12.30
Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal! Liebe Gäste! – Allzu viele sind es heute nicht mehr, aber heute ist ja auch der letzte Tag, bevor die Ferien beginnen.
Ich darf mich auch zur vorliegenden Richtlinie äußern. Wir haben in diesem Gesetzentwurf, der uns jetzt zum Beschluss vorliegt, die EU-Mobilitätsrichtlinie umzusetzen. Wir müssen sie umsetzen. Es geht um die grenzüberschreitenden Umgründungen von Kapitalgesellschaften, das heißt von Aktiengesellschaften und GmbHs. Das gibt uns die EU vor, und wir regeln das. Wir haben zwar in Österreich selbst ein gutes gesetzliches Regelwerk, das eigentlich nicht zu ergänzen ist, aber in Umsetzung der Richtlinie haben wir jetzt diesen Gesetzentwurf vorgelegt.
Ziel dieser Richtlinie ist, die Mobilität der Kapitalgesellschaften zu erhöhen. Ja, meine Damen und Herren, die österreichische Wirtschaft ist eine, die natürlich auch ganz stark auf den Export ausgelegt ist. Wir haben sehr starke internationale wirtschaftliche Beziehungen, und von daher ist die Umsetzung dieser Richtlinie für uns nicht nur ein Muss, sondern natürlich auch eine Notwendigkeit für die wirtschaftliche Tätigkeit unserer Firmen. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)
Mit der Umsetzung geben wir somit einen Rechtsrahmen für Spaltungen und für Verschmelzungen, sodass alle gesetzlichen Regelungen jetzt in einem Bundesgesetz umfasst sind. Das macht es natürlich auch übersichtlicher und leichter.
Wie schaut das jetzt in der Praxis aus, meine Damen und Herren? – Bisher waren Verschmelzungen zum Beispiel von österreichischen Aktiengesellschaften mit einer deutschen GmbH nicht gesetzlich geregelt, auch nicht solche einer österreichischen GmbH mit einer deutschen GmbH. Das konnte eigentlich nur über die Judikatur, über die Rechtsprechung gemacht werden. Durch diese Gesetzesänderung schaffen wir jetzt eine Basis und auch Rechtssicherheit für diese Umgründungen.
Eine wesentliche Maßnahme, die in diesem Gesetz auch vorgesehen ist, ist die Missbrauchskontrolle, die künftig für alle drei Umgründungsarten durch die Behörde des Wegzugsstaates durchgeführt wird. In Österreich, meine Damen und Herren, ist das das Firmenbuch. Durch die Umsetzung dieser Richtlinie können wir missbräuchliche, betrügerische und auch kriminelle Verwendungen grenzüberschreitender Umgründungen verhindern und sorgen so auch für Rechtssicherheit. Das halte ich für sehr wesentlich.
Da sich das österreichische Umgründungsrecht bewährt hat, müssen wir also keine gesetzlichen Ergänzungen vornehmen, sodass wir das Gesetzeswerk so auch zum Beschluss vorlegen können.
Geschätzte Frau Ministerin, ich möchte noch auf einen Punkt eingehen, den meine Vorrednerinnen und Vorredner noch nicht genannt haben, den ich aber auch für sehr wesentlich halte, nämlich: In diesem Gesetzentwurf ist auch vorgesehen, dass wir die Erhöhung der Gerichtsgebühren, die im Zuge der Inflation eigentlich ansteht, jetzt um 18 Monate hinausschieben. Aufgrund der Anpassung an den Verbraucherpreisindex müssten wir eigentlich die Gerichtsgebühren um 18 Prozent erhöhen, meine Damen und Herren. Das wäre eine kräftige Erhöhung. Aufgrund der Teuerungen, mit denen die Bürgerinnen und Bürger ja in vielen Lebensbereichen konfrontiert sind, haben wir im Gesetzespaket vorgesehen, dass wir diese Erhöhung um 18 Monate verschieben, sodass die Erhöhung der Gerichtsgebühren derzeit nicht greift.
Summa summarum ist es eine sehr sinnvolle Umsetzung dieser Richtlinie, die wichtige gesetzliche Regelungen beinhaltet, sodass ich um breite Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf bitte. – Herzlichen Dank. (Beifall bei Abgeordneten von ÖVP und Grünen.)
12.34
Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Johannes Margreiter zu Wort. – Bitte.