22.11

Abgeordnete Cornelia Ecker (SPÖ): Herr Präsident! Geschätzter Herr Minister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Der Weinskandal 1985, einer der größten Lebensmittelskandale in der Zweiten Republik, hat dazu geführt, dass Österreich eines der strengsten Weingesetze weltweit hat.

Nach diesem Schock erfolgte eine Erfolgsgeschichte des österreichischen Weines. Mit einem grundsätzlich neuen und strengeren, aber auch fortschritt­lichen Weingesetz wurden die Grundlagen für eine ökonomische Absicherung Tausender Familienbetriebe in Österreich gesichert und die Qualität unserer heimischen Weine wiederhergestellt.

Wie sich herausstellen sollte, ist die Weinwirtschaft wieder zukunftsfit gemacht worden. Jede Änderung des Weingesetzes steht immer insbesondere unter dem Blickwinkel eines guten wirtschaftlichen Fortkommens unserer Weinbaubetriebe und natürlich auch der Qualität der österreichischen Weine. Auch diese Novelle soll zu dem Ziel führen, dass die Qualität und auch das Vertrauen der vor allem treuen österreichischen Weinkundinnen und -kunden wiederhergestellt wird.

Die vorliegende Novelle enthält unter anderem Regelungen, auf deren Grundlage in Zukunft Ernte- und Bestandsmeldungen digital erfolgen sollten, wie mein Vorredner schon ausgeführt hat. Eine automationsunterstützte Datenbank wird mit den Invekos-Daten verknüpft, dem integrierten Verwaltungs- und Kon­trollsystem der EU. In Zukunft wird die Abgabe der Ernte- und Bestands­meldun­gen digital erfolgen müssen. Die Stammdaten von Invekos werden mit der AMA aktualisiert werden. Die Folge soll eine präzisere, mit dem Rebflächen­ver­zeichnis verknüpfte Erhebung der Daten sein.

Auf dieser Basis wird die Kontrolltätigkeit der Bundeskellereiinspektion erfol­gen, deren Aufgabe es ist, eine erfolgreiche und den fairen Wettbewerb sichernde Kontrolltätigkeit durchzuführen. Bei inkorrekten Meldungen, wie der Kollege schon ausgeführt hat, wird die Bundeskellereiinspektion vor Verhängung der Sanktion, die bereits nach erstmaliger inkorrekter Meldung erfolgen soll, die betreffenden Betriebe eben kontaktieren und zur umgehenden Meldung auffordern. Dies wurde uns auch im Ausschuss versichert, und deshalb werden wir da zustimmen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Herr Bundesminister, wir wissen, wie überaus wichtig auch weiterhin gerade ein florierender Weinexport für die Preisstabilisierung sein wird. Das Nationale Weinkomitee diskutiert derzeit ja ein System, wie sich der Export des öster­reichi­schen Weines in Zukunft entwickeln soll. Entscheiden Sie, Herr Minister, im Rahmen Ihrer gleichzeitig eingeräumten Aufsichtsmöglichkeiten über die Körperschaft öffentlichen Rechts des Nationalen Weinkomitees so, dass der Weinstandort Österreich und die Weinbaubetriebe in Österreich im Sinne der Qualitätsproduktion gesichert bleiben! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

22.15

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Doppelbauer. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.