12.52

Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Johannes Rauch: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir führen heute, wie soll ich sagen, die Pandemie endgültig in einen Zustand der – einigermaßen – Normalität, also ins normale Gesundheitssystem über. Was heißt das? – Wir haben in den vergangenen Jahren schlicht und einfach gelernt, zwischen zwei Dingen Maß zu halten und das einzuordnen, nämlich eine gewisse Balance zwischen Vorsicht und Nachlässigkeit zu finden, weil es in meinen Augen nicht gut ist, es in die eine oder andere Richtung zu überziehen oder zu übertreiben.

Wir gehören, das habe ich gestern beim Rat der europäischen Gesundheitsminister wieder gelernt, nach wie vor zu den vorsichtigen Nationen in Europa, weil wir im Unterschied zu anderen, und die Kritik kann ich nicht stehen lassen, unser Testsystem sehr lange aufrechterhalten haben, als es andere schon längst beseitigt hatten.

Was tun wir? – Es wird weiterhin, und das ist wichtig, kostenfreie Tests im niedergelassenen Bereich für Patientinnen und Patienten mit Symptomen geben. Das ist eine wichtige Änderung nach der Begutachtung, dass Tests für sämtliche symptomatische Patient:innen bei niedergelassenen Ärzt:innen kostenlos bleiben und die ursprünglich vorgesehene Beschränkung auf Menschen, die eine Therapie mit Covid-Medikamenten brauchen, entfällt. Medikamente bleiben weiterhin kostenlos und werden nach positivem Test verschrieben. Impfungen werden in das Regelsystem übergeführt. Wie angekündigt ist die Coronaschutzimpfung auch nach dem 30. Juni für alle Menschen kostenfrei. Sie kann ebenfalls im niedergelassenen Bereich in Anspruch genommen werden. Es endet die Meldepflicht und es enden alle Verkehrsbeschränkungen nach dem COVID-19-Maßnahmengesetz.

Und jetzt eine Klarstellung zum Thema Epidemiegesetz: Wir hatten, und das war ein Teil des Problems in Österreich, kein gut taugliches Epidemiegesetz zur Bekämpfung der Coronapandemie. Das ist auch der Grund dafür – und das ist richtigzustellen –, dass wir bereits jetzt an einer kompletten Novellierung des Epidemiegesetzes arbeiten – weil es notwendig ist. Das ist allerdings ein komplexer Vorgang, weil es da auch um Länderkompetenzen und um die Verteilung von Zuständigkeiten geht.

Wir arbeiten auch an einem Pandemieplan, der in den nächsten Wochen vorgelegt wird, in dem klar die Schlussfolgerungen gezogen werden – was haben wir aus der Pandemie gelernt? –, in dem, auch entlang der Erfahrungen, festgelegt wird, was bei Auftreten einer Pandemie zu leisten ist, welche Gremien einzuberufen sind, wie in größtmöglicher Klarheit und Eindeutigkeit die Maßnahmensetzung stattfinden kann, bis hin zur Übergangsphase, in der es darum geht, wie wir dann auch wieder in einen Zustand des Überganges kommen.

Letzter Punkt, die Impfstoffbeschaffungsverträge: Wir haben auf europäischer Ebene zu den Ländern gehört, die massiv verlangt haben, dort eine Überarbeitung der Verträge zustande zu bekommen. Das ist gelungen. Wir haben es gemeinsam mit der Europäischen Kommission, gemeinsam mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union geschafft, dass die abgeschlossenen Verträge mit ausstehenden Abnahmeverpflichtungen reduziert werden konnten. Das heißt im Klartext, dass Abnahmeverpflichtungen für das Jahr 2023 von neun auf vier Millionen Dosen reduziert worden sind. Wir haben auch das Recht, künftig bereits bestellte Impfdosen gegen den jeweils aktuellsten und angepassten Impfstoff auszutauschen, und sind damit auch für eine allfällige Veränderung des Virus gut gewappnet. – Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.56

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Josef Smolle zu Wort gemeldet. – Bitte.