Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist damit geschlossen. (Abg. Wöginger: Es ist nichts mehr hinzuzufügen!)
Wünscht die Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 20: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über Wagniskapitalfonds erlassen und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz, das Investmentfondsgesetz und das Einkommensteuergesetz geändert werden, in 2096 der Beilagen.
Hiezu liegt ein gesamtändernder Abänderungsantrag der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen vor.
Ich werde zunächst über den erwähnten gesamtändernden Abänderungsantrag und im Falle seiner Ablehnung über den Gesetzentwurf in der Fassung der Regierungsvorlage abstimmen lassen.
Wir kommen zur Abstimmung über den gesamtändernden Abänderungsantrag der Abgeordneten Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen.
Wer dafür ist, den bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, angenommen.
Wir kommen gleich zur dritten Lesung.
Wer auch in dritter Lesung dafür ist, wird um ein Zeichen gebeten. – Das ist das gleiche Stimmverhalten. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 21: Antrag des Finanzausschusses, seinen Bericht 2142 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Wer dies tut, möge das mit einem Zeichen zum Ausdruck bringen. – Das ist die Mehrheit, und damit ist dieser Bericht zur Kenntnis genommen.