12.26

Abgeordneter Mag. Christian Ragger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Justizministerin! Ja, Umgründung, Steuerrecht, eine heikle Materie, eine hoch komplizierte Materie: Dieser Richtlinie, die wir aus dem 2021er-Jahr übernommen haben, geben wir heute eine eigene gesetzliche Form. Das muss man der ÖVP auch zugutehalten – im Ausschuss –, wir haben nämlich schon ein gutes Gesetz; zur Verschmelzung, Umgründung und zur Spaltung ist in Österreich bereits eine gute Grundlage vorhanden, auf dieser wird das auch fußen und damit sind wir auch international vergleichbar.

Wir haben jetzt diese Umgründung das erste Mal grenzübergreifend festgelegt, damit unionsrechtlich auch eine weitere Vereinheitlichung, und das erfüllt auch Sinn und Zweck, weil es in einer Europäischen Union, wo man unterschied­liche Kapitalformen hat, natürlich auch wichtig ist, dass man da eine ganz klare Regelung findet.

Ich verstehe die Vorrednerin nicht, dass Sie darüber geredet hat, dass sie zwar für Umwandlungen und für Verschmelzungen ein offenes Ohr hat, aber für die Spaltungen nicht. Gerade das sieht dieses Gesetz aber jetzt vor, und daher frage ich mich, warum Sie dann überhaupt diesem Gesetz zustimmen, da genau mit diesem Gesetz Hinaus- und Hereinspaltungen hinkünftig möglich sind. Das heißt, mit diesem Gesetz machen Sie es sogar Großkonzernen noch etwas leichter, zu agieren, weil es eine ganz klare gesetzliche Regelung gibt.

Wenn jemand, so wie in diesem Fall bei Kika/Leiner, um es anzusprechen, wirk­lich eine Spaltung vornimmt, was sicherlich juristisch sauber gemacht ist, wird man heute auch in diesem Haus niemals verhindern können, dass jemand fraudulent agiert, das heißt, quasi in Absicht dieses Instrument schädigend einsetzt. Das wird eine Frage der Staatsanwaltschaft sein und am Ende eine Gutachtensfrage, ob die Juristen, die Anwälte, die Notare des Herrn Benko korrekt gearbeitet haben oder nicht.

Weil aber quasi sozusagen aus ideologischer Sicht von den Roten regel­mäßig hier eingebracht wird, dass wir da jetzt quasi den Klassenkampf ausrufen: Das werden Sie nicht mehr verhindern können, weil es heute eine internationale, klare Festlegung im Bereich des Unternehmensrechtes gibt, und das ist auch dieses Gesetz, das wir heute hier beschließen. Am Ende werden Sie sich leider Gottes vor dieser Tatsache wiederfinden.

Sollten Sie unsere exportorientierte Wirtschaft in weiterer Folge verhindern wollen, dann müssen Sie das machen. Dann greifen Sie ein, dann nehmen Sie auch diese Dinge weg, aber seien Sie sich im Klaren: Österreich orientiert sich danach, dass wir davon, dass wir international tätig gewesen sind, die letzten Jahrzehnte profitiert haben, und daher ist das für uns sogar notwendig, weil wir auch viele Firmen im Ausland übernehmen. Das wäre nicht möglich, wenn wir da eine massive Einschränkung machen, wie es die SPÖ von uns verlangt. Man kann nicht am Ende des Tages die Rosinen herauspicken und den restlichen Teil einfach weglassen. Das funktioniert nicht.

Daher ist es auch notwendig, dass wir heute mit diesem Gesetz ganz klare Regelungen für grenzübergreifende Umgründungen, auch mit anderen Fristen, als sie das österreichische Recht innerstaatlich vorsieht, festlegen, dass wir dieses Gesetz betreffend grenzüberschreitende Verschmelzungen, Umwand­lungen und Spaltung beschließen – zum Nutzen unserer Wirtschaft, zum Nutzen unserer Entwicklung in Europa und in Österreich und auch für unseren Export. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ.)

12.30

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Gertraud Salzmann. – Bitte.