14.15
Abgeordneter Süleyman Zorba (Grüne): Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Frau Ministerin! Die digitale Transformation hat unser Leben in vielen Bereichen verändert und auch erleichtert. Wir nutzen digitale Plattformen privat, in der Schule und auch in der Arbeit.
Das Ganze hat aber auch eine Kehrseite. Wir merken eine Zunahme von rechtswidrigen Inhalten im Internet. Kriminelle und terroristische Gruppierungen nutzen den digitalen Raum, um ihre Aktivitäten zu verbreiten. So werden unsere alltäglichen Plattformen umfunktioniert und terroristische und demokratiegefährdende Inhalte und Gedanken schnell und einfach zugänglich gemacht.
Aufgrund dieser Beobachtung hat die Europäische Union im Jahr 2021 eine Verordnung zur Bekämpfung von terroristischen Inhalten erlassen. Diese Verordnung ist ein wichtiger Schritt in Richtung Verantwortungsübernahme durch Hostingdiensteanbieter.
So haben eben jene nun die Pflicht, terroristische Inhalte innerhalb einer Stunde zu entfernen, um die weitere Verbreitung aufzuhalten und auch zu stoppen. Mit dem vorliegenden Antrag setzen wir die EU-Verordnung um. Durch das Terrorinhalte-Bekämpfungs-Gesetz wird ein nationaler Rahmen zur wirksamen Bekämpfung von rechtswidrigen Inhalten im Internet geschaffen. Es wird sichergestellt, dass wir nicht mehr von der Entscheidung oder dem Goodwill von Anbietern abhängig sind, sondern wir verpflichten sie dazu, terroristische Inhalte aus dem Internet zu löschen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Die KommAustria wird dabei die federführende Rolle einnehmen und die Entfernungsanordnungen erlassen und als Kommunikationsschnittstelle agieren. Dabei wird sie auch von der DSN unterstützt. Sollten Anbieter innerhalb eines Jahres zwei oder mehr Entfernungsanordnungen bekommen, müssen sie auch besondere Maßnahmen ergreifen, um gegen terroristische Inhalte anzugehen. Das kann zum Beispiel mit einer besseren Moderation oder einer Meldefunktion erfolgen.
Um das Overblocking, sprich das Entfernen von legalen Inhalten zu verhindern, sind betroffene Plattformen auch dazu verpflichtet, unrechtmäßig entfernte Veröffentlichungen wiederherzustellen. Strenge Schutzvorkehrungen sollen die uneingeschränkte Achtung der Meinungs- und Informationsfreiheit sicherstellen.
Um die Wirksamkeit dieser Maßnahmen zu gewährleisten, müssen auch entsprechende Sanktionen eingeführt werden. Hierzu zählen Geldstrafen bis zu 50 000 Euro für die Verletzung von diversen Berichtspflichten, bis zu 500 000 Euro für das Nichtweiterleiten von unmittelbaren Terrordrohungen an die zuständigen Strafverfolgungsbehörden oder fehlende Beschwerdemechanismen und bis zu 1 Million Euro, wenn einer Entfernungsanordnung nicht nachgekommen wird. Bei systematischen Verstößen droht auch eine Strafe, die bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Anbieters ausmachen kann. Diese Strafen sind hoch, aber angemessen und sollen sicherstellen, dass Anbieter ihrer Verantwortung gerecht werden und das Löschen terroristischer Inhalte ernst nehmen. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
Zusammengefasst setzen wir heute eine EU-Verordnung um, die es uns ermöglicht, gezielt gegen rechtswidrige Inhalte wie Aufrufe zu terroristischen Straftaten im Internet vorzugehen, und wir verpflichten die Anbieter, diese Verantwortung wahrzunehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der ÖVP.)
14.18
Präsident Ing. Norbert Hofer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Johannes Margreiter. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.