17.24

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Ja, jetzt wird es zu einer absurden Chose, die hier aufgeführt wird. Das, worüber als nationaler Schulterschluss gesprochen wird, endet am Schluss damit, dass sich die SPÖ für eine einfache Entschließung hergibt. Wir alle haben kritisiert, seit Tagen, seit Wochen, dass es diesen nationalen Schulterschluss nicht gibt. In letzter Sekunde wird jetzt ein unverbindlicher Ent­schließungsantrag eingebracht. – Ich halte dieses Vorgehen für dieses Parlaments nicht würdig und halte es für grauenhaft, was hier gerade passiert. (Beifall bei NEOS und FPÖ.)

Ganz grundsätzlich geht es bei den Gesetzen, die heute hier beschlossen werden sollen, und in der ganzen Krise auch darum, dass wir unsere grundlegenden Frei­heitsrechte aufrechterhalten, dass wir die Rechtsstaatlichkeit aufrechterhalten, dass wir die Demokratie aufrechterhalten. Wir haben gesagt, dass es gerade in der Krise wichtig ist, dass diese Werte beibehalten werden. Wir haben einen Antrag zum ersten Tagesordnungspunkt eingebracht, in dem es um die Situation in Ungarn geht.

Die Regierungsparteien haben selbst einen Antrag dazu eingebracht, der an Lächer­lichkeit kaum mehr zu überbieten ist: ÖVP und Grüne fordern, dass nach der Krise die Notstandsregelungen in Ungarn wieder aufgehoben werden sollen. – Sagen Sie, geht’s eigentlich noch? Nach der Krise Notstandsregelungen aufheben? Das ist so was von undemokratisch, das ist gefährlich! Ich halte es für unfassbar peinlich, dass wir die Ungarn jetzt bitten, dass sie nach der Krise bitte die einigermaßen schwerwiegenden Einschnitte wieder zurücknehmen sollen. Sie sollten sich für diesen so lächerlichen Antrag, den Sie hier eingebracht haben, schämen! (Beifall bei den NEOS und bei Ab­geordneten der SPÖ.)

Es geht um umfassende Einschränkungen der persönlichen Freiheit, um Maßnahmen, die der Bundesregierung umfassende Möglichkeiten geben, diese Freiheiten einzu­schränken. Die Maßnahmen sind in einigen Bereichen notwendig, deswegen haben wir sie am Anfang auch mitgetragen. Wir sehen aber auch, wie schwierig es ist, wenn diese Maßnahmen zu wirken beginnen. Wir sehen Situationen wie jene, dass es zur Datenweitergabe durch die Telekom gekommen ist, dass man Bewegungsprofile darstellen kann. Es gibt Ankündigungen, Big Data zu nutzen. Es gibt Ankündigungen, dass man Bürger verpflichtend tracken will. Es gibt eine Verordnung vom Gesund­heitsminister, die an und für sich auf einem Gesetz beruht, das sagt, dass man be­stimmte Orte, bestimmte Plätze sperren kann, und es ist so, dass Menschen von der Polizei auf der Straße angesprochen werden, wieso sie denn überhaupt dort laufen gehen. Es ist so, dass Einkaufssackerl von Menschen, die in Supermärkten ganz nor­mal einkaufen gehen, kontrolliert werden, dass die Polizei schaut, was eingekauft wird.

Heute gehen Sie noch einmal einen Schritt weiter. Sie geben heute der Polizei im Rahmen des Covid-Gesetzes die Möglichkeit, Maßnahmen zur Vorbeugung drohender Verwaltungsübertretungen zu setzen. In den Erläuterungen steht, dass die Polizei Nachschau halten und auf Streife gehen darf, dass sie Rechtsbelehrungen durchführen soll. Ich höre immer wieder, dass das ja in anderen Gesetzen auch vorkommt, dass das im Gewerberecht auch so ist. – Meine Damen und Herren, da geht es nicht ums Gewerberecht, da geht es um eine grundlegende persönliche Freiheit! Ich erwarte mir, dass mich Polizistinnen und Polizisten auf der Straße nicht ansprechen, wenn ich 1,5 Meter von jemandem, der nicht mit mir im selben Haushalt lebt, spazieren gehe, und mir erklären: Jetzt passen Sie aber auf, vielleicht begehen Sie bald einmal eine Verwaltungsübertretung!

Ich halte die Maßnahmen, die hier ermöglicht werden, für mehr als bedenklich und für extrem schwerwiegend. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Kaniak. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Sie wissen ganz genau, dass die Gefahr der Willkür besteht und es auch jetzt schon zu Situationen kommt, wo Menschen andere Menschen vernadern und sagen: Ah, die sitzen auf der Parkbank nicht genau 1 Meter auseinander!

Es sind Menschen gestraft worden, obwohl sie den Abstand eingehalten haben. Es gibt umfassende Fehlinformationen, die Leute wissen etwas nicht und werden deswegen gestraft. Es ist Leuten in die Einkaufssackerl reingeschaut worden, die ganz normal im Supermarkt einkaufen waren, was jedenfalls erlaubt sein muss und auch erlaubt ist. Die Leute müssen Strafe zahlen, bis zu 1 000 Euro, für Vergehen – für angebliche Vergehen –, die sie begangen haben.

Die Einschränkung der Freiheitsrechte geht jetzt noch weiter. Sie wollen – das haben Sie in letzter Sekunde vor dem Hearing eingebracht –, dass in Zukunft Bürgermeister sensible Gesundheitsdaten haben können, wenn es – angeblich – notwendig ist, damit man bestimmte Besorgungen für die Leute erledigen kann. Das ist laut Datenschutz-Grundverordnung nicht erlaubt. Das kann nicht erlaubt sein, und es gibt gute Gründe dafür. Es ist auch absurd, dass die Bezirksverwaltungsbehörde diese Daten weiter­geben soll. Die Bezirksverwaltungsbehörde ist explizit dafür zuständig, dass Menschen geholfen wird, wenn sie es nicht schaffen, ihren täglichen Bedarf selbst zu decken. Man könnte diese Daten direkt an die Ärzte weitergeben, aber es ist ein Wahnsinn, sie an die Bürgermeister weiterzugeben. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Amesbauer.)

Ich sage Ihnen, was jetzt passiert: Es passiert genau das, wovor wir gewarnt haben, nämlich dass immer mehr umfassende Freiheitseinschränkungen dazukommen, dass Sie die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger immer weiter einschränken, dass Sie die Privatsphäre immer weiter aushebeln. Ich sage Ihnen etwas: Wir als NEOS werden bei solchen Maßnahmen schlichtweg nicht mitmachen. (Beifall bei den NEOS sowie der Abgeordneten Amesbauer und Kaniak.)

17.29

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Herr Klubobmann Herbert Kickl. – Bitte, Herr Klubobmann.