19.20

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Meine Dame und meine Herren Volksanwälte! Auch ich darf mich namens meiner Fraktion für diesen einmal mehr sehr gut und reprä­sentativ dargestellten Bericht – beziehungsweise für die beiden Berichte, muss man ja genau genommen sagen – bedanken. Ich darf aus diesen Berichten je ein Thema herausnehmen, das, wie ich meine, nicht nur für das Hohe Haus, sondern auch für die Bevölkerung eine wichtige Sache darstellt, etwas, das uns allgemein berührt.

Das erste Thema ist im Band präventive Menschenrechtskontrolle dargestellt, nämlich der Personalmangel an der Polizeiinspektion Hohe Warte in Wien. Seitens der Volksanwaltschaft wurde festgestellt, dass aufgrund des eklatanten Personalunterstandes nicht nur laufend und latent eine extrem hohe Überstundenbelastung vorhanden ist, sondern auch permanent Stress und Überlastung für das Personal gegeben ist.

Nun weiß ich, da ich ja auch Personalvertreter bei der Polizei in Wien bin, dass diese Feststellung nicht nur diese einzelne Polizeiinspektion betrifft, son­dern diese symptomatisch und repräsentativ für alle Polizeidienststellen in ganz Österreich ist, weil die Polizei aufgrund der aktuellen Personallage eben einen extremen Unterstand hat.

Zur Verdeutlichung darf ich kurz ein paar Zahlen an Sie richten: Wir haben pro Quartal in Wien 252 Ausbildungsplätze zu besetzen oder könnten diese besetzen. Das heißt, es gibt ungefähr knapp über 1 000 Ausbildungsplätze pro Jahr. Bis 1. Juli dieses Jahres haben genau 85 Polizeischüler in Wien den Dienst angetreten. Das sind nicht einmal 10 Prozent von den 1 000 Auszubil­denden, die wir brauchen, um die Personallage einigermaßen in den Griff zu bekommen. Momentan decken wir nicht einmal den Personalabgang ab, der uns aufgrund der Pensionswelle tagtäglich zu schaffen macht.

Das ist keine Spontanereignislage, sondern das wissen wir schon seit dem Jahr 2007. Damals wurde nämlich vom Bundeskanzleramt, das damals noch für den öffentlichen Dienst und natürlich auch für die Personallage bei der Polizei zuständig war, in einen sehr umfangreichen Bericht, der den Personalzu­stand und die Entwicklung bis zum Jahr 2020 dargelegt hat, festge­stellt, dass bis zum Jahr 2020 ein Drittel aller Polizisten in Pension gehen würde.

Was ist zwischenzeitlich geschehen? – Es gab eine Rekrutierungsoffensive unter dem damaligen Innenminister Kickl, die sehr erfolgreich, ja, ich muss sagen, die erfolgreichste in den letzten zehn Jahren war. (Beifall bei der FPÖ.)

Seit dieser Zeit ist nicht viel passiert. Wir haben sinkende Personalstände – wohl auch der Situation geschuldet, aber auch, weil da in der Vergangenheit eklatante Fehler gemacht wurden.

Die zweite Geschichte, die ich gerne ansprechen möchte, betrifft die Kontrolle der öffentlichen Verwaltung. Dazu wurde seitens der Volksanwaltschaft festgestellt, dass es gerade in den Asylverfahren im vorigen Jahr massiv Beschwerden gab, insbesondere deswegen, weil ab dem Sommer 2022 wieder vermehrt Asylanträge gestellt wurden, die die Behörden natürlich an die Grenzen ihrer Kapazitäten gebracht haben.

Es ist überhaupt festzustellen, dass sich Österreich im vergangenen Jahr im internationalen Geschehen wieder einmal zu einem Migrationsmagne­ten entwickelt hat. Wir haben im letzten Jahr hier 112 000 Asylanträge ver­zeichnen müssen – Asylanträge, die bedeuten, dass uns der Großteil dieser Asylwerber im System erhalten bleibt. Nur eine geringe Anzahl verlässt uns wieder freiwillig oder wird zwangsweise abgeschoben. Die meisten bleiben wie gesagt zulasten der österreichisch Bevölkerung und zulasten unseres Budgets im System hängen.

Einmal mehr hat sich gezeigt, dass diese Versprechen, die in der Vergangenheit gemacht wurden, nicht eingehalten wurden, und dass ein eklatantes Scheitern nicht nur der österreichischen Asylpolitik, sondern auch der Maßnah­men der EU, sei es die Schengenaußengrenzsicherung oder die Durchfüh­rung der Dublinverfahren, im Raum steht.

Auch das neue in Rede stehende Asylantenpaket, das propagiert wird, ist eigentlich im weitesten Sinne eine Mogelpackung, denn es prolongiert das schon derzeit auf EU-Ebene bestehende Asylchaos. Es wird weiterhin die offenen Grenzen geben, der geforderte Außengrenzschutz bleibt im weitesten Sinne auf der Strecke, und der Verteilungsmechanismus, der angestrebt wird, geht einmal mehr zulasten von Österreich und zulasten unserer Bevölkerung. (Beifall bei der FPÖ.)

Aus diesem Grund darf ich folgenden Antrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Asyl­stopp – keine Wiederholung der Migrationskrisen 2015 und 2022“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die insbesondere folgende Maßnah­men zur Eindämmung der neuen Völkerwanderung beinhaltet:

1. Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden Ös­terreich hat genug geleistet. Die von Ex-Innenministerin Mikl-Leit­ner 2016 formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundes­regierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergren­ze“ – die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkon­trollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein.

2. Nur mehr Sach- statt Geldleistungen für Asylwerber und Asylberechtigte Asylwerber sollen grundsätzlich in der Grundversorgung ausschließ­lich Sachleistungen und keine Geldleistungen bekommen, bis ihr Verfahren abgeschlossen und ihr Aufenthalt zu Ende ist. Gleichzeitig soll für ar­beitsfähige Asylwerber in der Grundversorgung eine Verpflichtung zur unent­geltlichen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur (z.B. Asyl-Un­terkunft reinigen) eingeführt werden. Asylberechtigte sollen genauso wie Asyl­werber Grundversorgung nur durch Sachleistungen bekommen.“

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(Beifall bei der FPÖ.)

In diesem Sinne darf ich Sie einladen, diesen Entschließungsantrag zu unterstüt­zen. Ich bedanke mich noch einmal bei der Volksanwaltschaft für ihre gute und effiziente Arbeit. (Beifall bei der FPÖ.)

19.28

Der Antrag halt folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten KO Herbert Kickl, Werner Herbert

und weiterer Abgeordneter

betreffend Asylstopp – keine Wiederholung der Migrationskrisen 2015 und 2022

eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 18, Bericht des Volksanwaltschaftsausschusses über den 46. Bericht der Volksan­waltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2022) (III-846/2069 d.B.) in der 219. Sit­zung des Nationalrates, XXVII. GP, am 14. Juni 2023

Der Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und an den Bundesrat 2022, Band Kontrolle der öffentlichen Verwaltung, beinhaltet, dass Beschwerden über die Dauer von Asylverfahren erster Instanz aufgrund der vermehrten Asyl­anträge insbesondere ab dem Spätsommer 2022 stark anstiegen.

Österreich ist unter der türkis-grünen Regierung zum Migrationsmagnet mit 112.272 Asylanträgen im Jahr 2022 geworden. Fast 400.000 Asylanträge in 10 Jah­ren, das ist die Einwohnerzahl des Bundeslandes Vorarlberg. Dem stehen nur geringe Ausreisen (freiwillige und zwangsweise) gegenüber. Diese neue Völkerwande­rung ist ein Scheitern auf allen Ebenen: EU-weit, nationalstaatlich und regional.

Bei einem Vergleich der Asylanträge der EU-Mitgliedstaaten 2022 steht Österreich auf Platz 4 hinter Deutschland, Frankreich und Spanien. Bei der Pro-Kopf –Be­lastung der Asylanträge im Vergleich mit den EU-Mitgliedstaaten liegt Österreich auf Platz 2 hinter Zypern. Österreich stellt 2 Prozent der EU-Gesamtbevölkerung, hat aber 13,2 Prozent der Asylanträge. Das ist mehr als eine Schieflage, das ist ein asylpolitischer Totalschaden, weil Österreich ausschließlich von sicheren Län­dern umgeben ist.

Deutschland hatte 2022 etwa doppelt so viele Asylanträge wie Österreich, ist aber zehnmal so groß. Wäre das Verhältnis Österreich zu Deutschland auch in die­sem Bereich 1:10, so würden sich die asylbedingten Kosten für Österreich auf etwa 3 Milliarden Euro im Jahr belaufen, zumal Deutschland sie mit bis zu 30 Milliar­den auswies.1 Zu befürchten ist jedoch, dass die tatsächlichen jährlichen Kosten in Österreich angesichts des beschriebenen Missverhältnisses bei den Asyl­werbern weit höher sind als 3 Milliarden Euro.

Die Regierung wirft also Milliarden Euro für die „neue Völkerwanderung“ zum Fenster hinaus. Dafür haben weder die heimische Bevölkerung Verständnis noch jene Menschen, die seit vielen Jahren hier leben, arbeiten, Steuern zahlen und – im Ge­gensatz zur Masse der „Neuankömmlinge“, die sich nur in unser Sozialsystem drängen wollen – Leistungsträger sind. Somit ist es nur eine Minimalforderung, Asyl­werbern und Asylberechtigten nur mehr Sachleistungen anstatt Geldleistungen zu­kommen zu lassen.

Asylstopp und Sachleistungen statt Geldleistungen – nur so kann der Anreiz, als Wirtschaftsmigrant nach Österreich kommen zu wollen, abgestellt und die Wiederholung der Migrationskrisen 2015 und 2022 verhindert werden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat umgehend eine Regie­rungsvorlage zuzuleiten, die insbesondere folgende Maßnahmen zur Eindämmung der neuen Völkerwanderung beinhaltet:

1.         Asylstopp-Jetzt: Aussetzen der Asylanträge auf österreichischem Boden

Österreich hat genug geleistet. Die von Ex-Innenministerin Mikl-Leitner 2016 formulierte Obergrenze von 37.500 ist längst erreicht. Die Bundesregierung kann und muss eine „Notverordnung für eine Asyl-Obergrenze“ – die „Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des Schutzes der inneren Sicherheit während der Durchführung von Grenzkontrollen“ gemäß § 36 ff Asylgesetz erlassen. Das Ziel muss NULL sein.

2.         Nur mehr Sach- statt Geldleistungen für Asylwerber und Asylberechtigte

Asylwerber sollen grundsätzlich in der Grundversorgung ausschließlich Sachleistungen und keine Geldleistungen bekommen, bis ihr Verfahren abgeschlossen und ihr Aufenthalt zu Ende ist. Gleichzeitig soll für arbeitsfähige Asylwerber in der Grundversorgung eine Verpflichtung zur unentgeltlichen Arbeit in ihrem Umfeld bzw. in der Infrastruktur (z.B. Asyl-Unterkunft reinigen) eingeführt werden. Asylberechtigte sollen genauso wie Asylwerber Grundversorgung nur durch Sach­leistungen bekommen.“

1     https://www.focus.de/politik/pulverfass-migration-sieben-fakten-die-uns-nicht-gleichgueltig-sein-duerfen_id_146467036.html

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht daher mit in Verhandlung.

Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Ulrike Fischer. – Bitte. (Abg. Ein­wallner: Ja, das ist ein gutes Gefühl ...!)