16.02

Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen, vor allem aber liebe Besucherinnen und Besucher im österreichischen Parlament! Ich darf im Auftrag meiner Kolleg:innen ganz besonders herzlich den Seniorenbund Burgschleinitz aus dem Bezirk Horn begrüßen. (Beifall bei ÖVP, FPÖ und Grünen.)

Ich darf auch sehr herzlich eine Abordnung der Straßenmeisterei Ostermiething aus Oberösterreich begrüßen. – Herzlich willkommen im österreichischen Parlament! (Beifall bei ÖVP, SPÖ, FPÖ und Grünen.)

Das österreichische Parlament ist das Haus aller Österreicherinnen und Österreicher. Das österreichische Parlament ist das Herz der Demokratie, und wir freuen uns, glaube ich, alle gemeinsam unglaublich über so viel Besuch. Ich glaube, wir können wirklich alle gemeinsam stolz darauf sein, dass wir so ein wunderbares, wunderschönes Haus haben. Es ist wie gesagt immer sehr schön, viele Besucherinnen und Besucher zu treffen.

Das passt auch ganz gut zu diesem Antrag. Vielleicht darf ich auch ganz kurz für die Besucherinnen und Besucher erklären, was hier jetzt passiert. Wir behandeln einen Antrag der Frau Kollegin Fürst, in dem es um die Stärkung des Interpel­lationsrechts geht – das Interpellationsrecht ist das Anfragerecht der Abgeord­neten an die Regierung. Wir haben aber hier jetzt eine erste Lesung, das heißt, es wird danach keine Abstimmung stattfinden, sondern der Antrag wird dem zuständigen Ausschuss zugewiesen, wird in diesem Ausschuss behandelt, wird wieder ans Plenum rücküberwiesen und kommt dann zur Abstimmung. Vor­ausgesetzt, es gibt dann die entsprechenden Mehrheiten, werden auch Beschluss­fassungen herbeigeführt.

Das gibt mir auch die Gelegenheit, über das ganz wesentliche Verständnis des österreichischen Parlaments zu sprechen, nämlich die Grundlage in unserer Gewaltenteilung. Ein ganz wesentliches Element unserer Verfassung ist die Gewaltenteilung. Die Idee dahinter ist, dass man die Staatsmacht auf mehrere unterschiedliche Institutionen aufteilt. Da haben wir auf der einen Seite natürlich die Regierung, die aufgrund von Wahlergebnissen legitimiert ist, die die Exekutive bildet, gemeinsam mit der Verwaltung, die für das Staatshandeln an und für sich verantwortlich ist.

Wir hier im österreichischen Parlament haben im Wesentlichen zwei große Aufgaben. Das eine ist die Legislative, die Gesetze beschließt. Ich sage immer wieder: Als Parlamentarier ist es gut, wenn sich die Regierung auf ein Vorhaben einigt, keine Frage, aber die notwendigen Beschlussfassungen können nur hier bei uns im österreichischen Parlament passieren. Der zweite wesentliche Grundstein der Gewaltenteilung zwischen Parlament und Exekutive ist das Kontrollrecht. Da hat das Parlament – und das sind auch zum Teil sehr starke Minderheitsrechte – umfassende Kontrollrechte. Das ist natürlich – heute angesprochen – die Interpellation; jeder Abgeordnete kann zu jeder Zeit ein Regierungsmitglied mit einer Anfrage konfrontieren.

Wir haben aber auch noch schärfere Instrumente, wie zum Beispiel das Ver­lan­gen auf Durchführung einer kurzen Debatte. Wir haben die Möglichkeit – auch als Minderheitsrecht –, Dringliche Anfragen einzubringen. Das wird am Tag einer Parlamentssitzung entschieden. Ein Regierungsmitglied kann jederzeit ins Parla­ment zitiert werden, um die Dringliche Anfrage zu beantworten.

Das schärfste parlamentarische Kontrollinstrument ist der parlamentarische Untersuchungsausschuss. Da komme ich auch schon konkret zu Ihrem Antrag, Frau Kollegin Fürst: Wir sind sehr dafür, permanent über die Gewaltenteilung zu diskutieren, permanent natürlich auch über das Verhältnis zwischen Regierung auf der einen Seite und Parlament auf der anderen Seite zu diskutieren, aber wir müssen auch über eine qualitätsvolle Zusammenarbeit diskutieren. Ich sage auch ganz offen: In der Vergangenheit, wenn ich mir zum Beispiel die gestrige kurze Debatte anschaue, die von der SPÖ verlangt worden ist, wobei dann überhaupt keine fachliche, sachliche Substanz mehr für diese kurze Debatte da war, weil tatsächlich schon in der parlamentarischen Anfragebeantwortung alle Fragen präzise beantwortet wurden, dann müssen wir vielleicht auch über Qualitäts­siche­rung reden, wie wir mit diesem parlamentarischen Kontrollinstrument umgehen. (Zwischenruf der Abg. Greiner.)

Oder schauen wir uns zum Beispiel den letzten parlamentarischen Untersuchungs­ausschuss an, bei dem ein Kraut-und-Rüben-Untersuchungsgegenstand definiert wurde, wodurch eine aktenliefernde Stelle ja gar nicht mehr wusste, welche Akten und Unterlagen zu liefern sind! Wir müssen also auch darüber reden, wie wir das in der Geschäftsordnung definieren können, damit auch dieses parlamentarische Kotrollrecht sinnvoll, seriös, wichtig und auch gut ausgeübt wird.

Wir müssen auch bei der parlamentarischen Anfrage, glaube ich, manche Dinge diskutieren. Es gibt mittlerweile eine unglaubliche Fülle an parlamentarischen Anfragen. Ja, es ist unser Recht als Parlamentarier, aber wenn alleine an das Innenministerium in der Amtszeit zum Beispiel von Herrn Innenminister Karner beinahe 1 000 parlamentarische Anfragen gestellt werden, dann müssen wir schon auch sehen, dass diese Anfragen einen unglaublich hohen Aufwand im Ministerium verursachen, und dann müssen wir irgendwann auch über den Aufwand, Ressourceneinsatz im Verhältnis zum Ergebnis reden.

Die Qualität einer parlamentarischen Anfrage definiert sich natürlich auch über den Inhalt der parlamentarischen Anfrage und nicht nur über das, was dann quasi als Inhalt aus den Ministerien kommt. Ich bin aber sehr dafür, auch da quasi einen Rahmen zu diskutieren, welchen Inhalt parlamentarische Anfragen haben können, denn der zuständige Minister muss ja auch fachlich, inhaltlich zuständig sein, nur dann kann er diese parlamentarische Anfrage auch richtig und umfänglich beantworten.

Ich habe das auch selber erlebt, wenn ich parlamentarische Anfragen sehr prä­zise, sehr klar stelle – und ich bekomme dann Antworten, die nur sehr im Überblick mit ganz wenig inhaltlicher Substanz ausgefüllt sind. Ich habe dann als Abgeordneter ganz wenige Möglichkeiten, mit dieser parlamentarischen Anfragebeantwortung etwas anzufangen, einen nächsten Schritt zu setzen, weil ich mit der Beantwortung dieser parlamentarischen Anfrage nicht zufrieden bin. Auch über dieses Thema müssten wir reden.

Konkret zu Ihrem Antrag: Ich glaube, der Rechnungshof und auch der adressierte Präsident des Nationalrates sind einmal ganz grundsätzlich extrem unverdächtig dahin gehend, dass man da etwas verzögern wollte. Es ist schon auch eine Ressourcenfrage, die dahintersteht. Ich darf schon noch einmal darauf hinwei­sen, dass die Zahl der parlamentarischen Anfragen auch in Richtung des Präsi­denten in den letzten Monaten und Jahren ganz stark gestiegen ist.

Ich möchte abschließend noch einmal wirklich auch unsere Gesprächsbereit­schaft zu diesem wichtigen Thema in der Gewaltenteilung bekunden. Ich möchte noch einmal betonen, dass das für uns ein Aspekt ist, der in der parlamenta­ri­schen Arbeit neben der Legislative enorm wichtig ist. Ich freue mich schon auf die interessanten Debatten in den zuständigen Ausschüssen. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

16.09

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bei Ihnen steht das Wort. Bitte sehr, Frau Abgeordnete.