21.06

Abgeordnete Mag. Julia Seidl (NEOS): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Also ich bin im Gegensatz zur FPÖ schon froh, dass es einen Verfassungsgerichtshof gibt, der Entschei­dungen trifft, an die wir uns zu halten haben. Ich erwarte mir schon, dass man gegenüber dem Verfassungsgerichtshof einen gewissen Respekt hat. Das, was ich jetzt von der Kollegin von der FPÖ gehört habe, war eher ein bisschen so wie: Wir müssen uns eh nicht daran halten, na ja, da haben wir schon einen Spielraum! – Da haben wir keinen Spielraum, wir haben uns daran zu halten!

Mein Vorredner hat es schon erklärt, und das ist, glaube ich, nicht so schwer zu verstehen. Es war bisher nämlich so, dass es, wenn man nicht wirklich viel von der Materie versteht, eigentlich schon ziemlich absurd war, wie diese Situation abgelaufen ist und wie das gehandhabt wurde – eine aus meiner Sicht ziemlich österreichische Lösung: Das AMS hat gesagt, diese Arbeitsbewilli­gungen können wir erteilen, und der Regionalbeirat oder eine Person aus diesem Regionalbeirat hat dann gesagt, nein, können wir nicht erteilen. Somit wurde diese Beschäftigungsbewilligung nicht erteilt. Das heißt, der Regionalbeirat hat die Entscheidung des AMS abdrehen können.

Das kann es ja wohl wirklich nicht sein: dass der Klub der Sozialpartner in Öster­reich eine höhere Entscheidungskraft hat als die eigentliche Behörde selbst! Und das war das Problem. (Beifall bei den NEOS.)

Ich bin jedenfalls froh, dass wir das geändert haben. Wir werden diesem Gesetz, dieser Änderung auch zustimmen. Ich möchte aber, weil Herr Kollege Silvan behauptet hat, es wäre bei der Änderung dieses Gesetzes so zielstrebig vorgegan­gen worden, trotzdem sagen: Ich weiß nicht, was an eineinhalb Jahren zielstrebig ist. (Abg. Silvan: Falsch verstanden!) Im Jänner 2022 hat der VfGH gesagt, das muss man ändern. Jetzt haben wir Juli, geändert werden müssen hätte es bereits im Juni, weil es da nämlich schon ausgelaufen ist. Aber okay, sei’s drum, wir haben jetzt eine Vorlage, machen wir es halt jetzt.

Alles in allem sind das genau solche Themen, die den Arbeitgeber:innen das Leben schwer machen, wenn solche Dinge lange dauern, und das war eben auch mit diesem Zurateziehen des Regionalbeirats so. Es war schon oft sehr mühsam und man hat oft abwarten müssen, ob sich das ausgeht.

Insbesondere für die Hotelbetriebe, auch für den Tourismus allgemein, Hotellerie, Gastronomie, ist es schon sehr wichtig, dass wir jetzt eine Änderung haben, die es ermöglicht, den Mangelberuf nicht mehr über diese Regional­beiratskiste durchkriegen zu müssen. Ich möchte nur erinnern: Mangelberuf ist in Österreich auch Koch und Köchin.

Ich freue mich, dass wir diese Möglichkeit jetzt bekommen. Ich finde nur, sie kommt zu spät – wieder einmal. Also man hätte da schon ein bisschen mehr aufs Tempo steigen können, dann hätten wir vielleicht für die Sommersaison schon eine andere Lösung gehabt, nämlich die, die wir jetzt auch für die Wintersaison haben.

Ich glaube, die Tourismusbetriebe brauchen dringend eine Vereinfachung solcher Genehmigungsverfahren. Es wäre insgesamt wünschenswert, dass wir da ein bissel schneller werden und diese Dinge in Zukunft schneller und einfacher abhandeln, damit die Unternehmerinnen und Unternehmer schneller zu ihren Arbeitskräften kommen, die sie auch wirklich brauchen. (Beifall bei den NEOS.)

21.10

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Bettina Zopf. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.