15.02.56

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Gibt es noch eine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung? (Abg. Leichtfried: Abstimmen! – Ruf bei der SPÖ: Die ÖVP hat nichts dazu zu sagen! – Abg. Herr: Zur Abstimmung kommen! – Abg. Kollross – in Richtung von den Saal betretenden Abgeordneten der ÖVP –: Ah! Jetzt kommen sie daher! – Abg. Krainer: Na bitte, lassen Sie sich nur Zeit! – Ruf bei der ÖVP: Sind eh schon alle da! – Abg. Michael Hammer: Was regt’s euch auf?)

Ich darf ich über den Antrag des Abgeordneten Kucher, der zur Geschäftsbehandlung gestellt wurde, abstimmen lassen. (Abg. Ottenschläger: Seid ihr schon alle herinnen?)

Der Nationalrat wolle im Sinne des § 18 Abs. 3 der Geschäftsordnung die Anwesenheit des Bundeskanzlers verlangen.

Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um ein dementsprechendes Zeichen. (Abg. Wurm: Haben die Grünen ein Gewissen? – Abg. Leichtfried: Das ist die Mehrheit, Herr Präsident!) – Das ist nicht die Mehrheit. (Abg. Wurm: Die Grünen haben kein Gewissen! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Wenn Sie eine Zählung durch die Schriftführer verlangen oder wir eine namentliche Abstimmung machen sollen, kann ich das gerne machen. Von hier aus stelle ich fest: Es ist die Minderheit, daher ist der Antrag abgelehnt.

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Zur Begründung des Dringlichen Antrages ist als Erste die Antragstellerin Frau Abgeordnete Herr zu Wort gemeldet. Ich darf ihr das Wort erteilen. Sie hat dafür 20 Minuten Zeit. – Bitte, Frau Abgeordnete.