12.45.11

Abgeordneter Dr. Werner Saxinger, MSc (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Damen und Herren! Zum Kollegen Silvan und zur SPÖ: Eine falsche Aussage wird nicht wahrer, wenn man sie wiederholt. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Belakowitsch: Ja, das stimmt, Herr Kollege! – Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, heute ist, nach fast drei Jahren Pandemie, ein guter Tag. Wir können heute endlich einen lang ersehnten Beschluss – nach sorgfältiger Analyse – in die Tat umsetzen, wir werden die Covid-19-Sonderbestimmungen mit 30.6. aufheben.

Eine Patientin hat mich gefragt: Soll man nicht ein bisschen vorsichtiger sein? Ich habe ihr dann gesagt: Es gibt gute Gründe dafür, warum wir diese Bestimmungen aufheben. Die Omikronvarianten, die weiterhin vorherrschend sind, sind mild, wir haben eine gute Grundimmunität, und so ist es einfach schlüssig und auch sinnvoll, die Sonderbestimmungen nicht weiter zu verlängern. Dazu stehen wir auch, und das ist auch gut so. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Belakowitsch und Hafenecker.)

Die rechtliche Sonderstellung von Sars-Cov-2 im Vergleich zu den anderen nicht meldepflichtigen respiratorischen Krankheiten ist einfach nicht mehr angemessen; aber, die Kollegen haben es auch schon erwähnt, Covid wird es weiter geben, und darum ist es auch sinnvoll, einen neuen rechtlichen Rahmen für die Bereiche Testen, Impfen und Arzneimittel für Covid aufzustellen.

Ich möchte ein paar Punkte aus dem heute zu beschließenden COVID-19-Überführungsgesetz erwähnen: Covid-Tests für die Patientinnen und Patienten wird es bei klinischem Verdacht natürlich weiter geben, nämlich bei niedergelassenen Kassenärzten. Es werden auch die Kostenübernahme für Covid-19-Heilmittel und auch für die Impfungen im niedergelassenen Bereich geregelt.

Wir sollten aber sehr wachsam sein, und darum ist es sinnvoll, gewisse Früherkennungs- und Überwachungsprogramme installieren zu können. Als Beispiel sei hier das wirklich hilfreiche Abwassermonitoring genannt. Aber auch epidemiologische Erhebungen und Erhebungen von Gesundheitsdaten sollten uns helfen, gescheiter zu werden und zu lernen. Die Covid-Bestimmungen fallen also mit 30.6., aber wir behalten die Situation wachsam im Auge. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir haben im Gesundheitsausschuss vorige Woche auch über den drohenden oder vielleicht stattfindenden Medikamentenengpass in manchen Bereichen diskutiert. Einer der Hauptgründe liegt meines Erachtens darin, dass Österreich im Hinblick auf Medikamente ein Niedrigpreisland ist. Bei uns sind die Medikamentenpreise nämlich um bis zu 30 Prozent niedriger als in Deutschland beziehungsweise in anderen EU-Ländern. Wenn sich das nicht ändert, kann es durchaus sein, dass globale Pharmafirmen das kleine Österreich irgendwann einmal nicht mehr beliefern. Auch eine Indexierung oder Valorisierung, vor allem im Niedrigpreissegment, ist durchaus zu überlegen.

Der Bundesminister hat aber im Hinblick auf die Versorgungssicherheit bei den Medikamenten im Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen eine entsprechende Taskforce eingerichtet. Meines Erachtens sollten aber den Diskussionen im Sinne unserer Patientinnen und Patienten, der Bevölkerung auch Taten folgen.

Ein weiterer Punkt, der hoffentlich heute auch einstimmig beschlossen wird, ist die Sicherstellung der freien Apothekenwahl. Dank der Einführung des E-Rezepts hat sich nämlich mancherorts die Praxis eingeschlichen, dass ärztliche Verordnungen nur an bestimmte Apotheken übermittelt werden. Dem wird jetzt ein Riegel vorgeschoben.

Wie schon von Kollegen Schallmeiner erwähnt, haben Apotheken jetzt auch die Möglichkeit, Abholflächen oder Abholstationen einzurichten, sprich, Arzneimittel für Endverbraucher zu hinterlegen. Das ist eine sinnvolle Sache für die Patientinnen und Patienten.

Was beschließen wir heute noch? – Eine Novelle zum Suchtmittelgesetz. Es hat sich nämlich in der Covid-Pandemie bewährt, dass ein behandelnder Arzt eine Substitutionsdauerverschreibung machen kann. Das war primär zur Entlastung der Amtsärzte gedacht. Das hat sich wie gesagt bewährt, sodass die Substitutionsdauerverschreibung praktisch in ein digitales E-Rezept umgewandelt werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie sehen, dass wir in all diesen Punkten verantwortungsvoll im Sinne der Gesundheit der österreichischen Bevölkerung handeln. Jetzt ist die Zeit reif, die Covid-Bestimmungen zu beenden. Wir tun dies sachlich und fachlich begründet, weil es die milde Omikronvariante gibt, weil es eine hohe Grundimmunität gibt, weil es wohlüberlegt ist, und nicht aus politischem Kalkül.

Gesundheit ist meines Erachtens viel zu wichtig und nicht für Politspielereien und Populismus geeignet. (Heiterkeit des Abg. Wurm.) Das sei manchen hier im Saal ins – vor allem blaue – Stammbuch geschrieben. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und Grünen. – Abg. Belakowitsch: Entschuldigen ..., ... einmal entschuldigen!)

12.49

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Fiona Fiedler. – Bitte.