Verlesung eines Teiles des Amtlichen Protokolls

Präsident Ing. Norbert Hofer: Es liegt mir das schriftliche Verlangen von 20 Ab­geordneten vor, die vorgesehene Fassung des Amtlichen Protokolls hin­sichtlich der Tagesordnungspunkte 1 bis 3 zu verlesen, damit diese Teile mit Schluss der Sitzung als genehmigt gelten.

Ich verlese:

„TO-Punkt 1:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2050 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

„TO-Punkt 2:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2051 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

„TO-Punkt 3:

Der Gesetzentwurf wird gemäß dem Ausschussantrag in 2052 der Beilagen in zweiter und dritter Lesung [...] angenommen.“

*****

Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser verlese­nen Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.

Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Ge­schäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.

Einlauf

Präsident Ing. Norbert Hofer: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selbständigen Anträge 3430/A bis 3435/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilun­gen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 16.55 Uhr – das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung – ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.