20.47

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Staatssekretärin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Aufgrund von Erkrankungen oder auch aufgrund eines Unfalls sind Rehamaßnahmen notwendig, damit man wieder ein Stück seiner Lebensqualität zurückbekommt. Das trifft natürlich nicht nur auf Eltern oder auf erwachsene Menschen zu, sondern eben auch auf Kinder.

Um einen möglichst großen Erfolg bei der Reha zu erzielen, ist die Anwesenheit eines Elternteils meist von großem Vorteil – nicht nur, damit sich Kind und Eltern wohler fühlen, sondern es lernen dort Väter und Mütter auch, mit der neuen Lebenssituation besser umzugehen und sie bekommen in der Reha auch Tipps und Hilfsmittel zur Hand, um auch im Alltag daheim besser zurechtzukommen.

Rehaaufenthalte dauern aber meist nicht nur wenige Tage, sondern meist mehrere Wochen. Dies lässt sich mit dem Lebensalltag und mit der Arbeit der Eltern oft schwer vereinen. Es hat sich gezeigt, dass die bestehenden Frei­stellungsmöglichkeiten nicht immer ausreichen, wenn Eltern ihre Kinder auf Rehas begleiten müssen. Deswegen wird es zukünftig den Rechtsanspruch auf Freistellung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Begleitung ihres Kindes bei stationären Rehaaufenthalten geben.

Die Kriterien, die für diesen Rechtsanspruch erfüllt werden müssen, sind, dass das Kind das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und dass der stationäre Rehabilitationsaufenthalt von der Sozialversicherung bewilligt sein muss. Wenn diese Kriterien erfüllt sind, dann können die Eltern bis zu vier Wochen pro Kalenderjahr von der Arbeit freigestellt werden, um ihr Kind bei einem Reha­aufenthalt zu begleiten. Für die Dauer der Freistellung bekommen die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer das Pflegekarenzgeld ausbezahlt.

Es ist zudem vorgesehen, dass die Freistellung zwischen den Elternteilen auf­geteilt werden kann, aber es ist generell nicht vorgesehen, dass sie gleichzeitig in Anspruch genommen wird, aber natürlich haben wir auch da Ausnahmen geschaffen, und zwar dann, wenn die Teilnahme beider Elternteile an den Reha­maßnahmen therapeutisch notwendig ist. Die ÖVP ist die Familienpartei, deshalb ist uns das Wohlergehen aller Kinder ganz besonders wichtig. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

Gerade durch die Rehabilitationsfreistellung investieren wir einmal mehr in die Zukunft unseres Landes: in unsere Kinder. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Grünen.)

20.49

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Abgeordneter Alois Stöger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.