12.08

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Minister! Ich darf inhaltlich zum Barrierefreiheitsgesetz sprechen. Wir haben es schon im Ausschuss gesagt, dass wir dem auch zustim­men werden. Ich möchte aber trotzdem an die Ausführungen von Kollegin Nussbaum anschließen, weil es sozusagen nur einen ganz kleinen Bruchteil dessen abdeckt, was wir eigentlich im Behindertenwesen vom Sozialministerium erwarten würden.

Wir beschließen heute zwar ein Barrierefreiheitsgesetz betreffend die Informa­tions- und Kommunikationstechnologie für Firmen mit mehr als zehn Mit­arbeitern oder mehr als 2 Millionen Euro Bilanzsumme; wir reden aber nicht darüber, wenn man auf dem Weg zum Bankomaten – der fällt ja in diesen Bereich der Informationstechnologie hinein – vier Stufen zu überwinden hat, wie Kollegin Nussbaum gesagt hat: Wie kommt denn jemand in einem Rollstuhl zu diesem Bankomaten? – Da vernachlässigen Sie es wirklich sträflich und fahrlässig, die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen endlich umzusetzen.

Ich war gestern mit der österreichischen Behindertenanwältin zusammen. Sie hat nur den Kopf schütteln können, weil wir weder in den einzelnen gesetzlichen Ausformulierungen der neun Bundesländer bezüglich baulicher Adaptierun­gen die Ausbildung berücksichtigt haben, noch im materiellen Gesetz vorgesehen haben, dass es für Behinderte oder Menschen mit Beeinträchti­gungen da eine ganz klare Regelung gibt. Das gibt es nicht! Wenn man Architektur studiert: Da gibt es nicht einmal einen Beistrich dazu, ob es für Menschen mit Beeinträchtigungen eine Regelung gibt.

Was wollen wir also erreichen? Sie selbst werden sich sozusagen, ich sage es einmal auf gut Lavanttalerisch, heuer in der Schweiz die Watschn abholen müssen, denn der Nationale Aktionsplan führt dazu, dass Sie heuer bei der Staatenbewertung als Österreich am letzten Platz landen werden. Das ist aber etwas, das auch Ausfluss einer schwarz-grünen Bundesregierung ist! Ihre Handschrift für soziales Gewissen existiert nicht. Das ist der Unterschied, den wir bereits immer wieder aufgezeigt haben. (Beifall bei der FPÖ.)

Der zweite Teil, den es letztendlich zu bewerten gilt, ist am Ende des Tages: Wie mutig sind Sie, diesen Nationalen Aktionsplan umzusetzen? – Wir sprechen hier über ein Barrierefreiheitsgesetz, mit dem wir einen Bankomaten vielleicht barrierefrei machen wollen, aber Sie sind nicht in der Lage, den Ärmsten der armen Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, statt eines Taschengeldes einen Lohn zu zahlen! (Beifall bei der FPÖ.) Sie sind nicht in der Lage, diesen Menschen, die eine Beeinträchtigung haben, eine Pension zu gewähren! (Beifall bei der FPÖ.)

Da muss ich mich fragen: Bitte was ist das für eine soziale Verantwortlichkeit, die Sie da an den Tag legen – Gust, du bist Sozialpolitiker! –, dass man das am Ende des Tages nicht zusammenbringt? Schauen Sie sich diese gesetzlichen Bestimmungen an! Das ist Ihre Chance – ansonsten werden wir es in der nächs­ten Periode erledigen. (Beifall bei der FPÖ.)

12.11

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte.