11.56

Abgeordneter Mag. Markus Koza (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Zuseherinnen und Zuseher! Die Vorredner:innen haben bereits die beiden Gesetzesmaterien beschrieben, die wir heute hier im Hohen Haus beschließen werden.

Es sind zwei Gesetzesmaterien aus dem Arbeits- und Sozialausschuss, bei denen es darum geht, einerseits die Mitbestimmungsrechte der Belegschaften, der Betriebsräte, der Arbeitnehmer:innen in den Betrieben weiterhin zu sichern, wenn es zu grenzüberschreitenden Umwandlungen, zu Verschmelzungen, aber auch zu Spaltungen von Unternehmen kommt, sodass auf jeden Fall – das ist die sogenannte Mobilitätsrichtlinie, die umgesetzt wird – die Mitbestimmungs­rechte der Arbeitnehmer:innen beispielsweise in den Aufsichtsräten der Unter­neh­men gewährleistet und gesichert bleiben, wie gesagt auch dann, wenn es Verschmel­zungsprozesse gibt. Darum kommt es heute zu diesen Änderungen im Bereich der Arbeitsverfassung, aber auch im Bereich der Arbeits- und Sozial­gerichtsbarkeit.

Worum geht es da? – Es geht darum, dass festgelegt wird, wo der Gerichts­stand ist, nämlich am Sitz des verschmolzenen Unternehmens, des neu entstandenen Unternehmens, damit gesetzliche Konflikte, die sich aus den Mitbestimmungs­rechten ergeben, am festgelegten Gerichtsstand ent­sprechend ausgetragen werden können. Das ist der erste Teil, den wir heute beschließen.

Die zweite Materie bezieht sich auf die Kurzarbeit. Auch das wurde schon erwähnt: Die bisherige Coronakurzarbeit, die sich gerade in der Krise bestens bewährt hat, läuft mit Ende September aus. Ab Anfang Oktober gelten wieder die Kurzarbeitsregelungen aus der Zeit vor Corona. Auch da gab es eine Sozialpartnereinigung. Eine Änderung gibt es: Die Sozialversicherungsbeiträge werden künftig ab dem vierten Monat übernommen. Bislang ist es ab dem fünften Monat gewesen. Das ist durchaus sinnvoll, weil sich in der Coronazeit immer wieder gezeigt hat: Wenn diese Phasen des Kurzarbeitsbezugs länger dauern, tun sich die Unternehmen teilweise schwer, diese Sozialversicherungs­beiträge tatsächlich weiter zu leisten. Das ist künftig ab dem vierten Monat aus, weil dann diese Beiträge von der Kurzarbeitsbeihilfe übernommen werden, damit der Sinn der Kurzarbeit gewährleistet bleibt, dass die Menschen in den Betrieben in Beschäftigung gehalten werden können, damit dann, wenn eine längere Krise überwunden ist, die Unternehmen ihren Betrieb wieder hochfahren können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Da jetzt bei diesem Tagesordnungs­punkt von der Absicherung betrieblicher Mitbestimmung die Rede ist und heute im Rahmen der Fragestunde mit dem Herrn Minister sehr viel von dieser Transformationsoffensive, vom notwendigen sozialökologischen Umbau die Rede war, erlauben Sie mir noch einen Hinweis auf den Start der Klima- und Transformationsoffensive Industrie, die am Freitag begonnen hat. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Ab Freitag können Industrieunternehmen im Rahmen der Umweltförderung aus einem Topf von circa 3 Milliarden Euro Förderungen beantragen, um ihre Produktion, ihre Unternehmen klimaneutral zu gestalten, um zu dekarbonisieren. Es ist tatsächlich ein ganz wesentlicher Punkt (Beifall bei den Grünen), ein ganz entscheidender Schritt, geradezu eine Zeitenwende in der österreichischen Industriepolitik, dass da der Weg in Richtung einer grünen Industrie beschritten wird.

Was mich als Arbeits- und Sozialsprecher ganz besonders freut, ist, dass in den Richtlinien zur Umweltförderung erstmals auch klare sozioökonomische Kriterien – soziale und ökonomische Kriterien – verankert werden. Unterneh­men, die Förderungen beantragen, um diese Dekarbonisierung durchzuführen, müssen nämlich einen sogenannten Transformationsplan vorlegen, der nicht nur beinhaltet, welche Maßnahmen, welche Investitionen, welche Schritte gesetzt oder getätigt werden, um 90 Prozent der Treibhausgase einzusparen, sondern dieser Transformationsplan muss unter anderem auch Informationen über die Auswirkungen auf die Arbeitsplätze und die Beschäftigung am Standort beinhal­ten.

Dieser Transformationsplan muss Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaß­nahmen für Arbeitnehmer:innen, die sich aus diesem Transformationsplan, aus diesen Transformationsmaßnahmen ergeben, beinhalten, weil mit neuen Technologien natürlich auch neue Kompetenzen gefragt sind. Bei der Erarbei­tung dieser Qualifizierungsmaßnahmen ist dezidiert der Betriebsrat einzubinden. Und zuletzt: In diesem Transformationsplan muss auch ein Nachweis darüber enthalten sein, dass mit dem Betriebsrat über die Transformationsmaßnahmen, über die Dekarbonisierungsmaßnahmen gesprochen wurde, dass er informiert worden ist, dass er Bescheid weiß.

Die wirtschaftlichen Mitbestimmungsrechte, die wirtschaftlichen Informations- und Beratungsrechte aus der Arbeitsverfassung sind da im Rahmen der Transformation also dezidiert erwähnt (Beifall bei Abgeordneten der Grünen), denn es ist einfach klar: Die wichtige ökologische Transformation, gerade auch der Industrie und der Betriebe, kann nur dann gelingen, wenn sie mit sozialer Verantwortung erfolgt und wenn insbesondere auch diejenigen eingebunden sind, die von diesem Transformationsprozess besonders betroffen sind, und das sind natürlich auch die Arbeitnehmer:innen in den Betrieben.

Klimagerechtigkeit braucht soziale Gerechtigkeit, braucht Mitbestimmung. Die Voraussetzungen dafür, dass diese im Betrieb gegeben sind, wurde mit diesen Richtlinien geschaffen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.02

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerald Loacker. – Bitte.