20.24
Volksanwalt Dr. Walter Rosenkranz: Herr Präsident! Geschätzte Abgeordnete des Hohen Hauses! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Abgeordnete Fischer hat hier etwas gesagt, was ich eigentlich ganz laut und deutlich noch einmal wiederholen möchte: www.volksanwaltschaft.gv.at. Ich füge noch hinzu: Wien, 1. Bezirk, Singerstraße 17 und die Telefonnummer 0800 223 223 – die kann man kostenlos aus ganz Österreich anrufen. So erreichen Sie die Volksanwaltschaft. Sie können aber auch etwas anderes machen: Wenn Sie auf die Homepage gehen, dann können Sie jene Berichte, über die die Abgeordneten heute hier informiert werden und über die sie mit uns auch diskutieren, direkt dort lesen.
Zum Beispiel hat Herr Abgeordneter Werner Herbert einen Fall aufgezeigt, nämlich einen Besuch bei der Polizeiinspektion Hohe Warte. Wen das – oder die anderen Fälle, die aufgezeigt worden sind – interessiert: Dort kann man diese und viele andere nachlesen. Tun Sie das! Vielleicht kommen Sie drauf: Das ist ja glatt ein Sachverhalt, der eigentlich auch mich betroffen hat oder betrifft oder unter Umständen betreffen wird.
Meine Kollegen und auch Sie als Abgeordnete haben in der Diskussion zuvor gesagt, dass bei diversen Berufen Mangel herrscht: in der Pflege, in der Justizwache, bei den Ärzten – noch nicht erwähnt wurde der Lehrermangel und auch der bei der Polizei. Das ist natürlich für eine geordnete Verwaltung suboptimal, sowohl was die Qualität der Amtshandlungen direkt betrifft, aber natürlich auch, was den vorbeugenden, den präventiven Menschenrechtsschutz betrifft, weil ausgebrannte, müde, überstrapazierte Beamte leider Gottes – das ist allzu menschlich – auch Fehler machen können, und das sollte eigentlich in einem guten Verwaltungsstaat nicht passieren.
Sie haben die Zahl der Beschwerden angesprochen. – Ja, diese ist gestiegen, und das ist ganz logisch. Es ist zum Beispiel auch erwähnt worden, dass sich die Beschwerden bei Asylverfahren über zu lange Verfahrensdauern im Jahr 2022 gehäuft haben. Ich kann ein anderes Beispiel bringen: Auch im Jahr 2015 hat es auf einmal einen Anstieg gegeben. Ja, immer dann, wenn die Flüchtlingszahlen höher werden, gibt es als Konsequenz logischerweise auch lange Verfahren und daher auch Beschwerden in der Volksanwaltschaft. Das ist bei allen Verwaltungsmaßnahmen, die einen größeren Personenkreis betreffen, so.
Ich darf da auch – Abgeordneter Lausch hat es angesprochen – mit dem Klimabonus anschließen: Der Klimabonus ist in meinem Geschäftsbereich in der Volksanwaltschaft seit dem Jahr 2022 ein täglicher – unter Anführungszeichen – „Dauerbrenner“. Wenn ich das Jahr 2023 bis jetzt dazuzähle, gibt es über 1 200 Beschwerden von Menschen, die den Klimabonus 2022 aus den unterschiedlichsten Gründen noch nicht bekommen haben.
Ich möchte Ihnen aber vielleicht ergänzend eines dazu sagen: Wir arbeiten nicht so, dass wir einen Bericht erstellen, diesen den Regierungsmitgliedern einfach zum Nachlesen zur Verfügung stellen, diesen dem Hohen Haus zur Verfügung stellen, und damit wäre unsere Arbeit getan, sondern wir sind selbstverständlich bemüht, die geprüften Stellen auch einzuladen, an Lösungen zu arbeiten, und wir versuchen auch, das mit der Expertise der Beamtinnen und Beamten, deren Tätigkeit Sie hier auch schon lobend erwähnt haben – dieses Lob werden wir alle gemeinsam natürlich auch weiterleiten –, zu unterstützen. Manchmal gelingt uns das, manchmal gelingt es uns weniger.
Ich möchte Ihnen aber eines mitteilen: Morgen Vormittag kommt eine Delegation des Klimaschutzministeriums in die Volksanwaltschaft, weil wir im Blickfeld haben, dass sich die Zahl der Beschwerden betreffend den Klimabonus 2023 wahrscheinlich nicht wesentlich verringern wird, und zwar alleine schon deswegen, weil der Klimabonus in unterschiedlichen Höhen ausbezahlt wird.
Dabei wird unter Umständen jemand, der die Medien oder Ähnliches nicht so beobachtet, wahrscheinlich nur sehen: Mein Cousin im Bezirk sowieso hat mehr Klimabonus bekommen als ich in meinem Bezirk. – Sie alle hatten beim Beschluss Ihre guten Gründe, Argumente dafür – oder auch nicht. Wie auch immer: Es gibt eine nachvollziehbare Gesetzeslage, die von den Beamtinnen und Beamten zu vollziehen ist, aber natürlich können manche Regelungen auch Unbill hervorrufen, und dieser Unbill, diese tatsächlichen oder vermeintlichen Ungerechtigkeiten kommen pfeilgerade in die Volksanwaltschaft.
Ich möchte es vielleicht auch an einem Beispiel beim Klimabonus festmachen, weil ich nicht weiß, ob Sie als Gesetzgeber an einen solchen Fall gedacht haben. Die Eltern bekommen ja auch für Kinder einen Klimabonus, nach Alter gestaffelt. Voraussetzung dafür ist, dass man mehr als ein halbes Jahr seinen Hauptwohnsitz in Österreich gemeldet hat. Nun kommt von einem Vater eine Beschwerde: Er empfindet es als ungerecht, dass er für sein Kind keinen Klimabonus bekommt, obwohl dieses Kind bereits die erforderliche Zeit in Österreich lebt, ganz einfach deswegen, weil das Kind am 30. Juni zur Welt gekommen ist.
Der Vater dieses kleinen Kindes hat aber nicht rechtzeitig gehandelt, um den Klimabonus sofort zu bekommen, er hat nicht als Erstes das gemacht, was nötig ist: sofort die Geburtsurkunde und die Unterlagen zu nehmen und damit zum nächsten Meldeamt zu gehen und den Hauptwohnsitz anzumelden. Man sieht also, alles, was manchmal, auch von Ihnen, wirklich gut gedacht ist, kann im Detail in dem einen oder anderen Fall zu einer aus unserer Sicht nicht verständlichen Härte führen, wenn man das Gesetz nach Punkt und Beistrich vollzieht. Es ist wirklich so, objektiv: Dieses neugeborene Kind hat am 30. Juni respektive am 1. Juli keinen Hauptwohnsitz in Österreich gehabt, und weil es keinen Hauptwohnsitz gehabt hat, bekommen die Eltern für dieses Kind keinen Klimabonus.
Das ist nur ein kleines von vielen Problemen, die wir mit dem Klimaschutzministerium verhandeln werden, um eben zu versuchen, dass das unter Umständen vielleicht auch repariert wird. Da gibt es unzählige Dinge, aber ich möchte nur das als Beispiel dafür erwähnen, dass wir nicht nur schauen, wo wir Kritik üben können, dann einen Bericht vorlegen – und das war es schon wieder bis zum nächsten Jahr. Nein, die Volksanwaltschaft bemüht sich auch im Dialog mit den Verwaltungsbehörden und letztlich auch mit Ihnen als Gesetzgeber, dass die Verwaltung und die Gesetzgebung für die Menschen hier in Österreich immer besser werden. (Beifall bei der FPÖ.)
20.31
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Melchior. – Bitte sehr.