19.53
Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter (NEOS): Herr Präsident! Geschätzte Frau Volksanwältin! Meine Herren Volksanwälte! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich knüpfe gleich bei meiner Vorrednerin an, die ihre Dankesworte an den Schluss gestellt hat, und möchte mich wirklich aus tiefster Überzeugung für Ihre Arbeit bedanken.
Wir hatten unlängst im Ausschuss die Gelegenheit, den Bericht 2022 sehr ausführlich zu besprechen. Es war sehr aufschlussreich und auch sehr überzeugend, wie Sie zu den einzelnen Fragen Stellung genommen haben und wie Sie die Probleme sehen, für deren Überprüfung Sie als Volksanwaltschaft eingerichtet sind.
Es geht einerseits um die Überprüfung der staatlichen Verwaltung und andererseits um die präventive Menschenrechtskontrolle. Beides sind sehr zentrale, wichtige Themen, und in beiden Bereichen fahren Sie so quasi mit Ihrem Radar über alle Verwaltungsbereiche.
Für mich von besonderem Interesse ist natürlich der Justizbereich, und da insbesondere der Bereich des Maßnahmenvollzugs, der dadurch gekennzeichnet ist, dass im vergangenen Jahr ein Gesetz betreffend die Reform des Maßnahmenvollzugs beschlossen worden ist (Abg. Lausch: Leider!), das aber meines Erachtens doch einige gravierende Mängel aufweist.
Wir stehen vor dem Problem, dass mit September 2023 ein wesentlicher Teil dieses Maßnahmenvollzugsgesetzes in Kraft treten wird, und zwar in der Weise, dass eben viele Menschen, die als Jugendliche in den Maßnahmenvollzug gekommen sind, jetzt zu entlassen sind. Diese Menschen wurden geradezu hospitalisiert. Da ist es sicherlich wichtig, zu überlegen, ob diese Menschen in der Lage sind, den Alltag ohne Hilfe zu bewältigen. Auf dieses Problem hat auch die Volksanwaltschaft aufmerksam gemacht.
Mit diesem Problem ist natürlich insbesondere die Frau Justizministerin sehr stark konfrontiert, und aus den Gesprächen ergibt sich, dass da sehr wohl an Maßnahmen gearbeitet wird, um zu verhindern, dass sowohl für die Gesellschaft auf der einen Seite, aber auch für die Individuen, die da freigelassen werden, auf der anderen Seite große Probleme entstehen.
Ein weiterer wichtiger Punkt, der auch irgendwie strukturelle Ursachen haben wird und auf den auch die Volksanwaltschaft sehr deutlich ihren Finger legt, ist die doch hohe Zahl an Suiziden im Bereich des Strafvollzuges. Da muss man schon ganz genau hinschauen, weil es ja nicht sein kann, dass der Strafvollzug den Rahmen dafür bildet, dass Menschen sich aus Verzweiflung das Leben nehmen.
Das hat wie gesagt einerseits oft Ursachen in der baulichen Ausstattung – dass die Unterbringung einfach nicht adäquat ist, weil zu viele Menschen in den einzelnen Hafträumen untergebracht sind –, hat aber wahrscheinlich andererseits auch damit zu tun, dass wir einen Personalmangel im Bereich der Justizwache zu beklagen haben – Kollege Lausch wird das wohl bestätigen können. Das führt dazu, dass, gerade weil am Wochenende zu wenig Personal zur Verfügung steht, die Menschen den Haftraum nicht verlassen können, was teilweise sogar den bestehenden gesetzlichen Regelungen widerspricht. Da werden wir als die Legislative, gemeinsam mit der Volksanwaltschaft, also wirklich auch ständig den Finger auf diese Wunden legen müssen, damit wir zu einem zeitgemäßen und humanen Strafvollzug kommen.
Ich könnte jetzt natürlich noch sehr, sehr viele Punkte ansprechen, gehe aber davon aus, dass meine Redezeit in der Zwischenzeit erschöpft ist, Herr Präsident, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Lausch.)
19.57
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Das waren 4 Minuten.
Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Hechenberger. – Bitte.