14.30

Abgeordneter Mag. Christian Drobits (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Bundesministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! (Abg. Kollross: Christian, geh wieder rein! Du darfst nicht reden, hat er gesagt!) Nun, Kollege Reimon hat mich als „untadelig“ bezeichnet – das hoffe ich zumindest. Ich bin auch untadelig, und in dieser Sache rede ich einerseits als Redner unserer Fraktion, weil ich ja auch das letzte Mal zu diesem Punkt gesprochen habe, andererseits weil ich auch im Justizausschuss sitze und drittens weil ich als Jurist durchaus kompetent bin, über Bundesgesetze zu sprechen. (Abg. Leichtfried: Du braucht dich nicht rechtfertigen!) Es gibt keinen Grund, warum ich nicht reden soll, und ich werde auch reden. (Abg. Reimon: Das habe ich nicht gesagt! – Abg. Ribo: Das sagt ja keiner!)

Ich habe beim letzten Mal klar festgehalten, was ich auch heute deponiere (Abg. Stögmüller: Außenpolitisch rutscht ihr immer mehr ab!): Die Grünen haben das letzte Mal dieses Gesetz sehr schnell beschließen müssen, weil wir eigentlich säumig waren Wir waren säumig, Frau Bundesministerin, wir haben in Zurufen von Deutschland gehört, dass Österreich hintennach ist. Wir haben diese Säumigkeit mitgetragen und auch gesagt: Wir sind verantwortlich und wollen dieses Bundesgesetz, das die Ausnahmen bei der Genehmigung von öffent­lichen Aufträgen rechtfertigt, mittragen. Es war eine Zweidrittelmehrheitskompetenz, eine Kompetenzdeckungsklausel, die wir als Fraktion mitgetragen haben.

Damals war aber schon klar, Frau Bundesministerin, dass wir gesagt haben: Wir tragen das mit, solange nicht ein Sanktionsgesetz erlassen wird, damit das Bundesgesetz, das wir jetzt heute neuerlich verlängern, außer Kraft treten kann.

Nun, wir haben heute ein Bundesgesetz vorliegen, mit dem wir bloß eine Verlängerung bis Ende 2025 haben, weil dieses Sanktionsgesetz bis dato nicht vorliegt. Es ist eine Lösung, die es notwendig macht, die Befristung dieses Bundesgesetzes zu verlängern, und dieser Verlängerung werden wir genauso wie beim letzten Mal zustimmen, indem wir die Zweidrittelmehrheit ermöglichen. Wir sehen durchaus die Verantwortung für die Landesenergieunternehmen, aber auch für die Daseinsvorsorgeeinrichtungen in verschiedenen Bereichen, sodass wir das machen.

Vielleicht noch ein Aspekt: Es gibt auch die Oberschwellenwerte und die Unterschwellenwerte beim Vergabegesetz. Wir haben in Österreich fast keine Oberschwellenwerte, nur Unterschwellenwerte. Da wäre es unabhängig von der Regelung durchaus möglich, gewisse Möglichkeiten zu schaffen. Man muss sagen, es bestehen auch Lücken. Wir werden diesem Gesetzentwurf trotzdem zustimmen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.32

Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Mag.a Corinna Scharzenberger. – Bitte, Frau Abgeordnete.