12.14

Abgeordnete Mag. Dr. Petra Oberrauner (SPÖ): Frau Vorsitzende! Geschätzte Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Zuseherinnen und Zuseher zu Hause und hier im Raum! Gegen die Möglichkeit virtueller Gesellschaftsver­samm­lungen hat die SPÖ im Grunde genommen nichts einzuwenden. Allerdings ist es Aufgabe des Gesetzgebers, sicherzustellen, dass es da zu keiner Diskri­minierung von Aktionär:innen kommt, die nicht an rein virtuellen Versammlun­gen teilnehmen können oder wollen. Es ist außerdem die Aufgabe des Gesetzgebers, sicherzustellen, dass auch die Interessen von Minderheitsaktio­närinnen und -aktionären angemessen berücksichtigt werden. Beides ist bei diesem vorliegenden Gesetzentwurf nicht der Fall.

Virtuelle Versammlungen sind nicht mit Präsenzversammlungen vergleichbar. Wenn Aktionär:innen mit Aufsichtsrat und Vorstand in einem Raum sind, gibt es andere Möglichkeiten des direkten Gesprächs, des Fragestellens, des Austau­sches mit dem Vorstand, dem Aufsichtsrat und mit den anderen Aktionär:innen. Es ist auch viel einfacher, die Stimmung im Raum und die Gefühlslage der Gesprächspartner zu erkennen, was in solchen Versammlungen nicht immer unwesentlich ist.

Durch rein virtuelle Versammlungen werden somit wichtige Mittel des Hinter­fragens und der Kontrolle beschränkt, die gerade für Klein- und Kleinstaktionäre wichtig sind, weil sie zumeist auf keine anderen Informationsquellen zurück­greifen können – anders natürlich als die Großanleger. Laut dem Interessen­verband der Anleger waren die virtuellen Versammlungen auch deutlich schlechter besucht als die Präsenzversammlungen.

Es ist daher kritisch zu sehen, wenn der Vorstand, der sich auf den Versammlungen gegenüber den Aktionär:innen verantworten muss, die Anzahl und die Zusammensetzung der Teilnehmer:innen beeinflussen kann, und zwar indem er entscheidet, ob die Versammlung digital, hybrid oder in Präsenz stattfindet.

Um die Interessen von Kleinaktionär:innen gegenüber dem Vorstand und dem Hauptaktionär besser schützen zu können, hätte man in dem Gesetzentwurf festlegen sollen, dass Versammlungen, wenn nicht in Präsenz, dann zumindest hybrid stattfinden müssen. Damit könnten die Aktionär:innen selber entscheiden, ob sie an der Versammlung physisch oder virtuell teilnehmen. So aber schränkt der vorliegende Gesetzentwurf unserer Meinung nach die Rechte der Möglichkeiten von Klein- und Kleinstanlegern ein. Wir werden daher nicht zustimmen.

Kollegin Jachs möchte ich sagen: Man muss nicht Jus studiert haben, um sich der Rechte und der Wünsche der Bevölkerung anzunehmen und Verantwortung zu übernehmen. Das kann man auch in keinem Ausschuss lernen. (Beifall bei der SPÖ. – Rufe bei der ÖVP: Aber in den Ausschuss kann man gehen!)

12.17

Präsidentin Doris Bures: Nun ist Herr Abgeordneter Martin Engelberg zu Wort gemeldet. – Bitte.