16.13

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Man sieht anhand der geplanten Novelle, dass die österreichische Verwaltung in der Pandemie dazugelernt hat. Wir haben diese Erfahrungen, die wir gesammelt haben, nutzen können und versuchen jetzt, einige Themen ins Dauerrecht zu übertragen. Das ist gut so.

Das könnte auch insgesamt einen Modernisierungsschub bringen, dass man Verhandlungen auch über Videokonferenz durchführen kann. Ich glaube, dass es wichtig ist, dass es ein Widerspruchsrecht von Parteien gibt, Vernehmungen nicht digital abzuführen, sondern direkt. Ich glaube, da hat man die Position der Parteien gestärkt. Es ist auch genauso wichtig, darauf hinzuweisen, dass es ein Wiedereinsetzungsgrund ist, wenn die technischen Möglichkeiten durch Ausfall gestört waren. Das halte ich für eine sinnvolle Weiterentwicklung, der wir zustimmen können.

Ich glaube, dass wir ein bisschen darauf achten müssen, dass tatsächlich alle Behörden eine E-Mail-Adresse zur Verfügung stellen, diese auch auf der Homepage sichtbar ist und dass es keine Behörden gibt, die diesen Weg dann ausschließen  wobei das bei der Fülle an Behörden das eine oder andere Mal durchaus gerechtfertigt sein kann, insbesondere bei Ad-hoc-Behörden.

Ich denke, dass das ein richtiger Schritt ist, die Verwaltung zu modernisieren, und dem stimmen wir zu. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Fischer und Rössler.)

16.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Werner Herbert. – Bitte.