14.30

Abgeordneter Josef Schellhorn (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Herr Minister! Herr Vizekanzler! Herr Finanzminister, ich muss sagen, das hört sich jetzt grundsätzlich alles sehr gut an, das ist der richtige Weg. Wir sind auf dem richtigen Weg, glaube ich, und das muss man auch respektieren. Es hat halt ein bisschen lange gedauert, aber es ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Ich möchte meine Redezeit aber nicht für mich nutzen, ich möchte sie eigentlich jenem Menschen und Politiker widmen – ich beziehe mich jetzt bei dieser Anlassgesetz­gebung vor allem auf Artikel 26 mit der Abwicklungsgesellschaft –, den es einmal vor vielen Monaten in diesem Haus zu hören gegeben hat, ich widme diese Rede einem Politiker, den man früher als Werner Kogler gekannt hat. Werner Kogler war nämlich einer, der niemals – niemals! – Millionen der Kontrolle des Parlaments entzogen hätte, Werner Kogler war niemals einer, der Millionen der Kontrolle - - (Abg. Meinl-Reisinger: Milliarden!) – Jetzt sind es Milliarden.

Ich zitiere ihn: Er hat damals gesagt – das war am 4. Oktober 2017 –: „... um [...] ein paar Hundert Millionen“, „da regt sich [...] keiner auf“, und „da kriegen Sie die Panik“. – Damit hat er damals die Dimensionen der schwarzen allumfassenden Herrschaft ge­meint, die wollte er damit beschreiben. Aber nein, jetzt – das stimmt wirklich! – geht es um Milliarden, lieber Vizekanzler!

Diese Rede, meine Damen und Herren, die Sie nun hören werden, die hätte ein Werner Kogler, wie wir ihn einmal gekannt haben, genau so gehalten:

Sehr geehrte Damen und Herren! Noch einen Tag den Schlüssel nicht in die Tür eines Restaurants oder Modegeschäfts stecken zu können, noch einen Tag den Schlüssel nicht in die Tür eines Frisiersalons oder Fitnessstudios stecken zu können, noch einen Tag den Schlüssel nicht in die Tür des Start-up-Büros stecken zu können, noch einen Tag Hilflosigkeit, das wollen wir nicht, aber wir müssen. Das stimmt: wir müssen, weil die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger an erster Stelle steht.

Wir müssen also auch ganz klar sagen, es werden noch viele Tage lang die Türen von Restaurants und Hotels geschlossen bleiben, es werden noch viele Tage lang die Türen von Fitnessstudios und Frisiersalons geschlossen bleiben, genauso werden noch viele Tage lang die Türen von Start-up-Büros geschlossen bleiben. – Ja, wir müssen!

Nichtsdestotrotz müssen wir heute anfangen, darüber nachzudenken, wie wir die Balance zwischen Gesundheit und totalem wirtschaftlichen Kollaps, diese Diskrepanz ausgleichen können. Es geht um alle, nicht nur um Unternehmer. Es geht auch um die Arbeitsplätze, also darum, wie wir diese Arbeitsplätze erhalten können. Deswegen müssen wir jetzt schnell helfen. Ich – als Werner Kogler – habe einmal gesagt: „Wer schnell hilft, hilft doppelt.“ Jetzt sind drei Wochen ins Land gezogen, und die Unter­nehmerinnen und Unternehmer haben noch immer nichts in Händen.

Es hindert uns niemand daran, Hilfe zu leisten. Schnelle und rasche Hilfe, aber auch Hilfe, die so aufgesetzt ist, dass nicht dunkle Machenschaften der Herrschaften unter­stützt werden. Wir wollen nicht in wenigen Monaten sehen, dass nicht der, der etwas kann, sondern der, der jemanden kennt, Hilfe bekommen hat. – Und so wird es sein! (Beifall bei den NEOS.)

Alles, was diese Regierung nämlich bis jetzt macht, ist tarnen, täuschen und ver­tuschen: Bröckchen zuwerfen, Schulterschluss, gemeinsam. – Der Großteil dieser Regierung betrachtet diesen Schulterschluss als Einbahnstraße; die Unternehmen empfinden ihn heute schon als Sackgasse.

Warum, bitte schön, werden immer nur Konstrukte gewählt, bei denen unzuständige Lobbygruppen zuständig sind? – Kennen Sie das Zitat, Herr Vizekanzler? Das war einmal! – Warum, bitte schön, wird die Wirtschaftskammer und nicht das Finanzamt zum Verteiler von Hilfen? Und: Warum verdammt noch einmal wird die Öbag mit ihrer Tochtergesellschaft – ein türkises Kartell, bei dem das Parlament nicht hineinschauen darf – damit beauftragt, Geld in Milliardenhöhe zu verteilen? Das ist jetzt die Frage. (Beifall bei den NEOS, bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Krainer.)

Was aber, meine Damen und Herren, noch wichtiger ist: Es geht nicht um das Parla­ment mit 183 gut bezahlten Abgeordneten, es geht um die, die wir hier vertreten, die 8 Millionen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler – um die geht es! Es geht auch darum, wer die Zeche bezahlen wird. Wer wird das in fünf oder zehn Jahren für unsere Kinder bezahlen? – Die Kinder selbst werden es tun müssen! Nein, meine Damen und Herren, das darf sich das Volk, das dürfen sich die Journalisten und Journalistinnen dieses Landes und das darf sich auch dieses Haus nicht gefallen lassen! – Das ist für mich ganz wichtig, da müssen wir genau hinschauen!

Ich zitiere noch einmal: „Aber ich bin mir nicht sicher, ob der Verfassungsgesetzgeber vorausgesehen hat, dass sich Minister in dieses Parlament begeben werden, um sich dem Parlament zu erklären und dem Parlament zu erklären, dass es gefälligst die Pappen halten soll“. – Auch das ist ein Zitat von mir als Werner Kogler.

Ja, ich habe – als Werner Kogler – auch gesagt, weil es eine ganz üble Tradition ist: „Schwarze Minister, schwarze Akten“! – Ich wiederhole: „Schwarze Minister, schwarze Akten“! Das hat Werner Kogler gesagt.

Nein, meine Damen und Herren, wir dürfen Corona nicht zum Triumph des schwarz-türkisen Machtkartells werden lassen! Dafür stehe ich mit meinem Namen beziehungs­weise dafür stand Werner Kogler mit seinem Namen.

Zum Abschluss darf ich noch einen Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Ausweitung des Härtefallfonds auf sämtliche Unternehmen“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Härtefallfonds-Richtlinien so anzupassen, dass sämtliche Unternehmer_innen Anträge auf Härtefallfonds-Entschädigung stellen können. Bei einer Ablehnung auf Entschädigung soll seitens der Wirtschaftskammern eine verpflichtende Beratung erfolgen, welche Überbrückungshilfen abseits des Härte­fallfonds möglich sind.“

*****

(Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Krainer.)

14.37

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Schellhorn, Henrike Brandstötter, Kolleginnen und Kollegen

betreffend Ausweitung des Härtefallfonds auf sämtliche Unternehmen

eingebracht im Zuge der Debatte in der 22. Sitzung des Nationalrats über den Antrag 402/A – TOP 2

Der Nationalrat hat beschlossen, dass im Zuge der erheblichen unternehmerischen, Corona-bedingten Einschränkungen, ein Härtefallfonds eingerichtet wird. Aktuell ist dieser Fonds mit 1 Mrd. EUR dotiert, wovon die Regierung in den Förderrichtlinien 300.000 mehrfachversicherte Unternehmer_innen ("Hybrid-EPUs", siehe Anfrage­be­ant­wortung 588/AB XXVII. GP) von vornherein ausgeschlossen hat.

Ausschlusskriterien gem. Härtefallfonds-Förderrichtlinie (https://www.wko.at/service/haertefall-fonds-foerderrichtlinien.html):

4.1g) Neben Einkünften aus Gewerbebetrieb und/oder aus selbstständiger Arbeit keine weiteren Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG über der Geringfügigkeitsgrenze von EUR 460,66 monatlich.

4.1h) Keine Mehrfachversicherung in der Kranken- und/oder Pensionsversicherung.

Die Punkte 4.1g und 4.1h der Härtefallfonds-Richtlinie sollen gestrichen bzw. ange­passt werden, sodass sämtliche Unternehmer_innen Anträge auf Entschädigung stel­len können. Bei einer Antragsablehnung soll zumindest eine Beratung erfolgen, welche Überbrückungshilfen abseits des Härtefallfonds möglich sind. Beispielsweise soll der Hinweis auf einen vorübergehenden Anspruch auf Mindestsicherung erfolgen. Spe­zielles Augenmerk sollen bei der Anpassung der Förderrichtlinien jene Unterneh­mer_innen genießen, deren Einkünfte im Sinne des § 2 Abs. 3 EStG unter der Mindest­sicherung liegen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Härtefallfonds-Richtlinien so anzupassen, dass sämtliche Unternehmer_innen Anträge auf Härtefallfonds-Entschädigung stellen können. Bei einer Ablehnung auf Entschädigung soll seitens der Wirtschaftskammern eine verpflichtende Beratung erfolgen, welche Überbrückungshilfen abseits des Härte­fallfonds möglich sind."

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Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Nun ist Frau Bundesministerin Alma Zadić zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.