Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Die Quotenregelung, wie wir sie kennen, ist de facto 17 Jahre alt und wird – Sie wissen das am besten – hauptsächlich damit begründet beziehungsweise wurde eigentlich als Ausnahmeregelung der Europäischen Union seitens Österreichs damit begründet, dass wir einen Medizinermangel haben. Das heißt, ohne Medizi­nermangel ist eine Quotenregelung gesetzwidrig.

Ich verstehe schon, dass das Establishment im medizinischen Bereich –Ärzte­kammern und andere, unter Umständen Sozialversicherungen – an einem Mangel festhalten, um die eigene Klientel zu schützen. Aber es kann nicht wirklich die Politik einer umsichtigen Regierung sein, den Mangel auf Dauer künstlich aufrechtzuerhalten, damit die Quotenregelung bestehen bleibt.

Daher lautet meine Frage an dieser Stelle nochmals:

275/M

„Wann setzen Sie das von LH Mikl-Leitner geforderte und von BK Nehammer unterstützte Herkunftslandprinzip für Medizinstudenten um?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Das Herkunftslandprinzip würde ja bedeuten, dass in Österreich nur jene zum Studium zugelassen werden, die auch in ihrem Heimatland einen entsprechen­den Studienplatz nachweisen können. Österreich hat das ja früher bereits angewendet, und daraufhin gab es ein Vertragsverletzungsverfahren. Aktuell herrscht Rechtssicherheit beziehungsweise Klarheit hinsichtlich des Zugangs zum Medizinstudium.

Der Vorschlag, die Quote zu erhöhen beziehungsweise zum Herkunftsland­prinzip zurückzukehren, wird von uns intensivst geprüft, wird mit Expertinnen und Experten von allen Seiten entsprechend abgeklopft. Man muss festhalten, dass Österreich dennoch eine sehr hohe Absolventinnen- und Absolventenquote hat, und es ist leider auch belegt, dass nur ein Teil der Personen, auch der Österreicherinnen und Österreicher, die das Studium abschließen, dann tatsäch­lich in einen medizinischen Beruf geht. Insofern ist fraglich, inwieweit die Kommission mit uns über eine Erhöhung der Quote verhandeln wird, weil wir ja genügend Absolventinnen und Absolventen haben. Der Schlüssel wird vor allem sein, dass es uns gelingt, mehr Personen in das Berufsfeld zu bringen.

Ich darf auch daran erinnern: Selbst unter der Annahme einer zeitnahen rechts­konformen Umsetzung auf Basis einer neuen Verhandlung mit der Europäischen Union wären die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem frühestens in zwölf Jahren zu sehen. Wenn man bedenkt, dass das Studium sechs Jahre dauert und die weitere Ausbildung danach noch einmal sechs Jahre, weiß man, dass eine solche Umsetzung erst sehr, sehr spät sichtbar wird. Wichtiger ist es, in den nächsten Jahren rasch Maßnahmen zu setzen, denn wir haben diesen Ärzteman­gel direkt jetzt. Ich sehe den Handlungsbedarf vor allem in den nächsten Jahren.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage, Herr Abgeordneter Graf? – Bitte.

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Vollkommen richtig, man kann an mehreren Schrauben drehen, und es wird auch gedreht werden müssen. Ich persönlich halte es für zynisch und menschenverachtend, eine Quote aufrecht­zuerhalten, oder sagen wir so: einen Ärztemangel bewusst aufrechtzuerhalten, damit man eine Quote begründen kann. Sind Sie nicht auch der Meinung, dass das keine wegweisende Politik ist und wir endlich dagegenarbeiten müssen und dass Sie auch bei der Europäischen Kommission sowie insbesondere bei den Etablierten in den Standesvertretungen, auf den Universitäten proaktiv Ihr Gewicht einsetzen sollten, damit man von so einer zynischen Argumentation wegkommt?

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung Dr. Martin Polaschek: Also ich sehe das umgekehrt.

Das Erste ist: Es gibt einen Ärztemangel, ja, es gibt einen Bedarf an Ärztinnen und Ärzten, und vonseiten der Universitäten werden Absolventinnen und Absolventen auch – unter Anführungszeichen – „dem Arbeitsmarkt zur Verfü­gung gestellt“. Es ist ja nicht so, dass der Arbeitsmarkt entsprechend verknappt wird, damit nicht genügend Personen fertig werden.

Wie gesagt haben wir genügend Personen, die ihr Studium abschließen, sie gehen aber nicht in den entsprechenden Beruf. Wir sind aber im ständigen Austausch, auch mit den medizinischen Universitäten, und wir werden wie gesagt prüfen, ob sich die rechtlichen Rahmenbedingungen tatsächlich geändert haben und ob wir eine Chance haben, da etwas für die Österreicherinnen und Österreicher zu bewirken.

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Anfrage wird von Frau Abgeordneter Hamann gestellt. – Bitte sehr.