20.27

Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben in den Jahren 2021 und 2022 eine wahre Entlastungsoffensive durch diese Koalition erlebt, mit einmal 18 Milliarden Euro im Jahr 2021 und mit einem Volumen von 28 Milliarden Euro im Jahr 2022, und da spricht Herr Matznetter von einem Klein-Klein.

Wenn sich das Klein-Klein darauf bezieht, dass sich in dieser jetzigen Geset­zesmaterie, in diesem Abgabenänderungsgesetz, keine Vermögensteuer findet, dann kann ich das nur begrüßen. Lieber Kollege Matznetter, solange wir hier etwas zu sagen haben, wird es auch weiterhin keine geben. (Beifall bei der ÖVP.)

So ganz klein-klein sind diese Dinge aber dann doch auch nicht (Abg. Krainer: Unbeirrt den falschen Weg gehen: die ÖVP!): In diesem Abgabenänderungsgesetz sind weitere Entlastungsschritte vorgesehen, vor allem auch Ökologisie­rungs­schritte in diesem Gesetz, beispielsweise die Steuerfreistellung von Zahlun­gen für E-Fahrzeuge oder eine Ausweitung der Einkommensteuerbefreiung von Fotovoltaikanlagen, um nur zwei Punkte herauszugreifen.

In diesem Gesetzesvorschlag ist auch eine ganze Reihe von Vereinfachungen enthalten, ob das Digitalisierungen bei Antrags- und Verfahrensvorgängen sind oder die Pauschalierung von Gebühren. Auch ganz wichtig ist – Christoph Matznetter, etwas, das auch von dir und von euch immer wieder gefordert wird –: bei der Betrugsbekämpfung Schritte zu setzen, bei der Förderung von Steuergerechtigkeit Schritte zu setzen. Darin sind auch einige Punkte enthalten wie die Übermittlung von Daten der Sozialversicherung zum Beispiel, um Förderungen besser kontrollieren zu können, oder auch eine Verlängerung von Verjährungsfristen – um auch wieder nur zwei Punkte herauszugreifen.

Letzter Punkt, um auch noch einen Satz zu den Trafikanten zu sagen: Na ja, der Verfassungsgerichtshof hat uns beschieden, dass es eine neue Regelung geben muss. Die Vergabe von Konzessionen, die bisher als Ausnahme vom Vergabe­gesetz über das Tabakmonopolgesetz durchgeführt wurde, um tatsächlich Vergaben hauptsächlich an Menschen mit Behinderungen durchführen zu kön­nen, ist künftig nach den Kriterien des Vergabegesetzes in diesem Regime durchzuführen.

Also da haben wir Anpassungsbedarf, ja, aber es ist uns trotzdem gelungen, einen Weg zu finden, wie wir unter Einhaltung dieser vergaberechtlichen Regeln die Vergabe weiterhin nach sozialpolitischen Aspekten werden durchführen können, um damit vor allem Menschen mit Behinderungen die Sicherstellung eines eigenständigen Lebensunterhaltes zu ermöglichen.

Das ist trotz dieses VfGH-Erkenntnisses in guter und rechtssicherer Art und Weise gelungen. Natürlich hätten wir das nicht unbedingt aus dem Tabak­monopol­gesetz herausgelöst haben wollen, aber VfGH-Entscheid ist VfGH-Entscheid, den haben wir umzusetzen. – Herr Bundesminister, auch da ein Danke für eine sehr konstruktive Zusammenarbeit mit deinem Ressort und mit dir persönlich, um im Interesse von Menschen mit Behinderungen diese Lösung herbeiführen zu können!

Ich denke, es ist eine tragbare und eine saubere Lösung, und bitte daher um eure Zustimmung. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Schwarz.)

20.31

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt Herr Mag. Gerald Loacker. – Bitte, Herr Abgeordneter.