12.39

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseher:innen und Zuhörer:innen! Ein weiterer Teil der Pflegereform wurde vor Kurzem im Sozialausschuss diskutiert, eine Materie, die, wie wir glauben, eigentlich in den Gesundheitsausschuss gehört hätte. Die Teile, die wir diskutiert haben, sind keiner Begutachtung unterlegen. Das, was heute hier zum Beschluss vorliegt, ist in weiten Teilen völlig in Ordnung und wichtig und richtig. Ich nenne kurz die wichtigsten Bereiche: Die Befugnisse von Pflegepersonal werden ausgeweitet, es gibt Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Berufsausbildungen, es gibt einen einfacheren Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen. Auch für Zivildiener und 24-Stunden-Betreuer:innen bringt diese Novelle, die heute hier vorliegt, Neuerungen.

Wir sind trotzdem der Auffassung, dass die Pflegereform – gestatten Sie mir den Ausdruck – ein Pflegereformfleckerlteppich geworden ist. Wir kommen jetzt zum dritten Mal zusammen. Es wurde erkannt, dass wir in Österreich einen eklatanten Pflegenotstand haben, dass Pflegepersonal fehlt, fehlt, fehlt – keine Frage. Jetzt werden hier Vorschläge gemacht, die wir wie gesagt zum Teil durchaus begrüßen, die aber auch Bereiche beinhalten, wo wir anderer Meinung sind. Zum Beispiel sollen 24-Stunden-Betreuer:innen nach Beschluss dieser Novelle bis zu drei Personen, die in keinem Verwandtschaftsverhältnis zueinan­der stehen, aber gemeinsam wohnen, 24 Stunden hindurch 14 Tage lang betreuen können. Kollege Gödl hat im Ausschuss gemeint: Na ja, die kochen vielleicht ein gemeinsames Mittagessen und da hilft die Betreuerin bei der Zubereitung! – Wenn es nur ums Essen geht, dann brauchen sie ja in der Nacht keine Betreuung; einer Dreierwohngemeinschaft Essen zubereiten, das kann die Volkshilfe oder das Hilfswerk wahrscheinlich genauso.

Das ist etwas, bei dem wir alle miteinander rasch einmal an Überforderung den­ken müssen. Sie wissen, woher diese Personen kommen. Es sind Frauen, Frauen aus Österreichs benachbarten Ländern, aber auch von weiter her, die sehr viel auf sich nehmen, um die Betreuung einer Person – 24 Stunden am Tag, 14 Tage lang – zu stemmen und zu leisten. Und jetzt soll es auf einmal möglich sein, bis zu drei Personen zu betreuen? – Das lehnen wir ab. Das kann Überforderung bedeuten.

Das Zweite, das wir sehr kritisch sehen, ist die Ausweitung der Befugnisse, die Kompetenzerweiterung von Pflegeassistentinnen und Pflegefachassistentinnen. Ich habe das auch im Ausschuss schon gesagt, was es bedeutet, wenn wir diese Kompetenzerweiterung von oben nach unten befürworten: Was ist, wenn auf einer Station ganz viel los ist und etwas passiert? – Die Haftungsfrage steht ja immer im Raum. Hat jemand eine Kanüle herausgezogen und es ist etwas passiert? Hätte diese Person das machen dürfen oder nicht? Diese Kompetenzerweiterung halten wir für hoch problematisch, nämlich deswegen, weil es da auch zu einem Durcheinander kommen kann, wer was darf und wer was nicht darf.

Andere Teile dieser Novelle sind wie gesagt durchaus positiv. Wir wollen das beschließen, was für die Personen, die Pflege benötigen, gut ist, und wir wollen dem Pflegepersonal, dessen Arbeit wir sehr hoch schätzen, Respekt entge­genbringen, weil da großartige Arbeit geleistet wird. Wir wollen nicht, dass, wenn es zu einem Unglück kommt, die Konsequenzen der Person anhaften, die diese Kompetenzerweiterung oder -überschreitung angewiesen bekommen hat. Deswegen werden wir in zweiter Lesung nicht zustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)

12.44

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Bedrana Ribo. – Bitte.