12.36

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne): Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher:innen hier im Haus auf der Galerie beziehungsweise zu Hause vor den Bildschirmen! Wir verhandeln hier vier Tagesordnungspunkte unter einem und, wie es halt so oft auch in der Vergangenheit war, beschäftigt sich eben einer davon mit Covid. Wir sind in der letzten Phase der Pandemie, ich glaube, darüber sind wir uns alle miteinander einig. Die WHO selbst hat ja auch den Gesundheitsnotstand für beendet erklärt. Dementsprechend müssen wir uns eben anschauen, wie wir mit der Gesetzgebung, mit den Maßnahmen weiter umgehen wollen.

Was sich nicht ausgehen wird, ist, im Endeffekt einfach von heute auf morgen alles abzustellen, abzuschaffen – so, wie es wahrscheinlich nachher die Kolleginnen und Kollegen der Freiheitlichen Partei fordern werden, sondern wir brauchen schon auch weiterhin noch ein gewisses Sicherheitsnetz, um auf der sicheren Seite zu sein. Weil die WHO ja auch sagt: Der Gesundheitsnotstand mag zwar vorbei sein, aber Corona – und das wissen wir alle miteinander – ist weiterhin eine entsprechende Bedrohung, wir müssen uns auch weiterhin dementsprechend damit auseinandersetzen und unser Gesundheitssystem und die Menschen in diesem Gesundheitssystem davor schützen.

So, wie es halt auch in der Vergangenheit war, gilt auch dieses Mal der Grundsatz: So viel wie notwendig, so wenig wie möglich. Daher werden wir heute neue Rahmenbedingungen beschließen. Es wird weiterhin die Möglichkeit geben, zum Arzt, zur Ärztin impfen zu gehen. Die Länder können auch entsprechende Impfstraßen aufziehen, wenn die Notwendigkeit aufgrund stärkerer Ausbrüche oder einer Überlastung im niedergelassenen Bereich besteht. Es wird bei Symptomen, bei Verdachtsfällen weiterhin Tests geben, und wir sichern auch die Versorgung mit Covid-Medikamenten ab, damit Menschen auch weiterhin im Falle einer schweren Covid-Erkrankung bestmöglich mit Medikamenten versorgt sind. (Beifall bei den Grünen.)

Was natürlich auch bleibt: Die Surveillance, sprich: die Virusüberwachung, bleibt aufrecht. Wir wollen ja wissen, wie sich der Virus bei uns in Österreich verbreitet, welche Varianten vorherrschend sind. Das alles bleibt natürlich auch weiterhin aufrecht. So zu tun, als ob wir da jetzt gänzlich schutzlos in die nächsten Monate hineingehen, ist genauso unrichtig, wie zu behaupten, dass es in den nächsten Monaten keine Maßnahmen mehr bräuchte. Das sollte man an dieser Stelle auch einmal klarstellen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was wir bei diesem Tagesordnungspunkt jetzt auch noch beschließen werden, ist, dass wir zusätzliche Bestimmungen aus den Covid-Bestimmungen des SMG, also des Suchtmittelgesetzes, ins Dauerrecht übernehmen werden. Das sind sinnvolle, pragmatische Lösungen. Vor allem die Apothekerkammer oder Ärztinnen und Ärzte, aber auch Menschen, die mit Suchtkranken zusammenarbeiten, haben uns nahegelegt, das bitte ins Dauerrecht zu übernehmen. Dem kommen wir mit dem heutigen Beschluss auch gerne nach.

Genauso verhandeln wir hier unter diesem Tagesordnungspunkt eine Novellierung im Apothekenrecht. Es geht zum einen darum, dass die freie Apothekenwahl auch in Zukunft mit dem E-Rezept sichergestellt ist. Da hat es in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder Vorfälle gegeben, bei denen die freie Apothekenwahl nicht eingehalten wurde, und das widerspricht der österreichischen Judikatur.

Zum anderen geht es darum, dass wir die rechtlichen Rahmenbedingungen für Abholstationen bei den Apotheken für vorbestellte rezeptpflichtige Medikamente ermöglichen werden. Das sind gescheite und gute Bestimmungen und sehr pragmatische Lösungen.

Zum Schluss noch, weil es ja den Antrag der Kolleginnen und Kollegen betreffend Offenlegung der Beschaffungsverträge für Impfstoffe gibt: Wir haben das sehr ausgiebig im Ausschuss diskutiert. Der Minister – und ich gehe davon aus, dass es später noch einen Redebeitrag von ihm dazu geben wird – hat sehr klar dargelegt, dass es entsprechende Nachverhandlungen gegeben hat, dass sich da schon einiges getan hat, und dass man doch auch zur Kenntnis nehmen muss, was da alles bereits erledigt wurde. Wir haben diesen Antrag daher guten Gewissens ablehnen können, sodass er eben hier heute diskutiert wird.

In diesem Sinn: Ich wünsche mir eine breite Zustimmung, insbesondere zu den Covid-Übergangsgesetzen. Ich würde Sie darum bitten, dass Sie zustimmen, genauso wie zu den Novellierungen des Suchtmittelgesetzes sowie des Apothekengesetzes. – Danke. (Beifall bei Grünen und ÖVP.)

12.41

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Gerhard Kaniak. – Bitte.