22.07

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Die heutige Novelle zum Weingesetz hat eigentlich zwei wesentliche Punkte.

Der erste ist die Einführung ortsübergreifender Weinbaugemeinden. Das bedeu­tet, dass wir zum Beispiel im Weinbaugebiet Thermenregion die Bezeichnung Gumpoldskirchen auch für die angrenzenden Rieden in Guntramsdorf, Traiskirchen oder Mödling verwenden können. Das geht aber nur dann, wenn sich die Regionen selbst dafür entscheiden und die Weine auch eine homogene, gebiets­typische Ausprägung haben. Das wird auch in anderen Gebieten so ange­wendet, ist auch international gängig, und es ist auch ein großer Wunsch aus der Branche gewesen, da noch genauer mit der Herkunft zu arbeiten.

Der zweite Teil ist eine weingesetzliche Anpassung, was Ernte- und Bestands­meldung betrifft, zwei Meldungen, die die Betriebe jährlich abzugeben haben. Da geht man vom Papierdokument komplett weg und zu einem digitalen Dokument über. Diesen Übergang haben wir ja schon begonnen, jetzt wird er komplett umgesetzt. Das heißt: Verwaltungsvereinfachung durch neue Technologie; und wenn es der eine oder andere Winzer digital nicht zustande bringt, wird er über die Bezirksbauernkammern selbstverständlich unterstützt. Dass man da auch assistiert, ist gerade bei älteren oder kleineren Betrieben vielleicht da oder dort einmal notwendig.

Eines hat man dazu aber auch eingeführt: Weil die Weinwirtschaft bitter gelernt hat, dass Schummeln etwas ist, das bei uns nicht funktionieren kann und am Markt kein Vertrauen schafft (Heiterkeit der Abg. Krisper), hat man vor allem bei den Ernte- und Bestandsmeldungen auch eine Strafe eingeführt. Bisher war eine Nichtabgabe dieser Meldung mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Das war aber seitens der Kontrolle durch die Bundeskellereiinspektionen zu schwach und konnte gewisse Betriebe nicht dazu animieren, diese Dokumente in Zukunft abzugeben.

Nun ist es so: Bringt ein Betrieb diese Dokumente nicht bei, , kann keine Prüf­nummer für Qualitätswein erteilt werden, das heißt, er kann den Wein nur mehr in den unteren Qualitätsbereichen verkaufen. Somit will man ein bisschen einen Erziehungsfaktor mithineinbringen, und es ist selbstverständlich so, dass Betriebe, die das nicht zeitgerecht beibringen, extra dazu aufgefordert werden, das nachträglich noch einzubringen (Zwischenruf des Abg. Loacker), ganz im Sinne der Bundeskellereiinspektion: beraten, kontrollieren, informieren, gemein­sam mit der Branche da Ordnung schaffen, denn das ist das Wesentliche: Vertrauen in die Weinwirtschaft, das ist der Erfolgsweg des österreichischen Weins. Gerade die Herkunftswerbung ist so wichtig, und darum wird ja die Her­kunft über die Marken gestellt und ist uns die Herkunft heilig.

Heute ist auch ein neues Projekt für Österreich jetzt vollkommen vollständig: Österreich ist das erste Weinbauland auf der Welt, in dem ein vollständiger Riedenkatalog digital im Internet abrufbar ist. Unter riedenkarten.at können Sie alle einzelnen 5 000 Lagen Österreichs im Internet erforschen, schauen, welche Wetterbedingungen dort herrschen, und das nachvollziehen. Das heißt, das ist eigentlich das genaueste Herkunftssystem, das es gibt, somit ein Riesenservice für die Konsumenten.

Mit diesem Gesetz geben wir weitere Basis für den erfolgreichen Weg des öster­reichischen Weines. (Beifall bei ÖVP und Grünen sowie des Abg. Kucher.)

22.11

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Ecker. – Bitte.