Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: In den Redebeiträgen habe ich keine Einwen­dung dagegen, die Tagesordnungspunkte 2 bis 4 zusammenzufassen, vernommen. Ich werde daher so vorgehen. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir natürlich getrennt abstimmen werden.

Redezeitbeschränkung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt. Gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 der Geschäftsordnung wurde folgende Redeordnung vereinbart:

Erster Tagesordnungspunkt: Erklärungen des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers: jeweils 10 Minuten; zwei RednerInnenrunden nach Klubstärke: 10 Minuten pro Klub.

Tagesordnungspunkte 2 bis 4: Den Mitgliedern der Bundesregierung kommen insge­samt 30 Minuten und den Klubs je 30 Minuten Redezeit zu. Es ist in Aussicht genom­men, dass sich vier Mitglieder der Bundesregierung zu Wort melden.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung wird die Redezeit von jenen Abgeordneten, die keinem Klub angehören, je Debatte auf 5 Minuten beschränkt.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über Gestaltung und Dauer der Debatten.

Ich darf jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. – Das ist einstimmig angenommen. – Danke schön.

Wir gehen nunmehr in die Tagesordnung ein.