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Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ja, die Bundesregierung legt uns ein Bundes-Krisensicherheitsgesetz zur Abstimmung vor, das in der Begutach­tung glatt durchgefallen ist, zu dem entgegen den Aussagen der Regierungsfrak­tionen und des Ministers keinerlei Abstimmungen mit den Oppositionsparteien stattgefunden haben, und behauptet, es sei notwendig, um für die nächsten Krisen gewappnet zu sein. Es sei sozusagen ein Resultat der Erfahrungen und der Erkenntnisse, die man aus der Coronakrise gewonnen hätte.

Ich habe einen ganz anderen Eindruck. Ich habe den Eindruck, dass diese Regierungsfraktionen und diese Bundesregierung Geschmack daran gefunden haben, am Parlament vorbei mit Verordnungsermächtigung über die Ministerien zu agieren und außerhalb der öffentlichen Debatte im Parlament über einfache Mehrheiten im Hauptausschuss Ausnahmezustände zu verhängen und zu verlängern.

Wer das nicht glaubt, der möge sich daran erinnern, wie die Begründung und die Verlängerung der Lockdowns stattgefunden haben, wie die Expertenkommis­sionen, die selbst eingesetzten Expertenkommissionen, mit Berichten kamen, die dann ausschließlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit im Hauptausschuss diskutiert wurden, und das mit einfacher Mehrheit vonseiten der Bundesregie­rung dazu geführt hat, dass die Österreicher monatelang unnötig eingesperrt waren und eine Krise verlängert worden ist, die schon längst zu beenden gewe­sen wäre. (Beifall bei der FPÖ.)

Nicht nur dieses Krisensicherheitsgesetz ist ein erneutes Ermächtigungsgesetz für diese Bundesregierung, auch das Epidemiegesetz, die Novelle des Epidemie­gesetzes, die in der letzten Plenarwoche beschlossen worden ist, ist ein Ermächtigungsgesetz, das genauso unklar und unscharf und unsauber formuliert ist, dem Gesundheitsminister und der Bundesregierung genauso weitreichende Befugnisse gibt, zu bestimmen, wann überhaupt eine Krise ist, wie lange sie dauert, welche Maßnahmen sie treffen und wann sie wieder zu beenden ist. Das Parlament hat praktisch keine Mitsprache. Das ist nicht das, was wir uns unter Krisenmanagement vorstellen. Das sind nicht die Transparenz und die demokratische Einbindung des Parlaments, die wir für solche schwerwiegenden Prozesse erwarten. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte jetzt auch noch zum Bundeskrisenlagergesetz kommen. Auch das ist gar kein neues Krisengesetz, so wie der Name vermuten lässt. Es hat auch gar nichts im Innenausschuss zu suchen gehabt, es hätte eigentlich in den Gesund­heits- oder bestenfalls vielleicht in den Landesverteidigungsausschuss gehört. In Wirklichkeit ist es nur die Prolongierung des COVID-19-Lagergesetzes.

Das österreichische Bundesheer ist nämlich schon während der Coronakrise missbraucht worden – ich verwende ganz bewusst diesen Ausdruck: missbraucht worden – für eine Assistenzleistung im Zivilbereich und für Tätigkeiten, für die es überhaupt nicht vorgesehen ist. Ich teile da mit einigen meiner Vorrednern deren verfassungsrechtliche Bedenken, dass das Bundesheer da auf diese Art und Weise eingesetzt und missbraucht wird. (Beifall bei der FPÖ.)

Es gibt einen weiteren Punkt, der ein ganz klares Indiz dafür ist, dass wir es hier auch überhaupt nicht mit einer langfristigen strategischen Entscheidung zu tun haben, sondern dass das eben vor allem eine kurzfristige Abarbeitung der Überbe­schaffung von Impfstoffen sein soll, denn dieses Bundeskrisenlagergesetz gilt nur eineinhalb Jahre, meine sehr geehrten Damen und Herren. Es endet mit Dezember 2024. Wenn das ein vorausschauendes Krisengesetz sein soll, wieso hört es nach eineinhalb Jahren schon wieder auf zu gelten?

Aber es ist ganz klar: Die Bestände im Zusammenhang mit Covid, die überbe­schafften Impfstoffe werden dorthin übergeführt, es werden auch die anderen durchaus diskussionswürdigen Paragrafen des COVID-19-Lagergesetzes über­nommen, nämlich dass die Güter, die dort im Rahmen dieses Gesetzes gelagert werden, unentgeltlich an alle möglichen Einrichtungen, NGOs, aber auch international verschenkt werden können.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden hier über Güter im Wert von Hunderten Millionen Euro, die bereits auf Basis des COVID-19-Lagergeset­zes verschenkt wurden und die in Zukunft, in den nächsten Jahren noch weiter verschenkt werden. Da rede ich von den Beschaffungsverträgen, die die EU für die Covid-19-Impfstoffe noch immer laufen hat, die nachverhandelt wurden, die nicht gekündigt wurden, die eine Abnahmeverpflichtung des österreichischen Staates vorsehen. Diese Impfstoffe werden von uns um Hunderte Millionen Euro des Steuerzahlers gekauft, werden dann im Bundesheerlager gebunkert und werden dann verschenkt oder vernichtet. Das ist die Wahrheit und das soll dieses Gesetz kaschieren, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich möchte noch eines ergänzen, weil hier auch die Diskussion begonnen worden ist, dass man vielleicht auch im Rahmen dieses Gesetzes noch anfangen könnte, zur weiteren Unterstützung des Zivilbereichs und zum weiteren Aufbau von Parallelstrukturen für die Sozialversicherungsträger, für die Österreichische Gesundheitskasse zum Beispiel Arzneimittelrohstoffe für den Zivilbereich einzulagern, um Lieferengpässen zu begegnen. Auch das ist ein vollkommener Missbrauch dieser Strukturen, denn erstens einmal haben wir lizenzierte pharma­zeutische Großhändler (Zwischenruf des Abg. Stögmüller), die hervorragende Lagerinfrastruktur und Logistikinfrastruktur haben, wo sie diese viel einfacher, viel kostengünstiger und viel effizienter lagern könnten und dann auch in den Vertrieb bringen könnten. (Abg. Stögmüller: Ah!)

Zweitens hat das österreichische Bundesheer leider Gottes selber weder die logistischen noch die pharmazeutischen Kapazitäten, eingelagerten Rohstoff selber gebrauchsfertig zu machen. Ich würde mir als Heeresapotheker zwar wünschen, dass wir diese Fähigkeiten für das Heer selber hätten (Heiterkeit des Abg. Wöginger), wir haben sie aber leider nicht in dem Umfang, wie es notwendig wäre. Da müssen wir auf die zivilen Strukturen zurückgreifen. Dort gehört das Ganze auch angesiedelt.

Schauen Sie sich meinen Fünfpunkteplan zur Sicherstellung der Arzneimit­telversorgung an! Da steht genau drinnen, wie man Krisenvorsorge im Arzneimittelbereich betreiben kann. Da haben Sie einen konkreten Vorschlag, wie wir dieses Problem lösen können. – Vielen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

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