16.15

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, auch ich darf mich meinen Vorrednern, mit Ausnahme der NEOS, anschließen. Auch wir werden diese Gesetzesvorlage unterstützen.

Wir sehen darin einen wesentlichen Beitrag zur Verfahrenseffizienz und zur zügigen Abarbeitung von offenen Verfahren. Das ist im Sinne der Bevölkerung und auch im Sinne einer zügigen Verwaltungsverfahrensabwicklung. Außerdem begrüßen wir die Gleichstellung des postalischen Einbringens von Verfahren mit den elektronischen Möglichkeiten, die hiermit auch eröffnet werden. Auch das ist im Sinne der Bevölkerung und im Sinne einer guten und bürgernahen Verwaltung.

Problematisch, und das möchte ich an dieser Stelle nicht vorenthalten, ist die durchaus prekäre, prekäre ist vielleicht das falsche Wort, durchaus schwierige Problematik, dass natürlich die Möglichkeit von unzulässigen Aufzeichnungen und Mitschnitten bei Verfahren besteht, wenn diese virtuell abgehalten werden. Das wurde auch vom österreichischen Datenschutzrat kritisch angemerkt. Allerdings meine ich, dass man da eben elektronisch entsprechende Vorkehrun­gen schaffen muss, und bin guter Dinge, dass das in Zeiten wie diesen gut möglich ist.

Jedenfalls übertrifft der Nutzen die möglichen Beeinträchtigungen, und des­wegen werden wir diesem Gesetzentwurf gerne unsere Zustimmung geben. Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

16.17

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Prammer. – Bitte.