmen klargestellt werden;

3. zu prüfen ist, welche Legitimations- und Sorgfaltspflichten notwendig sind, um den Missbrauch, vor allem durch die organisierte Kriminalität, zu verhindern;

4. Datenschutz unabhängig von der Bezahlform für alle Bürger:innen gewährleistet sein muss.“

*****

Ich hoffe, ich habe das dann hiermit in einem Stück vorgelesen und nicht zerstückelt und dass das passt. (Abg. Hanger: Frau Präsidentin, herzliche Gratulation! Das war das erste Mal, dass der Kollege Krainer einen Fehler eingestanden hat, seit Jahren!)

Noch einmal vielen Dank an die Initiatoren! Und noch einmal Danke für gar nichts ÖVP. Hören Sie auf damit, zu zensurieren, hören Sie auf damit, parteipolitisch zu agieren! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Viel geredet, nichts gesagt! – Abg. Hanger: Man sieht, dass der Klub ohne Führung ist!)

12.43

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

betreffend Sicherung der Bargeldversorgung und der Annahmepflicht von Bargeld

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Finanzausschusses über das Volksbegehren (1794 d.B.) "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG" (2032 d.B.) (Top 1)

Das Volksbegehren „Für uneingeschränkte Bargeldzahlung“ (1794 d. B.) wirft wichtige Fragen auf.

1.         Bargeldversorgung

Die Bargeldversorgung (Bankfilialdichte bzw. Bankomatdichte) ist in Österreich noch deutlich besser als in vergleichbaren Staaten. Jene Länder, die über eine unzureichende Bargeldversorgung verfügen, verpflichten entweder ihre Geschäftsbanken, Bargeldinfrastruktur (Bankomaten) (wieder) aufzubauen, oder ihre Notenbanken, die Bargeldversorgung in unterversorgten Gebieten (durch Bankomaten) herzustellen. In Österreich entstehen leider auch bereits erste Lücken bei der Versorgung mit Bargeld (Bankomaten) – vor allem im ländlichen Raum. Österreich sollte rechtzeitig diese Lücken schließen und das Entstehen weiterer Lücken verhindern.

Der Nationalrat fordert eine wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch Bankomaten. Dies soll durch eine Verpflichtung der Geschäftsbanken erreicht werden. Wenn die Geschäftsbanken (Markt) dies nicht leisten können, muss die Oesterreichische Nationalbank (Staat) die wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch Bankomaten sicherstellen.

2.         Annahmepflicht

In § 61 Abs. 2 Nationalbankgesetz ist die unbeschränkte Annahmeverpflichtung von Eurobanknoten gesetzlich verankert. Trotzdem gibt es in der Praxis nachvollziehbare Einschränkungen dieser Annahmepflicht (z.B. aus Sicherheitsgründen im Gelegenheitsverkehr) und andererseits auch weniger nachvollziehbare Einschränkungen (z.B. bei Sportveranstaltungen oder Konzerten).

Der Nationalrat fordert die Bundesregierung auf, die bestehende Annahmeverpflichtung durchzusetzen oder gegebenenfalls eine Gesetzesänderung dem Parlament vorzulegen, wodurch die Annahmeverpflichtung in der Praxis durchgesetzt werden kann und die nachvollziehbaren Ausnahmen klargestellt werden.

3.         Geldwäsche

Die geltenden Geldwäschebestimmungen, die erhöhte Sorgfaltspflichten und Legitimationspflichten vorsehen, sind auf Grund der organisierten Kriminalität im Bereich des Drogenhandels eingeführt worden. In der Zwischenzeit wurden sie um die Bereiche Terrorismusfinanzierung, Steuerhinterziehung etc. erweitert. Eine uneingeschränkte Bargeldzahlung darf derartige Schutzbestimmungen nicht aushebeln.

Der Nationalrat spricht sich dafür aus, zu prüfen, welche Legitimations- und Sorgfaltspflichten notwendig sind, um den Missbrauch, vor allem durch die organisierte Kriminalität, zu verhindern.

4.         Datenschutz

Als Argument für uneingeschränkte Bargeldzahlung wird immer wieder auf den mangelnden Datenschutz hingewiesen.

Der Nationalrat vertritt die Auffassung, dass Datenschutz unabhängig von der Bezahlform für alle Bürger:innen gewährleistet sein muss.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz werden aufgefordert, dass

1.         eine wohnortnahe Versorgung mit Bargeld durch die Geschäftsbanken, bzw. soweit diese das nicht leisten können, durch die Oesterreichische Nationalbank, durch Bankomaten sichergestellt wird;

2.         die bestehende Annahmeverpflichtung durchgesetzt wird oder gegebenenfalls eine Gesetzesänderung dem Parlament vorzulegen ist, wodurch die Annahmeverpflichtung in der Praxis durchgesetzt werden kann und die nachvollziehbaren Ausnahmen klargestellt werden;

3.         zu prüfen ist, welche Legitimations- und Sorgfaltspflichten notwendig sind, um den Missbrauch, vor allem durch die organisierte Kriminalität, zu verhindern;

4.         Datenschutz unabhängig von der Bezahlform für alle Bürger:innen gewährleistet sein muss.“

*****

Präsidentin Doris Bures: Dieser Entschließungsantrag ist jetzt geschäftsordnungsgemäß ordentlich eingebracht und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hubert Fuchs. – Bitte.